04.07.2012 Aufrufe

Lizenznehmer Richtlinie

Lizenznehmer Richtlinie

Lizenznehmer Richtlinie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Spezielle Anforderungen<br />

Anrüsten, Schutzausrüstung<br />

� Beim Umgang mit unverdünnten chemischen<br />

Mitteln müssen eine Schutzbrille, entsprechende<br />

Kleidung (dicht gegen feste und flüssige<br />

Partikel), Schutzhandschuhe und ein<br />

Staubmaske getragen werden.<br />

� Die Schutzkleidung muss nach dem Gebrauch<br />

regelmäßig gereinigt werden.<br />

� Unabhängig von der Einstufung eines chemischen<br />

Pflanzenschutzmittels muss mit Rücksicht<br />

auf die eigene Gesundheit bei der Ausbringung<br />

stets ein geeigneter Atemschutz (Kabinentraktor<br />

auch ausreichend) getragen werden.<br />

� Der Gebrauchsanleitung des chemischen<br />

Pflanzenschutzmittels ist die erforderliche<br />

Schutzausrüstung und Messeinrichtung (gekennzeichnete<br />

Messbecher, Schaufel etc.) zu<br />

entnehmen und dementsprechend einzuhalten.<br />

� Messeinrichtungen (gekennzeichnete Messbecher,<br />

Schaufel etc.) müssen jährlich überprüft<br />

werden. Dies betrifft den Zustand von Behältern<br />

und die Kalibrierung der Waagen.<br />

Pflanzenschutzgeräteüberprüfung<br />

� Um die Funktionssicherheit zu gewährleisten,<br />

müssen die Geräte zur Ausbringung der<br />

Pflanzenschutzmittel eine gültige Prüfplakette<br />

einer dafür autorisierten Prüfeinrichtung<br />

aufweisen. Die letzte Überprüfung darf maximal<br />

drei Jahre zurück liegen.<br />

� Zusätzlich ist es einmal jährlich notwendig,<br />

Wartungsarbeiten und das Auslitern der Feldspritze<br />

zu dokumentieren.<br />

Entsorgung chemischer Pflanzenschutzmittel<br />

� Pflanzenschutzmittelbehälter sind vollständig<br />

zu leeren. Anschließend gründlich spülen (integriertes<br />

Drucksystem auf der Feldspritze oder<br />

dreimal mit Wasser) und die Spülflüssigkeit<br />

der Spritzflüssigkeit zuführen.<br />

� Die dabei auftretenden Restmengen sowie das<br />

Wasser aus der Spülung des Vorratsbehälters<br />

sind stark verdünnt auf behandelte Flächen<br />

auszubringen.<br />

� Leere Pflanzenschutzmittelbehälter dürfen<br />

nicht wieder verwendet und müssen bis zur<br />

Entsorgung überdacht und sicher gelagert<br />

werden.<br />

Besichtigung<br />

� Überprüfung des Vorhandenseins der (benutzten)<br />

Schutzausrüstung.<br />

Nachweis gemäß ÖPUL 2000<br />

� Gültige Prüfplakette, die alle drei Jahre erneuert<br />

werden muss.<br />

Aufzeichnungsblatt „Geräte zur Ausbringung<br />

von Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel“<br />

Besichtigung<br />

� Lagerstätte für leere Behälter muss entsprechen<br />

(sicherer, dauerhaft gekennzeichnet Ort).<br />

März 2005 Seite 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!