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Sachenrecht - Prof. Dr. Hans-Peter Benöhr - Humboldt-Universität ...

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recht, ALR, von 1794, der französische Code Civil, zeitweilig Code Napoléon genannt, von 1804<br />

und das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das ABGB (1811).<br />

Im <strong>Sachenrecht</strong> kodifiziert das ALR noch manche der mittelalterlichen Regelungen: Ober- und Untereigentum,<br />

Fideikommisse, titulus und modus. Seine Sonderregeln für Grundstücke und Bodenschätze<br />

sind teilweise in das BGB übergegangen. § 75 der Einleitung des ALR ist noch heute die<br />

Grundlage für den Aufopferungsanspruch: „Dagegen ist der Staat denjenigen, welcher seine besonderen<br />

Rechte und Vorteile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern genötigt wird, zu entschädigen<br />

gehalten“.<br />

Kapitel 7. Französische Revolution (1789) und deutsche Reformen<br />

Die Französische Revolution bringt mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte die erste<br />

moderne Verfassung in Europa hervor. Bedeutsam ist u. a. der Schutz des Eigentums als ein unverletzbares<br />

und heiliges Recht (un droit inviolable et sacré). Die Revolution und die folgenden Kriege<br />

erschüttern das Reich und die Einzelstaaten: 1803 werden die Grenzen aller Territorien durch den<br />

Reichsdeputationshauptschluß ganz erheblich verändert. 1806 schließt sich eine größere Zahl der<br />

mächtigsten deutschen Fürsten im Rheinbund zusammen und trennt sich vom Reich. Im selben Jahr<br />

legt der Kaiser die Kaiserkrone und Regierung nieder, und damit erlischt das Ancien Régime, genauer:<br />

das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.<br />

In vielen Einzelstaaten werden Verfassungen beschlossen, allerdings noch nicht in Österreich und<br />

Preußen. Besonders in Preußen und Bayern beginnen grundlegende Reformen wie die Bauernbefreiung,<br />

die freie Berufswahl und -ausübung, die Gewerbefreiheit, der ungehinderte Erwerb und die<br />

ungehinderte Veräußerlichkeit von Grundeigentum, die Judenemanzipation und die Bildungsreform.<br />

Kapitel 8. Deutscher Bund, 1815 bis 1866<br />

Nachdem Napoleon endgültig geschlagen ist, schließen sich die deutschen Fürsten und Freien Städte<br />

auf dem Wiener Kongress 1815 zum Deutschen Bund zusammen. Der Heidelberger <strong>Prof</strong>essor<br />

Thibaut schlägt vergebens ein einheitliches Gesetzbuch für ganz Deutschland vor. Friedrich Carl<br />

von Savigny (1779 - 1861) wendet dagegen ein, dass das Recht durch innere still wirkende Kräfte<br />

(die später als der Volksgeist bezeichnet wurden), nicht durch die Willkür eines Gesetzgebers entsteht,<br />

und dass außerdem die Fähigkeit zur Herstellung eines guten Gesetzbuches fehle. Diese<br />

Schrift von 1814, „Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“, ist überhaupt<br />

das berühmteste deutsche rechtswissenschaftliche Werk. In diesem Werk stellt Savigny es als<br />

eine der Hauptleistungen der Juristen dar, dass sie mit ihren Begriffen gewissermaßen rechnen.<br />

Weitere Hauptwerke Savignys sind die „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter“ und vor<br />

allem das „System des heutigen römischen Rechts“. Mit ihnen und mit seinem Wirken an der neuen<br />

Berliner Universität begründet Savigny die Historische Rechtsschule und führt die deutsche<br />

Rechtswissenschaft zu weltweitem Ansehen. Auf der Grundlage des Römischen Rechts errichtet er<br />

das moderne Privatrechtssystem.<br />

1848 erschüttert die Revolution Deutschland. Die in der Frankfurter (Main) Paulskirche beschlossene<br />

Reichsverfassung wird nicht wirksam. Der damals formulierte Grundrechtskatalog wird die<br />

Quelle für die spätere Weimarer Verfassung. Die wirtschaftliche Einigung Deutschlands wird durch

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