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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Spezielle Anforderungen<br />

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz<br />

� Alle Angestellten am Betrieb, die mit der Ausbringung<br />

von chemischen Pflanzenschutzmitteln<br />

betraut sind sowie mit anderen gefährlichen<br />

Stoffen oder Maschinen umgehen müssen<br />

eine entsprechende Sicherheitsunterweisung<br />

erhalten.<br />

� Auf dem Betrieb müssen für alle Mitarbeiter<br />

verständliche, aktuell geführte Unfall- und<br />

Notfallpläne (Erste Hilfe-Maßnahmen, wichtige<br />

Rufnummern bei einem Unfall, Maßnahmen<br />

zur Brandbekämpfung etc.) vorhanden<br />

sein. Darüber hinaus muss ein Erste-<br />

Hilfe-Kasten (Standard: KFZ-Verbandskasten<br />

nach ÖNORM V 5101) am Arbeitsplatz vorhanden<br />

sein. Im Bereich des Pflanzenschutzmittellagers<br />

bzw. am Anrüstplatz muss in der<br />

Nähe (max. 10 Meter entfernt) ein Erste-Hilfe-<br />

Kasten und die Möglichkeit zum Auswaschen<br />

der Augen (Augenspülflasche oder Wasserhahn<br />

mit fließenden Wasser) vorhanden sein.<br />

� Auf dem Betrieb muss es einen Verantwortlichen<br />

für die Angelegenheiten bezüglich Gesundheit,<br />

Sicherheit und Wohlbefinden der<br />

Arbeitnehmer (laut der bestehenden Gesetzgebung)<br />

geben.<br />

� Die Unterkünfte für die Mitarbeiter am Betrieb<br />

müssen bewohnbar sein (Dach, Fenster,<br />

Türen etc. intakt) und über fließendes Wasser,<br />

Toiletten, Abflüsse und Elektrizität verfügen.<br />

� Es sind Nachweise vorhanden, die belegen,<br />

dass Betriebsbesucher und Dienstleister über<br />

Sicherheitsvorkehrungen und –anforderungen<br />

in Kenntnis gesetzt werden. Die Verhaltensregeln<br />

für Betriebsbesucher sind an einem gut<br />

sichtbaren Ort angebracht, wo sie von allen<br />

Besuchern und Dienstleistern gelesen werden<br />

können.<br />

Selbsteinschätzung AMA-<br />

Produktionsprogramm<br />

� Jeder Erzeuger muss einmal jährlich eine<br />

Selbsteinschätzung des Betriebes durchführen.<br />

Dabei sind sämtliche Kriterien in einer<br />

zur Verfügung gestellten Checkliste zu prüfen<br />

und zu bewerten sowie eventuelle Korrekturmaßnahmen<br />

selbstständig durchzuführen. Bei<br />

selbsterkannten Abweichungen bzw. bei<br />

Nichterfüllung eines Hauptkriteriums (in dem<br />

Formular ersichtlich als HK) soll im Interesse<br />

des Erzeugers dies selbständig an die AMA-<br />

Marketing und die entsprechenden Abnehmer<br />

gemeldet werden. Diese Selbstmeldung wird<br />

bei einer Sanktionierung des Betriebes mildernd<br />

berücksichtigt.<br />

Nachweis<br />

� Aufzeichnungsblatt „Bestätigung Grundunterweisungen<br />

(z.B. Hygiene bzw. Sicherheitsunterweisung<br />

Pflanzenschutz)“<br />

Besichtigung<br />

Nachweis<br />

� Dokumentation der Verantwortlichkeit<br />

Nachweis<br />

� Formular „Selbsteinschätzung AMA-<br />

Produktionsprogramm“<br />

März 2005 Seite 12

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