Lizenznehmer Richtlinie
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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Spezielle Anforderungen<br />
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz<br />
� Alle Angestellten am Betrieb, die mit der Ausbringung<br />
von chemischen Pflanzenschutzmitteln<br />
betraut sind sowie mit anderen gefährlichen<br />
Stoffen oder Maschinen umgehen müssen<br />
eine entsprechende Sicherheitsunterweisung<br />
erhalten.<br />
� Auf dem Betrieb müssen für alle Mitarbeiter<br />
verständliche, aktuell geführte Unfall- und<br />
Notfallpläne (Erste Hilfe-Maßnahmen, wichtige<br />
Rufnummern bei einem Unfall, Maßnahmen<br />
zur Brandbekämpfung etc.) vorhanden<br />
sein. Darüber hinaus muss ein Erste-<br />
Hilfe-Kasten (Standard: KFZ-Verbandskasten<br />
nach ÖNORM V 5101) am Arbeitsplatz vorhanden<br />
sein. Im Bereich des Pflanzenschutzmittellagers<br />
bzw. am Anrüstplatz muss in der<br />
Nähe (max. 10 Meter entfernt) ein Erste-Hilfe-<br />
Kasten und die Möglichkeit zum Auswaschen<br />
der Augen (Augenspülflasche oder Wasserhahn<br />
mit fließenden Wasser) vorhanden sein.<br />
� Auf dem Betrieb muss es einen Verantwortlichen<br />
für die Angelegenheiten bezüglich Gesundheit,<br />
Sicherheit und Wohlbefinden der<br />
Arbeitnehmer (laut der bestehenden Gesetzgebung)<br />
geben.<br />
� Die Unterkünfte für die Mitarbeiter am Betrieb<br />
müssen bewohnbar sein (Dach, Fenster,<br />
Türen etc. intakt) und über fließendes Wasser,<br />
Toiletten, Abflüsse und Elektrizität verfügen.<br />
� Es sind Nachweise vorhanden, die belegen,<br />
dass Betriebsbesucher und Dienstleister über<br />
Sicherheitsvorkehrungen und –anforderungen<br />
in Kenntnis gesetzt werden. Die Verhaltensregeln<br />
für Betriebsbesucher sind an einem gut<br />
sichtbaren Ort angebracht, wo sie von allen<br />
Besuchern und Dienstleistern gelesen werden<br />
können.<br />
Selbsteinschätzung AMA-<br />
Produktionsprogramm<br />
� Jeder Erzeuger muss einmal jährlich eine<br />
Selbsteinschätzung des Betriebes durchführen.<br />
Dabei sind sämtliche Kriterien in einer<br />
zur Verfügung gestellten Checkliste zu prüfen<br />
und zu bewerten sowie eventuelle Korrekturmaßnahmen<br />
selbstständig durchzuführen. Bei<br />
selbsterkannten Abweichungen bzw. bei<br />
Nichterfüllung eines Hauptkriteriums (in dem<br />
Formular ersichtlich als HK) soll im Interesse<br />
des Erzeugers dies selbständig an die AMA-<br />
Marketing und die entsprechenden Abnehmer<br />
gemeldet werden. Diese Selbstmeldung wird<br />
bei einer Sanktionierung des Betriebes mildernd<br />
berücksichtigt.<br />
Nachweis<br />
� Aufzeichnungsblatt „Bestätigung Grundunterweisungen<br />
(z.B. Hygiene bzw. Sicherheitsunterweisung<br />
Pflanzenschutz)“<br />
Besichtigung<br />
Nachweis<br />
� Dokumentation der Verantwortlichkeit<br />
Nachweis<br />
� Formular „Selbsteinschätzung AMA-<br />
Produktionsprogramm“<br />
März 2005 Seite 12