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Gute Arbeit im Büro - IG Metall Gaggenau

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9 Rechtliche Handlungsgrundlagen für die Interessensvertretung<br />

(Sitzen, Stehen, Gehen). Die Bewegungsfläche soll für einen<br />

kombinierten Steh- und Sitzarbeitsplatz ausreichen.<br />

Die <strong>Arbeit</strong>sfläche muss ausreichend groß sein, um verschiedene<br />

<strong>Arbeit</strong>smittel wie z.B. Bildschirm, Tastatur, Vorlagen,<br />

Vorlagenhalter und Drucker flexibel aufstellen zu können.<br />

8. Tageslicht und künstliche Beleuchtung<br />

Eine Sichtverbindung nach außen muss vorhanden und<br />

ausreichend groß d<strong>im</strong>ensioniert sein. Die Einrichtungen zur<br />

Minderung der Sonneneinstrahlung und der Direkt- und<br />

Reflexblendung am Bildschirmarbeitsplatz sollen das Tageslicht<br />

nur partiell mindern (z.B. Horizontaljalousie außen und<br />

Vertikallamellen innen).<br />

9. Raumkl<strong>im</strong>a<br />

Büroräume müssen sich lüften lassen (vorzugsweise durch<br />

Fensterlüftung und unterstützende Lüftungsanlage), um ein<br />

subjektiv als angenehm empfundenes Kl<strong>im</strong>a zu erzeugen.<br />

Das Raumkl<strong>im</strong>a soll möglichst individuell geregelt werden<br />

können.<br />

Es sollen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um<br />

Pflanzen aufzustellen.<br />

10. Schutz vor Lärm<br />

Störender Lärm muss vermieden bzw. ausreichend gedämmt<br />

werden.<br />

Bei unzureichendem Tageslicht muss der <strong>Arbeit</strong>splatz beleuchtet<br />

werden. Das Verhältnis von Allgemeinbeleuchtung<br />

und Beleuchtung am <strong>Arbeit</strong>splatz muss ausgewogen gestaltet<br />

sein, in diesem Sinne darf die Architektur der Büroräume<br />

oder die Inneneinrichtung die gute Beleuchtung der <strong>Arbeit</strong>splätze<br />

nicht behindern.<br />

Die Büroräume sind so zu gestalten, dass störende Telefonate<br />

oder Gespräche von anderen Beschäftigten ausreichend<br />

abgeschirmt werden.<br />

Die Büroräume müssen ausreichend gegen Fremdgeräusche<br />

(Straßenlärm) geschützt werden.<br />

Bei Bildschirmarbeitsplätzen muss den besonderen Anforderungen<br />

an die Beleuchtung Rechnung getragen werden,<br />

d.h. es soll neben einer Allgemeinbeleuchtung<br />

(vorzugsweise indirekt) auch geeignete <strong>Arbeit</strong>splatzleuchten<br />

geben.<br />

Bei flexiblen Wandsystemen mit 1/2 oder 3/4 hohen Wänden<br />

sollen Oberlichtverglasungen verwendet werden, um<br />

den Raum optisch zu vergrößern und gut zu belichten.<br />

Es sollen schallabsorbierende Decken und schalldämpfende<br />

Teppichböden verwendet werden, um die Schallausbreitung<br />

zu behindern und die Akustik zu verbessern.<br />

11. Schutz vor Elektrosmog<br />

Die wireless-Technologie ermöglicht in Büroräumen den<br />

kabellosen Anschluß von Hardware an jedem Platz. Sie erhöhen<br />

allerdings die elektromagnetische Strahlung, den<br />

sogenannten Elektrosmog, <strong>im</strong> Raum. Auch wenn diese unterhalb<br />

der (hohen deutschen) Grenzwerte liegt, besteht<br />

doch die Gefahr einer Beeinflussung des Wohlbefindens<br />

oder der Gesundheit. Die Auswirkungen sind unter Fachleu-<br />

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