Lizenznehmer Richtlinie
Lizenznehmer Richtlinie
Lizenznehmer Richtlinie
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Spezielle Anforderungen<br />
2 Spezielle Qualitäts- und Prüfanforderungen<br />
Es gelten als Mindestanforderung die <strong>Richtlinie</strong>n zur Integrierten<br />
Produktion im Rahmen des Förderungsprogramms des Bundesministeriums<br />
für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft<br />
(BMLFUW) „ÖPUL“ in der jeweils geltenden Fassung.<br />
Darauf aufbauend bzw. bezugnehmend gelten folgende Regelungen<br />
für die landwirtschaftliche Erzeugung von Obst, Gemüse und Speisekartoffeln:<br />
1. Teil: LANDWIRTSCHAFT<br />
ANFORDERUNGEN KONTROLLEN<br />
Standorte<br />
� Zur Kennzeichnung der Felder und Glashäuser<br />
muss am landwirtschaftlichen Betrieb ein<br />
System vorhanden sein (z.B. Nummerierung).<br />
� Wenn neue Standorte ohne entsprechend detaillierte<br />
Aufzeichnungen erstmals für den<br />
Anbau genutzt werden sollen, muss eine Risikoanalyse<br />
durchgeführt werden. Dabei ist die<br />
frühere Nutzung und mögliche Einflüsse des<br />
Anbaus auf nahegelegene Felder und anderen<br />
Flächen zu berücksichtigen.<br />
� Bodentyp, Erosion, Grundwasserqualität, Höhe<br />
des Grundwasserspiegels, frühere Nutzung<br />
des Landes, Schädlinge, Einfluss auf und von<br />
angrenzenden Flächen müssen auf dem Aufzeichnungsblatt<br />
ausgewertet werden.<br />
Auslagerung eines Arbeitsschrittes<br />
� Übernimmt ein Dritter Tätigkeiten (z.B. Ausbringung<br />
von Pflanzenschutzmitteln), die in<br />
den Anforderungsbereich dieser Produktionsbestimmungen<br />
fallen, dann ist der für diese<br />
Arbeit beauftragte über die Anforderungen zu<br />
informieren und der Landwirt hat auf die<br />
Einhaltung der Produktionsbestimmungen der<br />
durchgeführten Arbeiten zu achten.<br />
Substrate – geschützter Anbau<br />
� Wenn die Substrate auf chemischen Wege für<br />
eine Wiederverwendung sterilisiert werden,<br />
müssen genaue Aufzeichnungen über Ort der<br />
Behandlung, Datum, Art der eingesetzten<br />
Chemikalie, Methode der Sterilisation und die<br />
durchführende Person gemacht werden.<br />
Grundlage der<br />
<strong>Richtlinie</strong>n<br />
Nachweis<br />
� Mehrfachanträge, Katasterauszüge<br />
weitere Prüfinhalte<br />
Aufzeichnungsblatt<br />
� Aufzeichnungsblatt „Risikoanalyse für neue<br />
Standorte“<br />
Aufzeichnungsblatt<br />
März 2005 Seite 6