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Sachenrecht - Prof. Dr. Hans-Peter Benöhr - Humboldt-Universität ...

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9<br />

9.) Andere Werke, Aufsätze etc. nach einem Kurztitel zitieren,<br />

meistens Familienname des Autors und Haupttitel des Werks,<br />

nicht Erscheinungsort etc.,<br />

denn genauere Angaben im Literatur-Verzeichnis.<br />

10.) Abkürzungen nach Kirchner.<br />

9. Ort, Datum, Unterschrift, zum Nachweis der Urheberschaft.<br />

10. Die wichtigste Regel hinsichtlich der Formalien:<br />

innerhalb derselben Arbeit immer einheitlich bleiben.<br />

Kapitel 2. Der Aufgabentext / Sachverhalt / Fallfrage<br />

Ergebnis und Begründung hängen in der Universität wie in der Staatsprüfung und der Praxis vom<br />

Sachverhalt ab. Lesen Sie ihn mehrmals und sorgfältig. Wenn Sie dabei einen Umstand übersehen,<br />

ihn falsch erfassen oder etwas hinzufügen, wird das Gutachten unbrauchbar.<br />

In einem Klausurfall schrieb z. B. der Schuldner seinem Gläubiger: „Zur Sicherheit Ihres Darlehens von DM 20 000,-,<br />

das Sie mir am 1. 7. 1975 gewährt haben, kann ich Ihnen zur Zeit keine ranggünstige Hypothek an meinen Grundstücken<br />

verschaffen. Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen meine Betonmaschine Marke X, Fabriknr. 1000, gemäß § 930<br />

BGB übereignen.“ Wenn man die Bemerkung über die Hypothek als eine reine Ausschmückung zur Seite legte, verfehlte<br />

man das Problem der Haftung des Zubehörs für Hypotheken, § 1120.<br />

Hingegen ist die häufige Floskel „laut Sachverhalt“ völlig überflüssig.<br />

Versuchen Sie, sie zu vermeiden.<br />

Gleich beim ersten Durchlesen des Sachverhalts Notizen zu allen flüchtigen Gedanken machen,<br />

die durch den Kopf schießen.<br />

Die in der Aufgabe eventuell mitgeteilten Rechtsansichten der Parteien binden zwar die Bearbeiterin<br />

oder den Bearbeiter nicht (wenn z.B. eine Partei „der Meinung“ ist, ein Kaufvertrag sei gar nicht<br />

zustande gekommen), enthalten aber Hinweise auf prüfungsrelevante Probleme, wollen meistens<br />

die Lösung des Falles erleichtern und begründen die Erwartung des Korrektors, bei Ihnen eine Stellungnahme<br />

zu den geäußerten Ansichten zu lesen.<br />

Auch wenn nach der Anspruchsmethode zu prüfen ist, so wird doch sehr oft eine Fallfrage gestellt,<br />

die am Ende des Gutachtens eine besondere Formulierung erwarten lässt, z. B.: „Entwerfen Sie die<br />

Antwort der Rechtsanwältin“, oder: „Was ist dem A zu raten?“. Es macht einen guten Eindruck,<br />

wenn Sie Ihr Gutachten-Ergebnis entsprechend formulieren können.<br />

Kapitel 3. „Großgliederung“ und Schlussentscheidung<br />

Dann - auch das ist sehr wichtig - das Gutachten „in Häppchen vorbereiten“. Das heißt<br />

1. Gegebenenfalls nach Sachverhaltsvarianten trennen.<br />

2. Fragen in Portionen teilen,<br />

wenn z. B. in der Frage enthalten, nach „Herausgabe“ und „Übereignung“ unterscheiden.

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