Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV
Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV
Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV
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Mit Hilfe dieses Zusatzblattes werden alle Sendeantennen für <strong>Mobilfunk</strong> <strong>und</strong> drahtlose<br />
Teilnehmeranschlüsse identifiziert, welche <strong>zur</strong> Sendeanlage gehören <strong>und</strong> demzufolge<br />
bei der NIS-Beurteilung einzubeziehen sind. 11 Diese Zuordnung erfolgt in 3 Schritten:<br />
• In der ersten Tabelle dieses Zusatzblattes werden alle Sendeantennen für <strong>Mobilfunk</strong><br />
<strong>und</strong> drahtlose Teilnehmeranschlüsse erfasst, die sich auf demselben Mast<br />
(bei freistehenden Sendemasten) oder auf demselben Dach (bei Montage der Antennen<br />
auf einem Gebäude) befinden.<br />
• Auf Gr<strong>und</strong> der Sendeleistungen <strong>und</strong> Senderichtungen dieser Antennen wird der<br />
sog. Anlageperimeter berechnet.<br />
• Im letzten Schritt werden in der untersten Tabelle dieses Zusatzblattes weitere<br />
Sendeantennen für <strong>Mobilfunk</strong> <strong>und</strong> drahtlose Teilnehmeranschlüsse hinzugefügt,<br />
welche sich im Anlageperimeter befinden <strong>und</strong> im ersten Schritt noch nicht einbezogen<br />
wurden.<br />
Generell nicht zu berücksichtigen sind in diesem Zusatzblatt Sendeantennen für<br />
R<strong>und</strong>funk, Telepage, Betriebsfunk <strong>und</strong> Amateurfunk. Diese Sendeantennen bilden<br />
gemäss Anhang 1 Ziffer 7 <strong>NISV</strong> eine eigenständige Anlagekategorie. Ebenfalls nicht<br />
einzubeziehen sind Richtfunkantennen. Die genannten anlagefremden Antennen werden<br />
auf dem Zusatzblatt 5 aufgeführt.<br />
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• Wenn es sich um einen freistehenden Mast handelt, wird "1" eingetragen<br />
• Befinden sich die Sendeantennen auf einem Gebäude, wird die Anzahl Sendemasten<br />
auf diesem Gebäude eingetragen.<br />
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Die Sendeantennen werden nummeriert. Die Antennen werden im Situationsplan eingezeichnet<br />
<strong>und</strong> mit ihrer Nummer versehen.<br />
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Zur Zeit: GSM900, GSM1800, GSM-Rail, UMTS, Tetrapol (Polycom), TETRA, <strong>WLL</strong>.<br />
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Hier ist für jede Antenne die Sendeleistung (äquivalente Strahlungsleistung) einzutragen,<br />
welche für den massgebenden Betriebszustand beantragt wird (siehe Kapitel<br />
2.1.5).<br />
11<br />
Vorläufig nicht einzubeziehen sind dabei Sendeantennen für <strong>Mobilfunk</strong> <strong>und</strong> drahtlose Teilnehmeranschlüsse<br />
mit einer Sendeleistung (ERP) unter 6 Watt. Solche Antennen können vorderhand isoliert<br />
betrachtet <strong>und</strong> der Behörde mit dem Meldeformular von Anhang 2 gemeldet werden. Diese Empfehlung<br />
gilt bis höchstens Mitte 2005. In der Zwischenzeit sollen in der Praxis Erfahrungen gesammelt<br />
werden. Es soll insbesondere abgeklärt werden, ob die empfohlene Vereinfachung zu einer relevanten<br />
Unterschätzung der NIS-Belastung führen kann. Es ist vorgesehen, innert drei Jahren eine Neubeurteilung<br />
vorzunehmen <strong>und</strong> diesen Punkt der <strong>Vollzugsempfehlung</strong> gegebenenfalls anzupassen.<br />
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