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Gute Arbeit im Büro - IG Metall Gaggenau

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New Work – Büroarbeit <strong>im</strong> Wandel<br />

gut ausgebauten rechtlichen Handlungsgrundlagen zu nutzen.<br />

9.3 Grundlegende Schritte bei einer<br />

mitbest<strong>im</strong>mten Büroarbeitsplanung<br />

In der Planungsphase besteht das Informationsrecht des<br />

Betriebsrates. Er soll rechtzeitig und umfassend informiert<br />

sein, um seine Mitbest<strong>im</strong>mungsrechte realisieren zu können.<br />

Rechtzeitig und umfassend bedeutet rein rechtlich, dass der<br />

<strong>Arbeit</strong>geber dann zu informieren hat, wenn das Sollkonzept<br />

bzw. das Pflichtenheft vorliegt. Damit ist die Planung soweit<br />

konkret geworden, dass Folgeabschätzungen möglich sind.<br />

Sollkonzepte erfordern eine Analyse der vorhandenen Aufgaben,<br />

der Organisation, der Abläufe, der <strong>Arbeit</strong>szeiten, der<br />

Personalstärke und ihrer Entwicklung, der <strong>Arbeit</strong>sformen z.B.<br />

Teams oder Einzelarbeit, der Kommunikationsbeziehungen<br />

(wer muss sich mit wem abst<strong>im</strong>men), der notwendigen <strong>Arbeit</strong>smittel,<br />

evt. der vorhandenen Gebäude und Ausstattungen.<br />

Ohne geklärte fachliche, organisatorische, räumliche<br />

und technische Anforderungen und Beurteilung der vorhandenen<br />

Erfahrungen kann es keine vernünftige Planung eines<br />

neuen Gebäudes oder neuer Konzepte der Büroorganisation<br />

geben.<br />

Inhalte eines Sollkonzepts für Neubau/<br />

Umbau/neues Bürokonzept<br />

Grundsätzliche Ziele<br />

Entwicklungsperspektiven des Unternehmens<br />

<strong>Arbeit</strong>sorganisation und Abläufe<br />

Kommunikation<br />

Kundenbeziehungen<br />

Verhältnis <strong>Arbeit</strong>splätze und Personal<br />

<strong>Arbeit</strong>sräume, Funktions- und Sonderräume<br />

Ausstattung der Räume (Materialien, Farben)<br />

Kl<strong>im</strong>a-, Beleuchtungs-, Lärmminderungstechnik<br />

<strong>Arbeit</strong>splatzflächen, Sonderflächen<br />

<strong>Arbeit</strong>splatzausstattung, Möblierung<br />

<strong>Arbeit</strong>smittel, EDV-Technik<br />

Maßnahmen für Schwangere, Behinderte,<br />

Nichtraucherschutz<br />

Trends der Personalstärkenentwicklung,<br />

Bedarf an Praktikanten, Azubis, Externen<br />

Auch <strong>im</strong> Falle eines Umbaus müssen Kl<strong>im</strong>a- und Beleuchtungstechnik<br />

neu bewertet werden, denn wenn z.B. aus<br />

Zweierbüros Teamräume gemacht werden sollen, ist eine<br />

grundsätzlich andere Gebäudetechnik erforderlich, um thermische<br />

Behaglichkeit und Wohlbefinden zu erreichen.<br />

Auf der Grundlage eines hinreichenden Sollkonzeptes lässt<br />

sich eine vorausschauende, prospektive Gefährdungsbeurteilung<br />

vornehmen. Anhand der <strong>Arbeit</strong>sschutzvorschriften<br />

ist das Sollkonzept prüfbar. Die Kriterien der menschengerechten<br />

<strong>Arbeit</strong>sgestaltung und der Ergonomie ermöglichen<br />

es zumindestens grob, die Wirkungen eines Raumes, eines<br />

neuen Bürokonzeptes und der neuen <strong>Arbeit</strong>splatzausstattung<br />

auf körperliches und psychisches Befinden abzuschätzen.<br />

Diese Abschätzung möglicher Ergebnisse einer späteren<br />

Gefährdungsbeurteilung ist notwendig, denn bei einem<br />

in Aussicht gestellten Neubau oder Umbau kann keiner verlangen,<br />

dass eine umfassende Analyse vorhandener Belastungen<br />

vorher <strong>im</strong> Altzustand durchgeführt wird. Eine prospektive<br />

Gefährdungsbeurteilung sollte unter Einbezug der<br />

Erfahrungen der Beschäftigten mit dem Vorhandenen und<br />

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