Mobilfunk- und WLL-Basisstationen; Vollzugsempfehlung zur NISV
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Für diesen allgemeinen Fall wird die Berechnungsformel (8) leicht modifiziert.<br />
G<br />
= 70 ⋅<br />
<br />
$*:<br />
(LQVSUDFKH<br />
(53 6HNWRU<br />
Dabei bedeutet:<br />
(53 6HNWRU Sendeleistung in den massgebenden 90 o -Sektor gemäss obenstehender<br />
Erläuterung, in W.<br />
Die übrigen Grössen haben die gleiche Bedeutung wie bei der Berechnungsformel<br />
(8).<br />
Beträgt der Abstand eines Ortes mit empfindlicher Nutzung <strong>zur</strong> nächstliegenden Antenne<br />
der Anlage weniger als G (LQVSUDFKH , dann sind Personen, die sich an diesem OMEN<br />
aufhalten, einspracheberechtigt.<br />
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