Behinderung und Ausweis - Seelauscher
Behinderung und Ausweis - Seelauscher
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Der Erstantrag<br />
Das Landratsamt prüft das Vorliegen einer <strong>Behinderung</strong>,<br />
den Grad der <strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong> weitere ges<strong>und</strong>heitliche<br />
Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen<br />
nur auf Antrag des behinderten Menschen.<br />
Dieser kann formlos gestellt werden. Ausreichend wäre<br />
ein Schreiben nach folgendem Muster:<br />
Muster:<br />
Allein aufgr<strong>und</strong> eines solchen Schreibens ist allerdings<br />
noch kein Schwerbehindertenausweis zu erwarten. Das<br />
Landratsamt wird dem Antragsteller den Eingang bestätigen<br />
<strong>und</strong> ihm einen Antragsvordruck zusenden.<br />
Die Vorschrift des § 90 Absatz 2 a SGB IX bestimmt,<br />
dass die Vorschriften des 4. Kapitels keine Anwendung<br />
finden, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Eigenschaft<br />
als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen<br />
ist oder das Versorgungsamt (in BW das Landratsamt)<br />
nach Ablauf der Frist des § 69 Absatz 1 Satz 2<br />
SGB IX neue Fassung eine Feststellung wegen fehlender<br />
Mitwirkung nicht treffen konnte.<br />
Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte<br />
Menschen findet auch dann keine Anwendung, wenn<br />
bei einem Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für<br />
Arbeit die Frist nach § 69 Absatz 1 Satz 2 noch nicht erreicht<br />
wurde.<br />
Wenn es nicht auf eine besonders schnelle Antragstellung<br />
ankommt, ist es sinnvoller, anstelle des formlosen<br />
Antrages sofort den amtlichen Antragsvordruck zu verwenden.<br />
Ihn gibt es kostenlos beim Landratsamt (Anruf<br />
genügt/Telefon siehe Anlage E), bei den Sozialämtern<br />
der Gemeinden, bei den Behindertenverbänden oder bei<br />
den Schwerbehin dertenvertretungen in Betrieben <strong>und</strong><br />
Dienststellen.<br />
Die kleine Mühe lohnt sich, denn dadurch wird die Zeit<br />
für die Bearbeitung des formlosen Antrages gespart.<br />
Ralf Meyer Stuttgarter Straße 26, 76543 Musterstadt, den<br />
An das zuständige Landratsamt (siehe Anlage E diese Heftes)<br />
Hiermit beantrage ich die Feststellung der Schwerbehinderten eigenschaft.<br />
Ralf Meyer<br />
Möglicherweise kann der beantragte Schwerbehindertenausweis<br />
dann schon einige Wochen eher ausgestellt<br />
werden. Die Stellen, bei denen das Antragsformular zu<br />
erhalten ist, helfen auch gern, es richtig auszufüllen.<br />
Nachfolgend ist der Antragsvordruck im Original abgedruckt.<br />
Die Randnummern (zum Beispiel �) verweisen auf die einzelnen Erläuterungen auf den Seiten<br />
13 bis 17.