Lizenznehmer Richtlinie
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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Allgemeine Anforderungen<br />
Die Unterzeichnung eines Erzeugervertrages ist gebunden an den Abschluss<br />
eines vorgegebenen Kontrollvertrags mit einer von der AMA-<br />
Marketing für diesen Zweck zugelassenen Kontrollstelle. Durch diesen<br />
Kontrollvertrag beauftragt der Landwirt die Kontrollstelle zumindest<br />
einmal jährlich eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) inklusive eine Probenziehung<br />
und Laboranalyse gemäß den Vorgaben der AMA-Marketing<br />
durchzuführen.<br />
Für alle, die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten dieser Produktionsbestimmungen<br />
keinen gültigen Erzeugervertrag abgeschlossen hatten, gilt, dass<br />
die erste Lieferung im Rahmen des Produktionsprogramms grundsätzlich<br />
nur nach einem positiven Erstkontrollergebnis durch eine von der<br />
AMA-Marketing für diesen Zweck zugelassene Kontrollstelle erfolgen<br />
kann. Die Erstkontrolle wird so wie die jährliche Vor-Ort-Kontrolle<br />
durchgeführt und kann als solche für das laufende Kalenderjahr anerkannt<br />
werden. Bei der Erstkontrolle müssen vollständige Aufzeichnungen<br />
mindestens 3 Monate rückwirkend vorhanden sein. Zusätzliche Voraussetzung<br />
für eine Teilnahme am AMA-Produktionsprogramm bildet der<br />
Betriebserhebungsbogen der AMA-Marketing, der vom Landwirt vorab<br />
auszufüllen und zu unterfertigen ist.<br />
Der Bewirtschafter hat als Vertragspartner zu gewährleisten, dass er die<br />
eigenen Kontrollaufgaben sorgfältig wahrnimmt, die am Betrieb tätigen<br />
Personen ordnungsgemäß einschult (mittels Aufzeichnungen glaubhaft<br />
nachzuweisen) und somit eine richtlinienkonforme Umsetzung der Produktionsbestimmungen<br />
sicherstellt.<br />
Im Falle eines anerkannten Qualitätsprogramms können einzelne Kriterien<br />
dieser Produktionsbestimmungen abweichen, wenn andere von der<br />
AMA-Marketing im Vorhinein genehmigte Maßnahmen gewährleisten,<br />
dass das Endprodukt mindestens den in den spezifischen Produktionsbestimmungen<br />
dargelegten Anforderungen entspricht und damit den Qualitätsansprüchen<br />
der Kunden gerecht wird.<br />
Der Erzeugerbetrieb hat nach dem Prinzip 'gläserner Pflanzenbau' jedem<br />
im Rahmen des "Produktionsprogramms der AMA-Marketing" zugelassenen<br />
und tätigen Kontrollorganen die Möglichkeit zu geben, alle Bereiche<br />
der Produktion einzusehen, wobei die Kontrollen vor allem auf die Einhaltung<br />
der "landwirtschaftlichen Produktionsbestimmungen" im Bereich<br />
der im "Erzeugervertrag" angeführten Sparte abzielen.<br />
Die in den "Landwirtschaftlichen Produktionsbestimmungen" festgehaltenen<br />
Kontrollmethoden geben Aufschluss über die herkömmliche Vorgehensweise.<br />
Es können allerdings davon abweichende Kontrollmethoden<br />
4 zur Anwendung kommen, wenn dies zum Nachweis von Abweichungen<br />
gegenüber den in den Produktionsbestimmungen festgehaltenen<br />
Kriterien erforderlich erscheint.<br />
4 Kontrollmethoden müssen amtlich anerkannt sein.<br />
Beauftragung<br />
einer Kontrollstelle<br />
durch den Landwirt<br />
Erstkontrolle<br />
Verantwortung<br />
Anerkannte Qualitätsprogramme<br />
Kontrollbereich<br />
Kontrollmethoden<br />
März 2005 Seite 4