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Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV

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Wenn eine Anlage bereits in Betrieb ist <strong>und</strong> nur ihre Sendeleistung erhöht werden soll,<br />

dann kann für die Neubeurteilung der Anlage eine NIS-Abnahmemessung zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt werden. Dieses Verfahren ist dann zulässig, wenn<br />

• die Senderichtungen der Antennen innerhalb des bewilligten Winkelbereichs bleiben,<br />

• die Antennen nicht verschoben werden,<br />

• eine NIS-Abnahmemessung der bestehenden Anlage an denjenigen Aufenthaltsorten<br />

vorliegt, für welche die NIS-Belastung im ursprünglichen Standortdatenblatt<br />

berechnet worden war. Es soll sich um eine frequenzselektive NIS-Messung handeln,<br />

mit der die Beiträge der einzelnen Antennen an die NIS-Belastung separat<br />

ausgewiesen werden können.<br />

Die nach der Erhöhung der Sendeleistung von der Antenne Q zu erwartende elektrische<br />

Feldstärke ( QQHX wird wie folgt berechnet:<br />

(<br />

(53<br />

Q QHX<br />

= (<br />

Q QHX Q DOW<br />

<br />

, ,<br />

⋅<br />

(53<br />

,<br />

,<br />

Q DOW<br />

Dabei bedeuten:<br />

( QDOW elektrische Feldstärke (gemessener Beitrag der Antenne Q) beim Betrieb<br />

mit der alten, bewilligten Sendeleistung, in V/m<br />

( QQHX elektrische Feldstärke (hochgerechneter Beitrag der Antenne Q) beim<br />

Betrieb mit der neuen, erhöhten Sendeleistung, in V/m<br />

(53 QDOW bewilligte Sendeleistung für die Antenne Q, in W<br />

(53 QQHX beantragte neue Sendeleistung für die Antenne Q, in W<br />

Die von der gesamten Anlage am betrachteten Aufenthaltsort zu erwartende elektrische<br />

Feldstärke ( $QODJH ergibt sich durch Summation aller Einzelbeiträge wie folgt:<br />

∑<br />

2<br />

( $QODJH<br />

= ( Q , QHX<br />

<br />

Q<br />

24

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