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Behinderung und Ausweis - Seelauscher

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ei erheblicher Einschränkung der Belas -<br />

tungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

11.2 Nabelbruch oder Bruch in der weißen<br />

Linie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

Bauchnarbenbruch, angeborene Bauchwandbrüche <strong>und</strong><br />

-defekte<br />

ohne wesentliche Beeinträchtigung, je<br />

nach Größe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit ausgedehnter Bauchwandschwäche<br />

<strong>und</strong> fehlender oder stark eingeschränkter<br />

Bauch presse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

mit Beeinträchtigung der Bauchorgane bei<br />

Passagestörungen ohne erhebliche Komplikationen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />

bei häufigen rezidivierenden Ileuserschei -<br />

nungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40–50<br />

Bei schweren angeborenen Bauchwanddefekten mit<br />

entsprechender Beeinträchtigung der Bauch- <strong>und</strong><br />

Brustorgane kommt auch ein höherer GdS in Betracht.<br />

11.3 Zwerchfellbrüche (einschließlich Zwerchfellrelaxation)<br />

Speiseröhrengleithernie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

andere kleine Zwerchfellbrüche ohne<br />

wesen tliche Funktionsstörung . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

größere Zwerchfellbrüche je nach Funk -<br />

tionsstörung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />

Komplikationen sind zusätzlich zu bewerten.<br />

Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren<br />

Organen in den Brustkorb <strong>und</strong> Minderentwicklung von<br />

Lungengewebe<br />

mit geringer Einschränkung der Lungenfunktion<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

sonst je nach Funktionsbeeinträchtigung<br />

der betroffenen Organe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–100<br />

12. Harnorgane<br />

Die Beurteilung des GdS bei Schäden der Harnorgane<br />

richtet sich nach dem Ausmaß der Störungen der inkretorischen<br />

<strong>und</strong> exkretorischen Nierenfunktion <strong>und</strong>/oder des<br />

Harntransportes, das durch spezielle Untersuchungen zu<br />

erfassen ist.<br />

Daneben sind die Beteiligung anderer Organe (zum Beispiel<br />

Herz/Kreislauf, Zentralnervensystem, Skelettsystem),<br />

die Aktivität eines Entzündungsprozesses, die Auswirkungen<br />

auf den Allgemeinzustand <strong>und</strong> die notwendige<br />

Beschränkung in der Lebensführung zu berücksichtigen.<br />

Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Funktionseinschränkung<br />

der Nieren“ ist die Retention harnpfl ichtiger<br />

Substanzen zu verstehen.<br />

12.1 Nierenschäden<br />

12.1.1 Verlust, Ausfall oder Fehlen einer<br />

Niere bei Ges<strong>und</strong>heit der anderen Niere . . . . . . . . . . . 25<br />

Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei<br />

Schaden der anderen Niere, ohne Einschränkung<br />

der Nierenfunktion, mit krankhaftem<br />

Harn bef<strong>und</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Nierenfehlbildung (zum Beispiel Erweiterung<br />

des Nierenhohlsystems bei Ureterabgangsstenose,<br />

Nierenhypoplasie, Zystennieren,<br />

Nierenzysten, Beckenniere), Nephroptose . .<br />

ohne wesentliche Beschwerden <strong>und</strong> ohne<br />

Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit wesentlichen Beschwerden <strong>und</strong> ohne<br />

Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />

Nierensteinleiden ohne Funktionseinschränkung<br />

der Niere<br />

mit Koliken in Abständen von mehreren<br />

Monaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit häufigeren Koliken, Intervallbeschwerden<br />

<strong>und</strong> wiederholten Harnwegsinfekten . . . . . 20–30<br />

Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion<br />

(zum Beispiel Glomerulopathien,<br />

tubulointerstitielle Nephropathien, vaskuläre<br />

Nephropathien), ohne Beschwerden, mit<br />

krankhaftem Harnbef<strong>und</strong> (Eiweiß <strong>und</strong>/oder<br />

Erythrozyten- beziehungsweise Leukozytenausscheidung)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

12.1.2 Nierenschäden ohne Einschränkung<br />

der Nierenfunktion, mit Beschwerden rezidivierende<br />

Makrohämaturie, je nach Häufigkeit . . . . . 10–30<br />

Nephrotisches Syndrom<br />

kompensiert (keine Ödeme) . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />

dekompensiert (mit Ödemen) . . . . . . . . . . . . . . 40–50<br />

bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit<br />

einer immunsuppressiven Behandlung.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

12.1.3 Nierenschäden mit Einschränkung<br />

der Nierenfunk tion<br />

Eine geringfügige Einschränkung der Kreatininclearance<br />

auf 50–80 ml/min bei im Normbereich liegenden Serumkreatininwerten<br />

bedingt keinen messbaren GdS.<br />

Nierenfunktionseinschränkung<br />

leichten Grades<br />

(Serumkreatininwerte unter 2 mg/dl [Kreatininclearance<br />

circa 35–50 ml/min],<br />

Allgemein befinden nicht oder nicht wesentlich<br />

reduziert, keine Einschränkung<br />

der Leistungsfähigkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />

(Serumkreatininwerte andauernd zwischen<br />

2 <strong>und</strong> 4 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden<br />

wenig reduziert, leichte Einschränkung der<br />

Lei stungsfähigkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

mittleren Grades<br />

(Serumkreatininwerte andauernd zwischen<br />

4 <strong>und</strong> 8 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden<br />

stärker beeinträchtigt, mäßige Einschränkung<br />

der Leistungsfähigkeit) . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

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