Behinderung und Ausweis - Seelauscher
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ei erheblicher Einschränkung der Belas -<br />
tungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
11.2 Nabelbruch oder Bruch in der weißen<br />
Linie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
Bauchnarbenbruch, angeborene Bauchwandbrüche <strong>und</strong><br />
-defekte<br />
ohne wesentliche Beeinträchtigung, je<br />
nach Größe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit ausgedehnter Bauchwandschwäche<br />
<strong>und</strong> fehlender oder stark eingeschränkter<br />
Bauch presse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
mit Beeinträchtigung der Bauchorgane bei<br />
Passagestörungen ohne erhebliche Komplikationen<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
bei häufigen rezidivierenden Ileuserschei -<br />
nungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40–50<br />
Bei schweren angeborenen Bauchwanddefekten mit<br />
entsprechender Beeinträchtigung der Bauch- <strong>und</strong><br />
Brustorgane kommt auch ein höherer GdS in Betracht.<br />
11.3 Zwerchfellbrüche (einschließlich Zwerchfellrelaxation)<br />
Speiseröhrengleithernie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
andere kleine Zwerchfellbrüche ohne<br />
wesen tliche Funktionsstörung . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
größere Zwerchfellbrüche je nach Funk -<br />
tionsstörung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
Komplikationen sind zusätzlich zu bewerten.<br />
Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren<br />
Organen in den Brustkorb <strong>und</strong> Minderentwicklung von<br />
Lungengewebe<br />
mit geringer Einschränkung der Lungenfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
sonst je nach Funktionsbeeinträchtigung<br />
der betroffenen Organe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–100<br />
12. Harnorgane<br />
Die Beurteilung des GdS bei Schäden der Harnorgane<br />
richtet sich nach dem Ausmaß der Störungen der inkretorischen<br />
<strong>und</strong> exkretorischen Nierenfunktion <strong>und</strong>/oder des<br />
Harntransportes, das durch spezielle Untersuchungen zu<br />
erfassen ist.<br />
Daneben sind die Beteiligung anderer Organe (zum Beispiel<br />
Herz/Kreislauf, Zentralnervensystem, Skelettsystem),<br />
die Aktivität eines Entzündungsprozesses, die Auswirkungen<br />
auf den Allgemeinzustand <strong>und</strong> die notwendige<br />
Beschränkung in der Lebensführung zu berücksichtigen.<br />
Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Funktionseinschränkung<br />
der Nieren“ ist die Retention harnpfl ichtiger<br />
Substanzen zu verstehen.<br />
12.1 Nierenschäden<br />
12.1.1 Verlust, Ausfall oder Fehlen einer<br />
Niere bei Ges<strong>und</strong>heit der anderen Niere . . . . . . . . . . . 25<br />
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei<br />
Schaden der anderen Niere, ohne Einschränkung<br />
der Nierenfunktion, mit krankhaftem<br />
Harn bef<strong>und</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Nierenfehlbildung (zum Beispiel Erweiterung<br />
des Nierenhohlsystems bei Ureterabgangsstenose,<br />
Nierenhypoplasie, Zystennieren,<br />
Nierenzysten, Beckenniere), Nephroptose . .<br />
ohne wesentliche Beschwerden <strong>und</strong> ohne<br />
Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit wesentlichen Beschwerden <strong>und</strong> ohne<br />
Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
Nierensteinleiden ohne Funktionseinschränkung<br />
der Niere<br />
mit Koliken in Abständen von mehreren<br />
Monaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit häufigeren Koliken, Intervallbeschwerden<br />
<strong>und</strong> wiederholten Harnwegsinfekten . . . . . 20–30<br />
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion<br />
(zum Beispiel Glomerulopathien,<br />
tubulointerstitielle Nephropathien, vaskuläre<br />
Nephropathien), ohne Beschwerden, mit<br />
krankhaftem Harnbef<strong>und</strong> (Eiweiß <strong>und</strong>/oder<br />
Erythrozyten- beziehungsweise Leukozytenausscheidung)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
12.1.2 Nierenschäden ohne Einschränkung<br />
der Nierenfunktion, mit Beschwerden rezidivierende<br />
Makrohämaturie, je nach Häufigkeit . . . . . 10–30<br />
Nephrotisches Syndrom<br />
kompensiert (keine Ödeme) . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
dekompensiert (mit Ödemen) . . . . . . . . . . . . . . 40–50<br />
bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit<br />
einer immunsuppressiven Behandlung.<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
12.1.3 Nierenschäden mit Einschränkung<br />
der Nierenfunk tion<br />
Eine geringfügige Einschränkung der Kreatininclearance<br />
auf 50–80 ml/min bei im Normbereich liegenden Serumkreatininwerten<br />
bedingt keinen messbaren GdS.<br />
Nierenfunktionseinschränkung<br />
leichten Grades<br />
(Serumkreatininwerte unter 2 mg/dl [Kreatininclearance<br />
circa 35–50 ml/min],<br />
Allgemein befinden nicht oder nicht wesentlich<br />
reduziert, keine Einschränkung<br />
der Leistungsfähigkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
(Serumkreatininwerte andauernd zwischen<br />
2 <strong>und</strong> 4 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden<br />
wenig reduziert, leichte Einschränkung der<br />
Lei stungsfähigkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
mittleren Grades<br />
(Serumkreatininwerte andauernd zwischen<br />
4 <strong>und</strong> 8 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden<br />
stärker beeinträchtigt, mäßige Einschränkung<br />
der Leistungsfähigkeit) . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
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