Lizenznehmer Richtlinie
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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Empfehlungen<br />
3 Empfehlungen und weitergehende Informationen<br />
Einige dieser Empfehlungen sind auch Bestandteil der Vor-Ort-Kontrolle (Empfehlungen aus<br />
der EUREPGAP Checkliste), werden jedoch keine unmittelbare Auswirkung auf die Bewertung<br />
des Betriebes haben. Darüber hinaus finden sich in diesem Kapitel auch weitergehende Informationen<br />
zur korrekten Umsetzung der in Punkt 2 angeführten Anforderungen.<br />
3.1 Umgang mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln<br />
Auf jeden Fall sind beim Umgang mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln die gesetzlichen Bestimmungen<br />
einzuhalten. Bei jedem Arbeitsschritt ist den Gesetzen entsprechend darauf zu<br />
achten, dass Schäden für Mensch, Tier und Umwelt vermieden werden. Eine Übersicht der<br />
Gesetzestexte ist in der Anlage 1 aufgelistet.<br />
Folgende Checklisten zur sachgemäßen Handhabung wurden u.a. auf der Basis der Bundesgesetze<br />
erstellt, um auf deren Grundsätze gezielt einzugehen und deren Einhaltung zu vereinfachen.<br />
CHECKLISTE – PFLANZENSCHUTZMITTEL<br />
Pflanzenschutzmittel dürfen – vor allem im Interesse des Landwirtes - nur mit guter landwirtschaftlicher<br />
Praxis angewendet werden. Der Schutz seiner eigenen Gesundheit sollte für jeden<br />
Landwirt und sonstigen Anwender selbstverständlich sein. Daher Gebrauchsanweisung<br />
sorgfältig lesen und Vorsichtsmaßnahmen beachten!<br />
1. LAGERUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN<br />
• Packungen und Flaschen stets gut verschließen, um Verschütten oder Austreten giftiger<br />
Dämpfe zu vermeiden.<br />
• Kinder und Nichtkundige von Pflanzenschutzmitteln fernhalten. Schlüssel und Zugang<br />
zum Aufbewahrungsraum muss auf die Angestellten mit einer entsprechenden<br />
Ausbildung begrenzt sein.<br />
• Die Regale im Pflanzenschutzmittelschrank sollten aus nicht absorbierbaren Material<br />
sein (z.B. Metall).<br />
2. ANSETZEN VON PFLANZENSCHUTZMITTELN<br />
• Nur mit für Pflanzenschutzmittel undurchlässigen Schutzhandschuhen ansetzen.<br />
• Bei gas- und staubförmigen Pflanzenschutzmitteln unbedingt Atemschutzmasken tragen.<br />
• Schon beim Ansetzen Schutzkleidung – zumindest abwaschbare Schürze – tragen.<br />
• Zum Ansetzen nur gekennzeichnete Spezialgefäße verwenden. Sofort nach Gebrauch<br />
gründlich reinigen. Waschwasser ins Spritzwasser geben.<br />
• Beim Ansetzen nicht rauchen, essen oder trinken!<br />
3. SCHUTZKLEIDUNG DES ANWENDERS<br />
• Eine vollständige Schutzkleidung umfasst den Atem-, Haut- und Augenschutz. Diese<br />
März 2005 Seite 20