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Gute Arbeit im Büro - IG Metall Gaggenau

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New Work – Büroarbeit <strong>im</strong> Wandel<br />

Stellflächen für Pflanzen.<br />

Nicht einzurechnen sind:<br />

Pausen- und Sanitärräume<br />

Technik- und Kopierräume<br />

Treppenhaus und Flure<br />

Archive und Bibliotheken.<br />

Regelwerke sind auch politische Kompromisse und können<br />

teilweise widersprüchliche Aussagen beinhalten. Sie müssen<br />

vor Ort anhand der Schutzziele interpretiert werden.<br />

Eine ganzheitliche Betrachtung ist unumgänglich.<br />

Enthalten die Aufgaben <strong>im</strong> künftigen Büro sehr viel Kundenkontakt<br />

und Telefonate wie z.B. <strong>im</strong> Vertrieb, dann ist Lärmminderung<br />

eine zentrale Gestaltungsanforderung. Die Flächenplanung<br />

pro <strong>Arbeit</strong>splatz muss sich in diesem Fall an<br />

der Obergrenze der Empfehlungen orientieren, um die Lärmgrenzwerte<br />

einhalten zu können. Die Anforderungen an den<br />

Lärmschutz relativieren die Aussagen der „Flächen-DIN<br />

4543“. Wo viel gesprochen wird, kann sie nicht angewendet<br />

werden, z.B. auch in Call Centern, in denen die Berufsgenossenschaft<br />

aus diesem Grund eine Mindestfläche von 10 m 2<br />

angibt.<br />

Wird eine Verringerung der <strong>Arbeit</strong>splatzflächen unter die<br />

Mindestempfehlungen geplant, müssen andere Wege zur<br />

gleichwertigen Schutzzieleinhaltung dokumentiert werden.<br />

Das ist mit einer nachlaufenden Gefährdungsbeurteilung<br />

möglich, dann erst können z.B. Lärmmessungen unter realistischen<br />

Bedingungen stattfinden. Dieses Verfahren ist<br />

allerdings nichts anderes als Reparaturbetrieb und kann<br />

unnötige Kosten verursachen.<br />

Flächenarten <strong>im</strong> Büro und Mindestanforderungen<br />

Bei der Gestaltung eines Büros sind verschiedene Flächenarten<br />

und Mindestanforderungen zu unterscheiden. Die<br />

<strong>Arbeit</strong>sstättenverordnung und die Bildschirmarbeitsverordnung<br />

schreiben u.a. vor:<br />

ArbStättV, Auszüge aus dem Anhang<br />

• 1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum<br />

(1) <strong>Arbeit</strong>sräume müssen eine ausreichende Grundfläche<br />

und eine, in Abhängigkeit von der Größe der<br />

Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe<br />

aufweisen, sodass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung<br />

ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder<br />

ihres Wohlbefindens ihre <strong>Arbeit</strong> verrichten können.<br />

• 1.8 Verkehrswege<br />

(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte<br />

Steigleitern und Laderampen müssen so<br />

angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem<br />

Best<strong>im</strong>mungszweck leicht und sicher begangen oder<br />

befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte<br />

nicht gefährdet werden.<br />

(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr,<br />

Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr<br />

dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen<br />

Benutzer und der Art des Betriebes richten.<br />

• 2.3 Fluchtwege und Notausgänge<br />

(1) Fluchtwege und Notausgänge müssen<br />

a.) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach<br />

der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen<br />

der <strong>Arbeit</strong>sstätte sowie nach der höchstmöglichen<br />

Anzahl der dort anwesenden Personen richten,<br />

b.) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls<br />

dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich<br />

führen…<br />

• 3.1 Bewegungsfläche<br />

(1) Die freie unverstellte Fläche am <strong>Arbeit</strong>splatz muss<br />

so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei<br />

ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.<br />

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