Behinderung und Ausweis - Seelauscher
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Verlust eines Teiles des Oberkiefers<br />
ohne wesentliche kosmetische <strong>und</strong> funktionelle<br />
Beeinträchtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit entstellender Wirkung, wesentlicher<br />
Beeinträchtigung der Nasen- <strong>und</strong> Nebenhöhlen<br />
(Borkenbildung, ständige Sekre -<br />
tion). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
7.4 Umfassender Zahnverlust<br />
über ½ Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend<br />
zu versorgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />
Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes<br />
mit wesentlicher, prothetisch nicht voll<br />
ausgleichbarer Funktionsbehinderung . . . . . . . . . . . . . 20<br />
7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit<br />
gut sitzender Defektprothese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit<br />
durch geeignete Prothese (Störung der<br />
Nahrungsaufnahme) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- <strong>und</strong> Segelspalten bei Kindern,<br />
bis zum Abschluss der Behandlung<br />
Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (einoder<br />
beidseitig)<br />
bis zum Abschluss der Behandlung (in der<br />
Regel ein Jahr nach der Operation) je nach<br />
Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen<br />
Muskulatur <strong>und</strong> Störung der Lautbildung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–50<br />
Lippen-Kieferspalte<br />
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in<br />
der Regel ein Jahr nach der Operation) . . . . . . 60–70<br />
bis zum Verschluss der Kieferspalte . . . . . . . . . . . . 50<br />
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte<br />
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in<br />
der Regel ein Jahr nach der Operation) unter<br />
Mitberücksichtigung der regelhaft damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung)<br />
<strong>und</strong> der Störung der Nasen -<br />
atmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
bis zum Verschluss der Kieferspalte . . . . . . . . . . . . 50<br />
Komplette Gaumen- <strong>und</strong> Segelspalte ohne<br />
Kieferspalte<br />
wegen der bis zum Abschluss der<br />
Erstbehand lung (in der Regel ein Jahr<br />
nach der Operation) bestehenden mit der<br />
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren<br />
Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte<br />
bis zum Abschluss der Behandlung<br />
je nach Ausmaß der Artikulationsstörung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–30<br />
Ausgeprägte Hörstörungen sind gegebenenfalls zusätzlich<br />
zu berücksichtigen.<br />
Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS immer<br />
nach der verbliebenen Ges<strong>und</strong>heitsstörung.<br />
7.7 Schluckstörungen<br />
ohne wesentliche <strong>Behinderung</strong> der Nahrungsaufnahme<br />
je nach Beschwerden . . . . . . . . 0–10<br />
mit erheblicher <strong>Behinderung</strong> der Nahrungsaufnahme<br />
je nach Auswirkung (Einschränkung<br />
der Kostform, verlängerte Essdauer)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />
mit häufiger Aspiration <strong>und</strong> erheblicher Beeinträchtigung<br />
des Kräfte- <strong>und</strong> Ernährungs -<br />
zustandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
7.8 Verlust des Kehlkopfes<br />
bei guter Ersatzstimme <strong>und</strong> ohne Begleiterscheinungen,<br />
unter Mitberücksichtigung<br />
der Beeinträchtigung der körperlichen<br />
Leis tungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse).<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
in allen anderen Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
Anhaltende schwere Bronchitiden <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />
durch Nervenlähmungen im Hals- <strong>und</strong> Schulterbereich<br />
sind zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen<br />
Tumors ist in den ersten fünf Jahren<br />
eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB<br />
beziehungsweise GdS während dieser Zeit . . . . . . . . 100<br />
Teilverlust des Kehlkopfes<br />
je nach Sprechfähigkeit <strong>und</strong> Beeinträchtigung<br />
der körperlichen Leistungsfähigkeit . . . . . 20–50<br />
Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines<br />
malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren<br />
eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS<br />
während dieser Zeit<br />
bei Geschwulstentfernung im Frühstadium<br />
(T1 N0 M0) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
7.9 Tracheostoma<br />
reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen<br />
(Tracheitis, Bronchitis), gute<br />
Sprechstimme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
mit erheblichen Reizerscheinungen <strong>und</strong>/<br />
oder erheblicher Beeinträchtigung der<br />
Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit<br />
(zum Beispiel bei schweren Kehlkopfveränderungen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />
Einschränkungen der Atemfunktion sind gegebenenfalls<br />
zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
Trachealstenose ohne Tracheostoma<br />
Der GdS ist je nach Atembehinderung analog der<br />
dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu<br />
beurteilen.<br />
7.10 Funktionelle <strong>und</strong> organische Stimmstörungen (zum<br />
Beispiel Stimmbandlähmung)<br />
mit geringer belastungsabhängiger Heiser -<br />
keit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit dauernder Heiserkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
nur Flüsterstimme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
mit völliger Stimmlosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
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