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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Spezielle Anforderungen<br />
Pflanzenschutzmittel/Aufzeichnungen<br />
� Am landwirtschaftlichen Betrieb muss die<br />
aktuelle IP-Mittelliste der erlaubten Pflanzenschutzmittel<br />
aufliegen.<br />
� Alle Pflanzenschutzmaßnahmen müssen in<br />
der Schlagkartei verzeichnet werden. In den<br />
Aufzeichnungen müssen neben Ort, Ausbringungsdatum,<br />
Art und Menge des Pflanzenschutzmittels<br />
auch Art und Sorte des behandelten<br />
Erzeugnisses, die Ausbringungsmethode,<br />
ausbringende Person (sofern nicht Betriebsleiter),<br />
Name der für die<br />
Pflanzenschutzempfehlung technisch verantwortlichen<br />
Person und einzuhaltende Wartezeiten<br />
aufgeführt werden<br />
� Die korrekte Berechnung und das richtige<br />
Anrüsten der Pflanzenschutzmittel ist laut<br />
Gebrauchsanleitung bzw. laut Merkblatt „Maschinen<br />
– Düngerstreuer, Feldspritze“ durchzuführen,<br />
wobei spezielle Anforderungen der<br />
IP-Mittelliste berücksichtigt werden müssen.<br />
� Es muss eine Bestandesliste der am Betrieb<br />
gelagerten Pflanzenschutzmittel geführt werden,<br />
welche im Falle von Veränderungen alle<br />
3 Monate zu aktualisieren ist<br />
Aufzeichnungsblatt<br />
� Überprüfung der Schlagkartei und Bestandesliste.<br />
� Aufzeichnungsblatt „Bestandesliste Pflanzenschutzmittel“<br />
März 2005 Seite 8