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Behinderung und Ausweis - Seelauscher

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M0. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN1<br />

M0. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

in höheren Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 80<br />

Bedingen die Folgen der Operation <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdS von 50 oder<br />

mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende<br />

GdS entsprechend höher zu bewerten.<br />

Nach Entfernung eines Carcinoma in situ der Brustdrüse<br />

ist in den ersten zwei Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.<br />

Der GdS beträgt während dieser Zeit 50.<br />

14.2 Verlust der Gebärmutter <strong>und</strong>/oder Sterilität . . . . . . 0<br />

in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem<br />

Kinderwunsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Nach Entfernung eines malignen Gebärmuttertumors ist<br />

eine Heilungsbewährung abzuwarten.<br />

GdS während einer Heilungsbewährung von<br />

zwei Jahren<br />

nach Entfernung eines Zervixtumors<br />

(Mikro karzinom) im Stadium T1a N0 M0 . . . . . . . . . 50<br />

nach Entfernung eines Korpustumors im<br />

Früh stadium (Grading G1, Infiltration<br />

höchs tens des inneren Drittels des Myometrium)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

GdS während einer Heilungsbewährung von<br />

fünf Jahren<br />

nach Entfernung eines Zervixtumors<br />

im Stadium (T1b bis T2a) N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

im Stadium T2b N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

in höheren Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

nach Entfernung eines Korpustumors<br />

im Stadium T1 N0 M0 (Grading ab G2, Infiltration<br />

über das innere Drittel des Myometrium<br />

hinaus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

im Stadium T2 N0 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

in höheren Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

14.3 Verlust eines Eierstockes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />

Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall beider<br />

Eierstöcke, ohne Kinderwunsch <strong>und</strong> ohne wesentliche<br />

Auswirkung auf<br />

den Hormonhaushalt – immer in der Postmenopause.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

96<br />

im jüngeren Lebensalter bei noch<br />

bestehen dem Kinderwunsch oder bei unzureichender<br />

Ausgleichbarkeit des<br />

Hormon ausfalls durch Substitution . . . . . . . . . . 20–30<br />

vor Abschluss der körperlichen Entwicklung<br />

je nach Ausgleichbarkeit des Hormon -<br />

ausfalls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

Endokrin bedingte Funktionsstörungen der Eierstöcke<br />

sind gut behandelbar, sodass im Allgemeinen anhaltende<br />

Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende<br />

Komplikationen (zum Beispiel Sterilität, abnormer<br />

Haarwuchs) sind gesondert zu beurteilen.<br />

Nach Entfernung eines malignen Eierstocktumors ist in<br />

den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;<br />

GdS während dieser Zeit<br />

nach Entfernung im Stadium T1 N0 M0 . . . . . . . . . . 50<br />

in anderen Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

14.4 Chronischer oder chronisch-rezidivierender<br />

entzündlicher Prozess der Adnexe<br />

<strong>und</strong>/oder der Parametrien je nach Art, Umfang<br />

<strong>und</strong> Kombination der Auswirkungen (zum Beispiel<br />

Adhäsionsbeschwerden, chronische<br />

Schmerzen, Kohabitations beschwerden) . . . . . . . . 10–40<br />

14.5 Endometriose<br />

leichten Grades<br />

(geringe Ausdehnung, keine oder nur geringe<br />

Beschwerden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mittleren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

schweren Grades<br />

(zum Beispiel Übergreifen auf die Nachbarorgane,<br />

starke Beschwerden, erhebliche<br />

Beein trächtigung des Allgemeinzustandes,<br />

Sterilität) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />

14.6 Scheidenfisteln<br />

Harnweg-Scheidenfistel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />

Mastdarm-Scheidenfistel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60–70<br />

Harnweg-Mastdarm-Scheidenfistel (Kloakenbildung)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Fisteln mit geringer funktioneller Beeinträchtigung sind<br />

entsprechend niedriger zu bewerten.<br />

Senkung der Scheidenwand, Vorfall der Scheide <strong>und</strong>/oder<br />

der Gebärmutter<br />

ohne Harninkontinenz oder mit geringer<br />

Stressinkontinenz (Grad I) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit stärkerer Harninkontinenz <strong>und</strong>/oder<br />

stär keren Senkungsbeschwerden . . . . . . . . . . . 20–40<br />

mit völliger Harninkontinenz . . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />

bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit . . . . . . . . . 70<br />

Ulzerationen sind gegebenenfalls zusätzlich zu bewerten.<br />

Isolierte Senkung der Scheidenhinterwand mit<br />

leichten Defäkationsstörungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

Scheiden-Gebärmutteraplasie, ohne Plastik,<br />

nach Vollendung des 14. Lebensjahres (einschließlich<br />

Sterilität) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Kraurosis vulvae<br />

geringen Grades (keine oder nur geringe<br />

Beschwerden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mäßigen Grades (erhebliche Beschwerden,<br />

keine Sek<strong>und</strong>ärveränderungen). . . . . . . . . 20–30<br />

stärkeren Grades (starke Beschwerden,<br />

therapeutisch schwer beeinflussbare<br />

Sekun därveränderungen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Vollständige Entfernung der Vulva . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Nach Beseitigung eines malignen Scheidentumors ist in<br />

den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;<br />

GdS während dieser Zeit

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