Lizenznehmer Richtlinie
Lizenznehmer Richtlinie
Lizenznehmer Richtlinie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AMA-Gütesiegel Spezielle Qualitäts- und Prüfanforderungen Obst, Gemüse und Speisekartoffeln<br />
♦ Sortier- und Abpackprotokolle.<br />
7. Nachfolgend ist eine Checkliste als Grundlage für die Umsetzung<br />
von Lebensmittelhygienebestimmungen in Anlehnung an die Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />
(LMHV) 3 dargestellt. Diese oder<br />
gleichwertige Ansatzpunkte der LMHV müssen vom <strong>Lizenznehmer</strong> ab<br />
dem 01.01.2003 im Betrieb umgesetzt werden.<br />
8. Neben der Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln sind die<br />
Betriebe verpflichtet, ein Eigenkontrollsystem einzuführen und ihre<br />
Mitarbeiter zu schulen. Im Rahmen eines solchen Systems sind die für<br />
die Entstehung gesundheitlicher Gefahren kritischen Punkte festzustellen<br />
und ist zu gewährleisten, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen<br />
festgelegt, durchgeführt und überprüft werden. Grundlage<br />
dafür sind die Prinzipien des HACCP-Systems (Hazard Analysis and<br />
Critical Controll Points).<br />
CHECKLISTE – HACCP<br />
Lebensmittelrechtliche<br />
Grundlagen<br />
HACCP: System zum Beherrschen von Risiken, aus denen gesundheitliche Gefahren für den<br />
Verbraucher entstehen können.<br />
DIE FÜNF GRUNDSÄTZE BEI DER GEFAHRENANALYSE NACH DEM HACCP-PRINZIP<br />
1. Analyse der möglichen Gesundheitsgefahren bei den Produktions- und Arbeitsabläufen<br />
(biologisch, chemisch, physikalisch). - siehe Tabelle unten -<br />
2. Identifizierung der Punkte, an denen die Gefahren auftreten können.<br />
3. Entscheidung, welche Punkte kritische Punkte sind. Ein Punkt kann nur „kritisch“<br />
sein, wenn bei einer auftretenden Gefahr durch entsprechende Handlungen die Gefahr<br />
abgewendet werden kann.<br />
4. Festlegung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen.<br />
5. Überprüfung des eingeführten Konzeptes.<br />
DURCHFÜHRUNG<br />
• Die Gefahrenanalyse kann durch eine ausführliche Betriebsbegehung eingeleitet<br />
werden und muss ständig wieder überprüft werden.<br />
• Eine Dokumentation des Eigenkontrollsystems ist laut LMHV nicht zwingend vorgeschrieben,<br />
wird aus Gründen einer evtl. nötigen Beweisführung - z.B. im Rahmen des<br />
Produkthaftungsgesetzes – jedoch dringend empfohlen. Folgende Checklisten sind<br />
denkbar: Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingskontrollplan, Verkaufs- und<br />
Lagerkontrollplan. Diese Pläne sind veränderten Gegebenheiten jeweils anzupassen<br />
und sorgfältig zu führen.<br />
3 Betroffen von der LMHV ist jeder öffentliche und private Betrieb mit und ohne Erwerbszweck, der Lebensmittel gewerbsmäßig<br />
herstellt, zubereitet, bearbeitet, lagert, verteilt, verpackt, befördert, anbietet oder verkauft (gilt auch für selbstvermarktende Landwirte).<br />
März 2005 Seite 9