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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Empfehlungen<br />

3 Empfehlungen und weitergehende Informationen<br />

Einige dieser Empfehlungen sind auch Bestandteil der Vor-Ort-Kontrolle (Empfehlungen aus<br />

der EUREPGAP Checkliste), werden jedoch keine unmittelbare Auswirkung auf die Bewertung<br />

des Betriebes haben. Darüber hinaus finden sich in diesem Kapitel auch weitergehende Informationen<br />

zur korrekten Umsetzung der in Punkt 2 angeführten Anforderungen.<br />

3.1 Umgang mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln<br />

Auf jeden Fall sind beim Umgang mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln die gesetzlichen Bestimmungen<br />

einzuhalten. Bei jedem Arbeitsschritt ist den Gesetzen entsprechend darauf zu<br />

achten, dass Schäden für Mensch, Tier und Umwelt vermieden werden. Eine Übersicht der<br />

Gesetzestexte ist in der Anlage 1 aufgelistet.<br />

Folgende Checklisten zur sachgemäßen Handhabung wurden u.a. auf der Basis der Bundesgesetze<br />

erstellt, um auf deren Grundsätze gezielt einzugehen und deren Einhaltung zu vereinfachen.<br />

CHECKLISTE – PFLANZENSCHUTZMITTEL<br />

Pflanzenschutzmittel dürfen – vor allem im Interesse des Landwirtes - nur mit guter landwirtschaftlicher<br />

Praxis angewendet werden. Der Schutz seiner eigenen Gesundheit sollte für jeden<br />

Landwirt und sonstigen Anwender selbstverständlich sein. Daher Gebrauchsanweisung<br />

sorgfältig lesen und Vorsichtsmaßnahmen beachten!<br />

1. LAGERUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN<br />

• Packungen und Flaschen stets gut verschließen, um Verschütten oder Austreten giftiger<br />

Dämpfe zu vermeiden.<br />

• Kinder und Nichtkundige von Pflanzenschutzmitteln fernhalten. Schlüssel und Zugang<br />

zum Aufbewahrungsraum muss auf die Angestellten mit einer entsprechenden<br />

Ausbildung begrenzt sein.<br />

• Die Regale im Pflanzenschutzmittelschrank sollten aus nicht absorbierbaren Material<br />

sein (z.B. Metall).<br />

2. ANSETZEN VON PFLANZENSCHUTZMITTELN<br />

• Nur mit für Pflanzenschutzmittel undurchlässigen Schutzhandschuhen ansetzen.<br />

• Bei gas- und staubförmigen Pflanzenschutzmitteln unbedingt Atemschutzmasken tragen.<br />

• Schon beim Ansetzen Schutzkleidung – zumindest abwaschbare Schürze – tragen.<br />

• Zum Ansetzen nur gekennzeichnete Spezialgefäße verwenden. Sofort nach Gebrauch<br />

gründlich reinigen. Waschwasser ins Spritzwasser geben.<br />

• Beim Ansetzen nicht rauchen, essen oder trinken!<br />

3. SCHUTZKLEIDUNG DES ANWENDERS<br />

• Eine vollständige Schutzkleidung umfasst den Atem-, Haut- und Augenschutz. Diese<br />

März 2005 Seite 20

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