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Lizenznehmer Richtlinie

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AMA-Gütesiegel Spezielle Qualitäts- und Prüfanforderungen Obst, Gemüse und Speisekartoffeln<br />

♦ Sortier- und Abpackprotokolle.<br />

7. Nachfolgend ist eine Checkliste als Grundlage für die Umsetzung<br />

von Lebensmittelhygienebestimmungen in Anlehnung an die Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />

(LMHV) 3 dargestellt. Diese oder<br />

gleichwertige Ansatzpunkte der LMHV müssen vom <strong>Lizenznehmer</strong> ab<br />

dem 01.01.2003 im Betrieb umgesetzt werden.<br />

8. Neben der Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln sind die<br />

Betriebe verpflichtet, ein Eigenkontrollsystem einzuführen und ihre<br />

Mitarbeiter zu schulen. Im Rahmen eines solchen Systems sind die für<br />

die Entstehung gesundheitlicher Gefahren kritischen Punkte festzustellen<br />

und ist zu gewährleisten, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen<br />

festgelegt, durchgeführt und überprüft werden. Grundlage<br />

dafür sind die Prinzipien des HACCP-Systems (Hazard Analysis and<br />

Critical Controll Points).<br />

CHECKLISTE – HACCP<br />

Lebensmittelrechtliche<br />

Grundlagen<br />

HACCP: System zum Beherrschen von Risiken, aus denen gesundheitliche Gefahren für den<br />

Verbraucher entstehen können.<br />

DIE FÜNF GRUNDSÄTZE BEI DER GEFAHRENANALYSE NACH DEM HACCP-PRINZIP<br />

1. Analyse der möglichen Gesundheitsgefahren bei den Produktions- und Arbeitsabläufen<br />

(biologisch, chemisch, physikalisch). - siehe Tabelle unten -<br />

2. Identifizierung der Punkte, an denen die Gefahren auftreten können.<br />

3. Entscheidung, welche Punkte kritische Punkte sind. Ein Punkt kann nur „kritisch“<br />

sein, wenn bei einer auftretenden Gefahr durch entsprechende Handlungen die Gefahr<br />

abgewendet werden kann.<br />

4. Festlegung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen.<br />

5. Überprüfung des eingeführten Konzeptes.<br />

DURCHFÜHRUNG<br />

• Die Gefahrenanalyse kann durch eine ausführliche Betriebsbegehung eingeleitet<br />

werden und muss ständig wieder überprüft werden.<br />

• Eine Dokumentation des Eigenkontrollsystems ist laut LMHV nicht zwingend vorgeschrieben,<br />

wird aus Gründen einer evtl. nötigen Beweisführung - z.B. im Rahmen des<br />

Produkthaftungsgesetzes – jedoch dringend empfohlen. Folgende Checklisten sind<br />

denkbar: Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingskontrollplan, Verkaufs- und<br />

Lagerkontrollplan. Diese Pläne sind veränderten Gegebenheiten jeweils anzupassen<br />

und sorgfältig zu führen.<br />

3 Betroffen von der LMHV ist jeder öffentliche und private Betrieb mit und ohne Erwerbszweck, der Lebensmittel gewerbsmäßig<br />

herstellt, zubereitet, bearbeitet, lagert, verteilt, verpackt, befördert, anbietet oder verkauft (gilt auch für selbstvermarktende Landwirte).<br />

März 2005 Seite 9

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