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Behinderung und Ausweis - Seelauscher

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trophischer obstruktiver Kardiomyopathie) sind wie Leistungsbeeinträchtigungen<br />

zu bewerten.<br />

9.1.2 Nach operativen <strong>und</strong> anderen therapeutischen Eingriffen<br />

am Herzen ist der GdS von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung<br />

abhängig. Bei Herzklappenprothesen<br />

ist der GdS nicht niedriger als 30 zu bewerten; dieser<br />

Wert schließt eine Dauerbehandlung mit Anti koagulantien<br />

ein.<br />

9.1.3 Nach einem Herzinfarkt ist der GdS von der bleibenden<br />

Leistungsbeeinträchtigung abhängig.<br />

9.1.4 Nach Herztransplantation ist eine Heilungsbewährung<br />

abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während<br />

dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der<br />

GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Berücksichtigung<br />

der erforderlichen Immunsuppression nicht<br />

niedriger als 70 zu bewerten.<br />

9.1.5 Fremdkörper im Herzmuskel oder Herzbeutel<br />

reaktionslos eingeheilt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />

mit Beeinträchtigung der Herzleistung . . . . siehe oben<br />

9.1.6 Rhythmusstörungen<br />

Die Beurteilung des GdS richtet sich vor allem nach der<br />

Leistungsbeeinträchtigung des Herzens.<br />

Anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante<br />

Rhythmusstörungen (zum Beispiel paroxysmale<br />

Tachykardien) je nach Häufigkeit, Dauer <strong>und</strong> subjektiver<br />

Beeinträchtigung<br />

bei fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung<br />

des Herzens . . . . . . . . . . . . . . . . 10–30<br />

bei bestehender andauernder Leistungsbeeinträchtigung<br />

des Herzens sind sie entsprechend zusätzlich zu<br />

bewerten.<br />

nach Implantation eines Herzschrittmachers . . . . . . . . 10<br />

nach Implantation eines Kardioverter-Defibrilators<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 50<br />

bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen<br />

im Kindesalter ohne Implantation<br />

eines Kardioverter-Defibrillators . . . . . . . . wenigstens 60<br />

9.2 Gefäßkrankheiten<br />

9.2.1 Arterielle Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse<br />

an den Beinen (auch nach rekanalisierenden Maßnahmen)<br />

mit ausreichender Restdurchblutung, Pulsausfall<br />

ohne Beschwerden oder mit geringen<br />

Beschwerden (Missempfindungen in<br />

Wade <strong>und</strong> Fuß bei raschem Gehen) ein-<br />

oder beidseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

88<br />

mit eingeschränkter Restdurchblutung<br />

(Claudicatio intermittens) Stadium II<br />

Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen<br />

einer Wegstrecke in der Ebene von<br />

mehr als 500 m . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen<br />

einer Wegstrecke in der Ebene von<br />

100 bis 500 m . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />

Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen<br />

einer Wegstrecke in der Ebene von<br />

50 bis 100 m . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />

Schmerzen ein- oder beidseitig nach Gehen<br />

einer Wegstrecke in der Ebene von<br />

weniger als 50 m ohne Ruheschmerz . . . . . . . 70–80<br />

Schmerzen nach Gehen einer Wegstrecke unter<br />

50 m mit Ruheschmerz (Stadium III) einschließlich<br />

trophischer Störungen (Stadium IV )<br />

einseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

beidseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90–100<br />

Apparative Messmethoden (zum Beispiel Dopplerdruck)<br />

können nur eine allgemeine Orientierung über den<br />

Schweregrad abgeben.<br />

Bei Arterienverschlüssen an den Armen wird der GdS<br />

ebenfalls durch das Ausmaß der Beschwerden <strong>und</strong> Funktionseinschränkungen<br />

– im Vergleich mit anderen Schäden<br />

an den Armen – bestimmt.<br />

9.2.2 Nach größeren gefäßchirurgischen Eingriffen<br />

(zum Beispiel Prothesenimplantation)<br />

mit vollständiger Kompensation einschließlich<br />

Dauerbehandlung mit Antikoagulantien . . . . . . . . . . . . 20<br />

Arteriovenöse Fisteln<br />

Der GdS richtet sich nach den hämodynamischen<br />

Auswirkungen am Herzen <strong>und</strong>/<br />

oder in der Peripherie.<br />

Aneurysmen (je nach Sitz <strong>und</strong> Größe)<br />

ohne lokale Funktionsstörung <strong>und</strong> ohne<br />

Einschränkung der Belastbarkeit . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

ohne oder mit nur geringer lokaler Funktionsstörung<br />

mit Einschränkung der Belastbarkeit.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

große Aneurysmen . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 50<br />

Hierzu gehören immer die dissezierenden Aneurysmen<br />

der Aorta <strong>und</strong> die großen Aneurysmen der Aorta<br />

abdominalis <strong>und</strong> der großen Beckenarterien.<br />

9.2.3 Unkomplizierte Krampfadern . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />

Chronisch-venöse Insuffizienz (zum Beispiel bei Krampfadern),<br />

postthrombotisches Syndrom ein- oder beidseitig<br />

mit geringem belastungsabhängigem<br />

Ödem, nicht ulzerösen Hautveränderungen,<br />

ohne wesentliche Stauungsbeschwerden<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit erheblicher Ödembildung, häufig<br />

(mehrmals im Jahr) rezidivierenden Entzündungen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />

mit chronischen rezidivierenden Geschwüren,<br />

je nach Ausdehnung <strong>und</strong> Häufigkeit<br />

(einschließlich arthrogenes Stauungssyndrom)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–50<br />

Lymphödem<br />

an einer Gliedmaße ohne wesentliche<br />

Funktionsbehinderung, Erfordernis einer

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