Lizenznehmer Richtlinie
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AMA-Gütesiegel Spezielle Qualitäts- und Prüfanforderungen Obst, Gemüse und Speisekartoffeln<br />
2.2.2 Spezielle Prüfanforderungen<br />
1. Grundsätzlich erfolgen die Kontrollen unangemeldet. Es darf zu<br />
keinen Behinderungen bei der Kontrolltätigkeit kommen. Den Kontrollorganen<br />
sind alle Räumlichkeiten und Unterlagen zugänglich zu<br />
machen, die eine Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der <strong>Richtlinie</strong>n<br />
für das AMA-Gütesiegel ermöglichen.<br />
2. Der <strong>Lizenznehmer</strong> verpflichtet sich, die eigenen Kontrollaufgaben<br />
sorgfältig wahrzunehmen, die am Betrieb tätigen Mitarbeiter ordnungsgemäß<br />
einzuschulen (mittels Aufzeichnungen glaubhaft nachzuweisen)<br />
und somit eine richtlinienkonforme Umsetzung der AMA-<br />
Gütesiegelrichtlinie sicherzustellen.<br />
3. Im Rahmen der ausgelagerten Eigenkontrolle beauftragt der <strong>Lizenznehmer</strong><br />
eine Kontrollstelle, die eine Kontrollvereinbarung mit<br />
der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. abgeschlossen haben<br />
muss,<br />
♦ mit der Durchführung einer einmal jährlich stattfindenden Vor-<br />
Ort-Kontrolle u.a. zur Überprüfung der Rohstoffherkunft und der<br />
richtlinienspezifischen Qualitätssicherungsanforderungen.<br />
♦ mit der Durchführung spezieller Produktanalysen, die bei Obst,<br />
Gemüse und Speisekartoffeln vorläufig gemäß Qualitätsklassenbestimmungen<br />
erfolgen.<br />
4. Die AMA-Marketing GesmbH. veranlasst ihrerseits als Lizenzgeber<br />
Überkontrollen in Form von „Inspektions“ und „Audits“ sowie „Produktanalysen“.<br />
Grundlagen der<br />
Kontrolle<br />
Eigenkontrolle<br />
Vor-Ort-Kontrolle und<br />
Produktanalysen<br />
Überkontrollen<br />
März 2005 Seite 11