Behinderung und Ausweis - Seelauscher
Behinderung und Ausweis - Seelauscher
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Der Arbeitgeber des behinderten Menschen ist an dem<br />
Feststellungsverfahren beim Landratsamt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nicht beteiligt. Er wird von dort auch nicht angehört oder<br />
benachrichtigt <strong>und</strong> hat keine Möglichkeit, gegen Feststellungsbescheide<br />
des Landratsamtes einen Rechtsbehelf<br />
einzulegen.<br />
Zu Randnummer �:<br />
Auf die deutsche Staatsangehörigkeit kommt es nicht<br />
an. Bei Ausländern ist es jedoch erforderlich, dass sie einen<br />
Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis <strong>und</strong> Niederlassungserlaubnis)<br />
oder eine Aufenthaltsgestattung zur<br />
Durchführung des Asylverfahrens haben oder berechtigt<br />
sind, als Grenzarbeitnehmer in der B<strong>und</strong>esrepublik zu<br />
arbeiten. Grenzarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die ihren<br />
Wohnsitz im Ausland beibehalten <strong>und</strong> täglich, mindestens<br />
aber einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren.<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger der Europäischen<br />
Union müssen keinen Aufenthaltstitel beantragen. Sie<br />
müssen lediglich der Meldepflicht an ihrem Wohnort<br />
nachkommen. Die Europäische Union bildet zusammen<br />
mit der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland nunmehr folgende<br />
27 Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland,<br />
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,<br />
Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,<br />
Öster reich, Polen, Portugal, Rumänien,<br />
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische<br />
Republik, Ungarn <strong>und</strong> Zypern.<br />
Ausländer <strong>und</strong> Staatenlose müssen dem Landratsamt<br />
eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde<br />
oder eine beglaubigte Kopie ihres Passes vorlegen, um<br />
ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen.<br />
Bei ausländischen Kindern unter 16 Jahren werden<br />
die genannten Unterlagen eines Erziehungsberechtigten<br />
benötigt. Bei Grenzarbeitnehmern ist die Vorlage<br />
der Arbeits bescheinigung des jetzigen Arbeitgebers notwendig.<br />
Nach dem Urteil des B<strong>und</strong>essozialgerichts (BSG) vom<br />
29. April 2010 – Az.: B 9 SB 2/09 R – ist bei aufenthaltsrechtlich<br />
geduldeten Ausländern, die sich (voraussichtlich)<br />
länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten<br />
(werden), davon auszugehen, dass sie Ihren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 2 Absatz 2<br />
SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des Gesetzes<br />
haben. Das trifft jedoch nicht auf geduldete Ausländer<br />
zu, bei denen aufgr<strong>und</strong> besonderer Umstände ersicht-<br />
lich ist, dass die Abschiebung gerade erfolgt oder unmittelbar<br />
bevorsteht.<br />
Zu Randnummer �:<br />
Hier sind alle Ges<strong>und</strong>heitsstörungen möglichst mit Funktionseinbußen<br />
anzugeben, die als <strong>Behinderung</strong> festgestellt<br />
werden sollen. Dazu gehören auch Folgeschäden<br />
(zum Beispiel Wirbelsäulenschaden nach Oberschenkelamputation)<br />
sowie Schmerzen <strong>und</strong> psychische Auswirkungen.<br />
Unter Ges<strong>und</strong>heitsstörungen in diesem<br />
Sinne versteht man nicht den regelwidrigen körperlichen,<br />
geistigen oder seelischen Zustand als solchen.<br />
Vielmehr ist damit die Auswirkung der Beeinträchtigungen<br />
gemeint, die durch den regelwid rigen Körper-,<br />
Geistes- oder Seelen zustand verursacht werden.<br />
Beispiel: Führt eine <strong>Behinderung</strong> (eine Salmonellendauerausscheidung,<br />
eine tuberkulose Erkrankung <strong>und</strong><br />
so weiter) zu einer zusätzlichen psychischen Belastung,<br />
weil die Umwelt dem behinderten Menschen wegen der<br />
Ansteckungs gefahr ablehnend gegenübersteht, so<br />
sollte das ebenfalls angegeben werden.<br />
Normale Alterserscheinungen können nicht als <strong>Behinderung</strong><br />
anerkannt werden. Das Gleiche gilt für<br />
vorüberge hende Erkrankungen, deren Auswirkungen<br />
nicht über sechs Monate zu spüren sind.<br />
Der Antragsteller sollte sich deshalb überlegen, ob er<br />
zum Beispiel die altersbedingte leichte Weitsichtigkeit<br />
hier überhaupt angeben will; Gleiches gilt zum Beispiel<br />
für den einwandfrei verheilten Armbruch.<br />
Das Landratsamt muss jede im Antrag angegebene<br />
– auch geringfügige – Ges<strong>und</strong>heitsstörung<br />
überprüfen. Die Bearbeitungsdauer würde durch<br />
solche Angaben nur unnötig verzögert. In Zweifelsfällen<br />
sollte der behinderte Mensch vor Antragstellung mit seinem<br />
Arzt sprechen. Wenn er dann immer noch nicht sicher<br />
ist, sollte er jede Ges<strong>und</strong>heitsstörung gegenüber<br />
dem Landratsamt angeben, die nach seiner Meinung zu<br />
einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />
führt.<br />
Sofern dem Antragsteller die Diagnose seiner Ges<strong>und</strong>heitsstörung<br />
bekannt ist, ist es sinnvoll, diese einzutragen.<br />
Wenn er die genaue medizinische Bezeichnung<br />
nicht kennt, reicht es allerdings aus, wenn er die Auswirkungen<br />
der Ges<strong>und</strong>heitsstörung aufschreibt (zum Beispiel<br />
Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Bewegungsstörungen<br />
des rechten Arms).