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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Spezielle Anforderungen<br />

Pflanzenschutzmittel/Aufzeichnungen<br />

� Am landwirtschaftlichen Betrieb muss die<br />

aktuelle IP-Mittelliste der erlaubten Pflanzenschutzmittel<br />

aufliegen.<br />

� Alle Pflanzenschutzmaßnahmen müssen in<br />

der Schlagkartei verzeichnet werden. In den<br />

Aufzeichnungen müssen neben Ort, Ausbringungsdatum,<br />

Art und Menge des Pflanzenschutzmittels<br />

auch Art und Sorte des behandelten<br />

Erzeugnisses, die Ausbringungsmethode,<br />

ausbringende Person (sofern nicht Betriebsleiter),<br />

Name der für die<br />

Pflanzenschutzempfehlung technisch verantwortlichen<br />

Person und einzuhaltende Wartezeiten<br />

aufgeführt werden<br />

� Die korrekte Berechnung und das richtige<br />

Anrüsten der Pflanzenschutzmittel ist laut<br />

Gebrauchsanleitung bzw. laut Merkblatt „Maschinen<br />

– Düngerstreuer, Feldspritze“ durchzuführen,<br />

wobei spezielle Anforderungen der<br />

IP-Mittelliste berücksichtigt werden müssen.<br />

� Es muss eine Bestandesliste der am Betrieb<br />

gelagerten Pflanzenschutzmittel geführt werden,<br />

welche im Falle von Veränderungen alle<br />

3 Monate zu aktualisieren ist<br />

Aufzeichnungsblatt<br />

� Überprüfung der Schlagkartei und Bestandesliste.<br />

� Aufzeichnungsblatt „Bestandesliste Pflanzenschutzmittel“<br />

März 2005 Seite 8

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