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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Allgemeine Anforderungen<br />

Die Unterzeichnung eines Erzeugervertrages ist gebunden an den Abschluss<br />

eines vorgegebenen Kontrollvertrags mit einer von der AMA-<br />

Marketing für diesen Zweck zugelassenen Kontrollstelle. Durch diesen<br />

Kontrollvertrag beauftragt der Landwirt die Kontrollstelle zumindest<br />

einmal jährlich eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) inklusive eine Probenziehung<br />

und Laboranalyse gemäß den Vorgaben der AMA-Marketing<br />

durchzuführen.<br />

Für alle, die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten dieser Produktionsbestimmungen<br />

keinen gültigen Erzeugervertrag abgeschlossen hatten, gilt, dass<br />

die erste Lieferung im Rahmen des Produktionsprogramms grundsätzlich<br />

nur nach einem positiven Erstkontrollergebnis durch eine von der<br />

AMA-Marketing für diesen Zweck zugelassene Kontrollstelle erfolgen<br />

kann. Die Erstkontrolle wird so wie die jährliche Vor-Ort-Kontrolle<br />

durchgeführt und kann als solche für das laufende Kalenderjahr anerkannt<br />

werden. Bei der Erstkontrolle müssen vollständige Aufzeichnungen<br />

mindestens 3 Monate rückwirkend vorhanden sein. Zusätzliche Voraussetzung<br />

für eine Teilnahme am AMA-Produktionsprogramm bildet der<br />

Betriebserhebungsbogen der AMA-Marketing, der vom Landwirt vorab<br />

auszufüllen und zu unterfertigen ist.<br />

Der Bewirtschafter hat als Vertragspartner zu gewährleisten, dass er die<br />

eigenen Kontrollaufgaben sorgfältig wahrnimmt, die am Betrieb tätigen<br />

Personen ordnungsgemäß einschult (mittels Aufzeichnungen glaubhaft<br />

nachzuweisen) und somit eine richtlinienkonforme Umsetzung der Produktionsbestimmungen<br />

sicherstellt.<br />

Im Falle eines anerkannten Qualitätsprogramms können einzelne Kriterien<br />

dieser Produktionsbestimmungen abweichen, wenn andere von der<br />

AMA-Marketing im Vorhinein genehmigte Maßnahmen gewährleisten,<br />

dass das Endprodukt mindestens den in den spezifischen Produktionsbestimmungen<br />

dargelegten Anforderungen entspricht und damit den Qualitätsansprüchen<br />

der Kunden gerecht wird.<br />

Der Erzeugerbetrieb hat nach dem Prinzip 'gläserner Pflanzenbau' jedem<br />

im Rahmen des "Produktionsprogramms der AMA-Marketing" zugelassenen<br />

und tätigen Kontrollorganen die Möglichkeit zu geben, alle Bereiche<br />

der Produktion einzusehen, wobei die Kontrollen vor allem auf die Einhaltung<br />

der "landwirtschaftlichen Produktionsbestimmungen" im Bereich<br />

der im "Erzeugervertrag" angeführten Sparte abzielen.<br />

Die in den "Landwirtschaftlichen Produktionsbestimmungen" festgehaltenen<br />

Kontrollmethoden geben Aufschluss über die herkömmliche Vorgehensweise.<br />

Es können allerdings davon abweichende Kontrollmethoden<br />

4 zur Anwendung kommen, wenn dies zum Nachweis von Abweichungen<br />

gegenüber den in den Produktionsbestimmungen festgehaltenen<br />

Kriterien erforderlich erscheint.<br />

4 Kontrollmethoden müssen amtlich anerkannt sein.<br />

Beauftragung<br />

einer Kontrollstelle<br />

durch den Landwirt<br />

Erstkontrolle<br />

Verantwortung<br />

Anerkannte Qualitätsprogramme<br />

Kontrollbereich<br />

Kontrollmethoden<br />

März 2005 Seite 4

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