Lizenznehmer Richtlinie
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Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Zusätzliche Kriterien für Speisekartoffeln<br />
Neben der IP <strong>Richtlinie</strong> sowie den dazu beschriebenen Präzisierungen gelten folgende qualitätsverbessernde<br />
Maßnahmen für die Erzeugung von Speisekartoffeln:<br />
ANFORDERUNGEN KONTROLLEN<br />
Sorten<br />
� Die angebaute Sorte muss in der österreichischen<br />
Sortenliste i.d.g.F. angeführt sein. Sorten,<br />
welche nicht in der österreichischen Sortenliste<br />
angeführt sind, müssen zumindest in<br />
einem anderen Mitgliedsland der EU zugelassen<br />
sein.<br />
� Die Sorte ist mit dem AMA-Gütesiegel Abnehmer<br />
für die jeweilige Saison abzustimmen.<br />
Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />
Verwendungszweck (Kochtyp), Eignung<br />
(Speisekartoffel), Reifezeit (früh, mittel, spät),<br />
Beschädigungsempfindlichkeit, Lagereigenschaften<br />
(bei späten), Nematodenresistenz<br />
Pflanzgut<br />
� Es muss sortenreines Pflanzgut verwendet<br />
werden.<br />
� Es muss zumindest 250 kg zertifiziertes<br />
Pflanzgut/10 t Liefermenge eingesetzt werden.<br />
� Nach der Ernte muss eine sortenreine Lagerung<br />
in den Kisten gewährleistet sein.<br />
Rückverfolgbarkeit/Kennzeichnung der Kisten<br />
� Die für das AMA-Gütesiegel produzierten<br />
Speisekartoffeln sind getrennt von der übrigen<br />
Ware (z.B. Pflanz- und/oder Stärkeerdäpfel)<br />
und richtig gekennzeichnet (siehe nächsten<br />
Pkt.; Rückverfolgbarkeit) zu lagern.<br />
� Um eine nachweisliche Rückverfolgbarkeit<br />
zu gewährleisten, müssen alle Kisten mit einem<br />
Kistenzettel bei der Ernte direkt am Feld<br />
gekennzeichnet werden. Bei einer direkten<br />
Lieferung der Kisten vom Feld zum Großhändler<br />
ist ein Begleitdokument ausreichend.<br />
Nach der Anlieferung sind diese Kisten sofort<br />
nach der Warenübergabe im Großhandel zu<br />
kennzeichnen.<br />
� Kistenzettel und/oder Begleitdokument sind<br />
mit folgenden Inhalten zu kennzeichnen:<br />
Name und Betriebsnummer des Erzeugers,<br />
Schlagnummer und/oder –name, Sorte und<br />
Kochtyp, Erntedatum, evtl. Keimhemmungsdatum<br />
und AMA-Gütesiegel Abnehmer.<br />
Probennahme<br />
� Saatgutanhänger bzw. Lieferschein<br />
� Besteht der Verdacht, dass die angegebene<br />
Sorte nicht mit der in den Kisten übereinstimmt,<br />
wird eine Probe für eine Sortenechtheitsuntersuchung<br />
gezogen und im Labor<br />
analysiert.<br />
Probennahme<br />
� Besteht der Verdacht, dass eine Sortenvermischung<br />
vorliegt, wird eine Probe für eine Sortenreinheitsuntersuchung<br />
gezogen und im<br />
Labor analysiert.<br />
Besichtigung<br />
� Besichtigung, ob die Beschriftung der Kisten<br />
richtig vorgenommen und nicht manipuliert<br />
wurde.<br />
März 2005 Seite 18