Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV
Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV
Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV
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Der massgebende Betriebszustand entspricht somit dem Betrieb der Anlage im Maximum<br />
ihrer Kapazität.<br />
• Bei GSM-Sendeanlagen ist dies der gleichzeitige Betrieb des Signalisierungskanals<br />
(BCCH) <strong>und</strong> sämtlicher vorgesehener, gleichzeitig möglicher Gesprächskanäle<br />
(TCH) 6 , jeweils mit voll belegten Zeitschlitzen <strong>und</strong> mit der vollen, beantragten<br />
Sendeleistung. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Kanäle tatsächlich alle verwendet<br />
werden. Ausschlaggebend ist die Anzahl beantragter oder bewilligter Kanäle.<br />
• Bei Tetrapol-Sendeanlagen ist es der gleichzeitige Betrieb des Signalisierungskanals<br />
<strong>und</strong> sämtlicher, gleichzeitig möglicher Gesprächskanäle, jeweils mit der vollen,<br />
beantragten bzw. bewilligten Sendeleistung. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese<br />
Kanäle tatsächlich alle verwendet werden. Ausschlaggebend ist die Anzahl beantragter<br />
oder bewilligter Kanäle.<br />
• Bei den übrigen Sendeanlagen (UMTS, <strong>WLL</strong>, TETRA) ist es generell der Betrieb<br />
mit der beantragten bzw. bewilligten Sendeleistung.<br />
Der Anlageinhaber muss mit dem Baugesuch die Sendeleistung für den vorgesehenen<br />
massgebenden Betriebszustand verbindlich angeben. In der Bewilligung legt die Behörde<br />
ihrerseits die maximal zulässige Sendeleistung fest. Der Anlageinhaber kann die<br />
Sendeleistung bis <strong>zur</strong> bewilligten Sendeleistung frei wählen. Er kann diese bereits bei<br />
Inbetriebnahme voll ausschöpfen oder die Anlage vorerst mit niedrigerer Sendeleistung<br />
betreiben. Änderungen der Sendeleistung innerhalb des bewilligten Bereichs<br />
sind nicht bewilligungspflichtig.<br />
<br />
6HQGHULFKWXQJ<br />
Die Senderichtung der Antennen (horizontal <strong>und</strong> vertikal) ist eine wichtige Grösse für<br />
die Berechnung der NIS-Belastung. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die<br />
Senderichtung vor Inbetriebnahme nicht immer definitiv feststeht, sondern erst im<br />
Rahmen der Netzoptimierung justiert wird. Dazu kommt, dass die Netze periodisch neu<br />
konfiguriert werden, was eine Neuausrichtung der Antennen nötig machen kann. Um<br />
nicht bei jeder Justierung ein neues Bewilligungsverfahren durchlaufen zu müssen,<br />
kann bereits beim ersten Bewilligungsverfahren ein WinkelEHUHLFK beantragt <strong>und</strong> bewilligt<br />
werden. Ein Winkelbereich kann sowohl für die horizontale als auch für die vertikale<br />
Richtung bewilligt werden. Der Netzbetreiber ist nach der Inbetriebnahme der<br />
Anlage frei, die Antennen innerhalb des bewilligten Winkelbereichs ohne neue Bewilligung<br />
zu justieren.<br />
Wenn der Anlageinhaber einen Winkelbereich beantragt, muss er gleichzeitig angeben,<br />
welche Senderichtung innerhalb dieses Bereichs die kritische ist, d.h. an den relevanten<br />
Aufenthaltsorten die höchste NIS-Belastung <strong>zur</strong> Folge haben wird. Es kann<br />
sein, dass für jeden untersuchten Aufenthaltsort eine unterschiedliche Senderichtung<br />
die kritische ist. Die NIS-Berechnung muss für die jeweilige kritische Senderichtung<br />
durchgeführt werden. Bei allfälligen Abnahmemessungen muss die Antenne so ausgerichtet<br />
werden, dass ihre Hauptstrahlrichtung mit der kritischen Senderichtung übereinstimmt.<br />
6<br />
Wird die Anlage mit Frequenzhüpfen betrieben, so sind nicht alle zugewiesenen Gesprächskanäle zu<br />
berücksichtigen, sondern nur so viele, wie gleichzeitig aktiv sein können.<br />
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