Behinderung und Ausweis - Seelauscher
Behinderung und Ausweis - Seelauscher
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In den übrigen Feldern können auch andere Merkzeichen<br />
eingetragen werden:<br />
aG Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist außergewöhnlich<br />
gehbehindert (siehe Seite 21).<br />
Dieses Merkzeichen ist von Bedeutung für<br />
■ die „Freifahrt“<br />
■ die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, eventuell<br />
noch den Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />
<strong>und</strong><br />
■ die Parkerleichterungen.<br />
H Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist hilflos (siehe Seite 23).<br />
Die Eintragung ist von Bedeutung für<br />
■ die Lohn- <strong>und</strong> Einkommensteuer, die H<strong>und</strong>esteuer,<br />
■ die Berechtigung zur „Freifahrt“ für Schwerbehinderte<br />
<strong>und</strong><br />
■ die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung <strong>und</strong> den<br />
Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.<br />
Das Merkzeichen begründet nicht automatisch einen<br />
Anspruch auf Pflegegeld nach dem Sozialgesetzbuch<br />
XII-Sozialhilfe, es ist aber bei einer Entscheidung<br />
durch das Sozialamt mit zu berücksichtigen.<br />
Bl Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist blind (siehe Seite 25).<br />
Die Eintragung im <strong>Ausweis</strong> ist von Bedeutung<br />
■ bei der Einkommen- <strong>und</strong> Lohnsteuer,<br />
■ bei der H<strong>und</strong>esteuer,<br />
■ bei der Berechtigung zur „Freifahrt“ für<br />
Schwerbehinderte,<br />
■ bei der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung <strong>und</strong><br />
beim Beitragsnachlass in der Kraftfahrzeug-<br />
Haftpflichtversicherung,<br />
■ beim Postversand,<br />
■ im Funk- <strong>und</strong> Fernsprechwesen,<br />
■ beim Parken von Kraftfahrzeugen, (Parkerleichterungen)<br />
■ bei der Umsatzsteuer<br />
■ <strong>und</strong> bei der Gewährung von Blindengeld<br />
nach dem Gesetz über die Hilfen für blinde<br />
<strong>und</strong> gehörlose Menschen durch die Stadt-<br />
<strong>und</strong> Landkreise.<br />
Gl Der <strong>Ausweis</strong>inhaber ist gehörlos (siehe Seite<br />
25).<br />
Sondergruppen (vergleiche Seite 25):<br />
Auf der Vorderseite des <strong>Ausweis</strong>es trägt das Versorgungsamt<br />
unter dem Wort „Schwerbehindertenausweis“<br />
die Bezeichnung „Kriegsbeschädigt“ ein,<br />
wenn der schwerbehinderte Mensch wegen eines<br />
Grades der Schädigungsfolgen (GdS) von wenigstens<br />
50 Anspruch auf Versorgung nach dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz<br />
hat.<br />
Auf der Vorderseite werden folgende Merkzeichen eingetragen:<br />
VB ■ wenn der schwerbehinderte Mensch wegen<br />
eines Grades der Schädigungsfolgen (GdS)<br />
von wenigstens 50 Anspruch auf Versorgung<br />
nach anderen B<strong>und</strong>esgesetzen in entsprechender<br />
Anwendung der Vorschriften<br />
des B<strong>und</strong>esversorgungsgesetzes hat<br />
oder<br />
■ wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
wegen des Zusammentreffens mehrerer Ansprüche<br />
auf Versorgung nach dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz,<br />
nach B<strong>und</strong>esgesetzen<br />
in entsprechender Anwendung der Vorschriften<br />
des B<strong>und</strong>esversorgungsgesetzes 1)<br />
oder nach dem B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetz<br />
in ihrer Gesamtheit wenigstens 50 vom<br />
H<strong>und</strong>ert beträgt.<br />
Das Merkzeichen entfällt, wenn bereits die Bezeichnung<br />
„Kriegsbeschädigt“ oder das nachfolgende Merkzeichen<br />
EB eingetragen ist.<br />
EB wenn der schwerbehinderte Mensch wegen<br />
eines Grades der Schädigungsfolgen (GdS) von<br />
mindestens 50 Entschädigung nach § 28 des<br />
B<strong>und</strong>esentschädigungsgesetzes erhält. Sofern<br />
dieser behinderte Mensch gleichzeitig Kriegsbeschädigter<br />
ist, wird die Bezeichnung „Kriegsbeschädigt“<br />
eingetragen, es sei denn, der<br />
1) Soldatenversorgungsgesetz, Gesetz über den Zivildienst, Häftlingshilfegesetz,<br />
Gesetz über die Unterhaltshilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen,<br />
Infektionsschutzgesetz bezüglich der Impfschäden, Gesetz<br />
über die Opfer von Gewalttaten, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz,<br />
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz<br />
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