Lizenznehmer Richtlinie
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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Spezielle Anforderungen<br />
Anrüsten, Schutzausrüstung<br />
� Beim Umgang mit unverdünnten chemischen<br />
Mitteln müssen eine Schutzbrille, entsprechende<br />
Kleidung (dicht gegen feste und flüssige<br />
Partikel), Schutzhandschuhe und ein<br />
Staubmaske getragen werden.<br />
� Die Schutzkleidung muss nach dem Gebrauch<br />
regelmäßig gereinigt werden.<br />
� Unabhängig von der Einstufung eines chemischen<br />
Pflanzenschutzmittels muss mit Rücksicht<br />
auf die eigene Gesundheit bei der Ausbringung<br />
stets ein geeigneter Atemschutz (Kabinentraktor<br />
auch ausreichend) getragen werden.<br />
� Der Gebrauchsanleitung des chemischen<br />
Pflanzenschutzmittels ist die erforderliche<br />
Schutzausrüstung und Messeinrichtung (gekennzeichnete<br />
Messbecher, Schaufel etc.) zu<br />
entnehmen und dementsprechend einzuhalten.<br />
� Messeinrichtungen (gekennzeichnete Messbecher,<br />
Schaufel etc.) müssen jährlich überprüft<br />
werden. Dies betrifft den Zustand von Behältern<br />
und die Kalibrierung der Waagen.<br />
Pflanzenschutzgeräteüberprüfung<br />
� Um die Funktionssicherheit zu gewährleisten,<br />
müssen die Geräte zur Ausbringung der<br />
Pflanzenschutzmittel eine gültige Prüfplakette<br />
einer dafür autorisierten Prüfeinrichtung<br />
aufweisen. Die letzte Überprüfung darf maximal<br />
drei Jahre zurück liegen.<br />
� Zusätzlich ist es einmal jährlich notwendig,<br />
Wartungsarbeiten und das Auslitern der Feldspritze<br />
zu dokumentieren.<br />
Entsorgung chemischer Pflanzenschutzmittel<br />
� Pflanzenschutzmittelbehälter sind vollständig<br />
zu leeren. Anschließend gründlich spülen (integriertes<br />
Drucksystem auf der Feldspritze oder<br />
dreimal mit Wasser) und die Spülflüssigkeit<br />
der Spritzflüssigkeit zuführen.<br />
� Die dabei auftretenden Restmengen sowie das<br />
Wasser aus der Spülung des Vorratsbehälters<br />
sind stark verdünnt auf behandelte Flächen<br />
auszubringen.<br />
� Leere Pflanzenschutzmittelbehälter dürfen<br />
nicht wieder verwendet und müssen bis zur<br />
Entsorgung überdacht und sicher gelagert<br />
werden.<br />
Besichtigung<br />
� Überprüfung des Vorhandenseins der (benutzten)<br />
Schutzausrüstung.<br />
Nachweis gemäß ÖPUL 2000<br />
� Gültige Prüfplakette, die alle drei Jahre erneuert<br />
werden muss.<br />
Aufzeichnungsblatt „Geräte zur Ausbringung<br />
von Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel“<br />
Besichtigung<br />
� Lagerstätte für leere Behälter muss entsprechen<br />
(sicherer, dauerhaft gekennzeichnet Ort).<br />
März 2005 Seite 10