Behinderung und Ausweis - Seelauscher
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102<br />
ohne wesentliche Funktionseinschränkung<br />
mit leichten Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
mit geringen Auswirkungen (leichtgradige<br />
Funktionseinbußen <strong>und</strong> Beschwerden, je<br />
nach Art <strong>und</strong> Umfang des Gelenkbefalls,<br />
geringe Krankheitsaktivität) . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde<br />
erhebliche Funktionseinbußen <strong>und</strong><br />
Beschwer den, therapeutisch schwer beeinflussbare<br />
Krankheitsaktivität) . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
mit schweren Auswirkungen (irreversible<br />
Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz).<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />
Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver<br />
Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
18.2.2 Kollagenosen (zum Beispiel systemischer Lupus<br />
erythematodes, progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis/Dermatomyositis),<br />
18.2.3 Vaskulitiden (zum Beispiel Panarteriitis nodosa,<br />
Polymyalgia rheumatica)<br />
Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen <strong>und</strong> Vaskulitiden<br />
richtet sich nach Art <strong>und</strong> Ausmaß der jeweiligen<br />
Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den<br />
Allgemeinzustand, wobei auch eine Analogie zu den<br />
Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die<br />
Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven<br />
Therapie soll ein GdS von 50 nicht unterschritten<br />
werden.<br />
18.3 Bei der Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten<br />
der Weichteile kommt es auf Art <strong>und</strong> Ausmaß der jeweiligen<br />
Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen auf<br />
den Allgemeinzustand an.<br />
18.4 Fibromyalgie<br />
Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom<br />
(CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) <strong>und</strong><br />
ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend<br />
der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.<br />
18.5 Chronische Osteomyelitis<br />
Bei der Beurteilung des GdS sind die aus der Lokalisation<br />
<strong>und</strong> Ausdehnung des Prozesses sich ergebende<br />
Funktionsstörung, die dem Prozess innewohnende<br />
Aktivität <strong>und</strong> ihre Auswirkungen auf den Allgemeinzustand<br />
<strong>und</strong> außerdem etwaige Folgekrankheiten<br />
(zum Beispiel Anämie, Amyloidose) zu berücksichtigen.<br />
Bei ausgeprägt schubförmigem Verlauf ist ein<br />
Durchschnitts- GdS zu bilden.<br />
Ruhende Osteomyelitis (Inaktivität wenigstens<br />
fünf Jahre) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
Chronische Osteomyelitis<br />
geringen Grades<br />
(eng begrenzt, mit geringer Aktivität, geringe<br />
Fisteleiterung) . . . . . . . . . . . . . . . mindestens 20<br />
mittleren Grades<br />
(ausgedehnterer Prozess, häufige oder<br />
ständige Fisteleiterung, Aktivitätszeichen<br />
auch in Laborbef<strong>und</strong>en) . . . . . . . . . . . . mindestens 50<br />
schweren Grades<br />
(häufige schwere Schübe mit Fieber, ausgeprägter<br />
Infiltration der Weichteile, Eiterung<br />
<strong>und</strong> Sequesterabstoßung, erhebliche<br />
Aktivitätszeichen in den Laborbef<strong>und</strong>en)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mindestens 70<br />
Eine wesentliche Besserung wegen Beruhigung des Prozesses<br />
kann erst angenommen werden, wenn nach einem<br />
Leidensverlauf von mehreren Jahren seit wenigs tens zwei<br />
Jahren – nach jahrzehntelangem Verlauf seit fünf Jahren<br />
– keine Fistel mehr bestanden hat <strong>und</strong> auch aus den weiteren<br />
Bef<strong>und</strong>en (einschließlich Röntgenbildern <strong>und</strong> Laborbef<strong>und</strong>en)<br />
keine Aktivitätszeichen mehr erkennbar gewesen<br />
sind. Dabei ist in der Regel der GdS nur um 20 bis<br />
30 Punkte niedriger einzuschätzen <strong>und</strong> zwei bis vier Jahre<br />
lang noch eine weitere Heilungsbewährung abzuwarten,<br />
bis der GdS nur noch von dem verbliebenen Schaden bestimmt<br />
wird.<br />
18.6 Muskelkrankheiten<br />
Bei der Beurteilung des GdS ist von folgenden Funktionsbeeinträchtigungen<br />
auszugehen:<br />
Muskelschwäche<br />
mit geringen Auswirkungen (vorzeitige<br />
Ermü dung, gebrauchsabhängige Unsicherheiten)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
mit mittelgradigen Auswirkungen (zuneh -<br />
mende Gelenkkontrakturen <strong>und</strong> Deformitäten,<br />
Aufrichten aus dem Liegen nicht<br />
mehr mög lich, Unmöglichkeit des Treppensteigens).<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />
mit schweren Auswirkungen (bis zur Geh-<br />
<strong>und</strong> Stehunfähigkeit <strong>und</strong> Gebrauchsun -<br />
fähigkeit der Arme) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90–100<br />
Zusätzlich sind bei einzelnen Muskelkrankheiten Auswirkungen<br />
auf innere Organe (zum Beispiel Einschränkung<br />
der Lungenfunktion <strong>und</strong>/oder der Herzleistung<br />
durch Brustkorbdeformierung) oder Augenmuskel-,<br />
Schluck- oder Sprechstörungen (zum Beispiel bei der<br />
Myasthenie) zu berücksichtigen.<br />
18.7 Kleinwuchs<br />
Körpergröße nach Abschluss des Wachstums<br />
über 130 bis 140 cm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
über 120 bis 130 cm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
Bei 120 cm <strong>und</strong> darunter kommen entsprechend<br />
höhere Werte in Betracht. Dieser GdS ist auf harmonischen<br />
Körperbau bezogen.<br />
Zusätzlich zu berücksichtigen sind (zum Beispiel bei<br />
Achondroplasie, bei Osteogenesis imperfecta) mit dem<br />
Kleinwuchs verb<strong>und</strong>ene Störungen wie<br />
mangelhafte Körperproportionen,<br />
Verbildungen der Gliedmaßen,<br />
Störungen der Gelenkfunktion, Muskelfunktion <strong>und</strong><br />
Statik,<br />
neurologische Störungen,<br />
Einschränkungen der Sinnesorgane,