Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV
Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV
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Auf diesem Zusatzblatt werden weitere, anlagefremde Antennen aufgeführt. Es handelt<br />
sich insbesondere um Antennen für R<strong>und</strong>funk, Telepage, Betriebsfunk sowie um<br />
diejenigen Richtfunkantennen, welche die Verbindung von der <strong>Mobilfunk</strong>anlage <strong>zur</strong><br />
Netzzentrale herstellen. Die Angaben auf diesem Zusatzblatt haben folgenden Zweck:<br />
• Die Behörde erhält eine vollständige Zusammenstellung aller am Anlagestandort<br />
vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Sendeantennen. Sie kann sich bei einer Standortbegehung<br />
optimal orientieren.<br />
• Die Behörde erhält Anhaltspunkte über die Vorbelastung durch anlagefremde Antennen<br />
<strong>und</strong> kann abschätzen, ob eine detaillierte Erhebung der Vorbelastung notwendig<br />
ist.<br />
• Die Behörde erhält minimale technische Angaben über die Richtfunkantennen, die<br />
dem Betrieb der <strong>Mobilfunk</strong>anlage dienen. Sie kann abschätzen, ob ein Risiko besteht,<br />
dass Personen unmittelbar vor eine Richtfunkantenne geraten können.<br />
Es müssen nur Sendeantennen aufgeführt werden, die sich innerhalb des im Zusatzblatt<br />
1 bestimmten Anlageperimeters befinden. Massgebend ist der Zeitpunkt der Einreichung<br />
des Standortdatenblattes. Allfällige spätere Änderungen oder Neubauten von<br />
anlagefremden Antennen müssen im vorliegenden Standortdatenblatt nicht nachgeführt<br />
werden.<br />
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Sind die Antennen auf mehrere Masten verteilt, so sollen die Masten im Zusatzblatt 5<br />
<strong>und</strong> im Situationsplan durch Grossbuchstaben gekennzeichnet werden.<br />
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