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Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV

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Für diesen allgemeinen Fall wird die Berechnungsformel (8) leicht modifiziert.<br />

G<br />

= 70 ⋅<br />

<br />

$*:<br />

(LQVSUDFKH<br />

(53 6HNWRU<br />

Dabei bedeutet:<br />

(53 6HNWRU Sendeleistung in den massgebenden 90 o -Sektor gemäss obenstehender<br />

Erläuterung, in W.<br />

Die übrigen Grössen haben die gleiche Bedeutung wie bei der Berechnungsformel<br />

(8).<br />

Beträgt der Abstand eines Ortes mit empfindlicher Nutzung <strong>zur</strong> nächstliegenden Antenne<br />

der Anlage weniger als G (LQVSUDFKH , dann sind Personen, die sich an diesem OMEN<br />

aufhalten, einspracheberechtigt.<br />

26

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