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Sachenrecht - Prof. Dr. Hans-Peter Benöhr - Humboldt-Universität ...

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4. TEIL: WICHTIGE REGELN FÜR DAS SACHENRECHT AUSSERHALB DES<br />

3. BUCHS DES BGB<br />

Die Regeln des <strong>Sachenrecht</strong>s sind mit denen der anderen Teile des Rechts so eng vernetzt, dass die einen ohne die anderen<br />

fast unverständlich sind. Deswegen müssen wenigstens einige Regeln außerhalb des <strong>Sachenrecht</strong>s teils wiederholt<br />

und vertieft, teils neu vorgestellt werden. Sie werden überrascht sein, welchen neuen Eindruck der Allgemeine Teil<br />

macht, wenn Sie ihn unter dem Gesichtspunkt des <strong>Sachenrecht</strong>s wiederholen. 17<br />

1. ABSCHNITT: TECHNIK DES GESETZES UND DER GESETZESANWENDUNG<br />

Kapitel 1. Vermutungen und Fiktionen<br />

1. Vermutung<br />

1.) Aussage eines Rechtssatzes, die wahr sein kann.<br />

Die Vermutung kann im Einzelfall richtig oder kann falsch sein.<br />

2.) Beispiel: Eigentumsvermutungen §§ 1006, 891; § 1362.<br />

3.) Die Vermutung ist in der Regel widerlegbar, selten unwiderlegbar (z. B. § 1566 II).<br />

4.) Darf nur herangezogen werden,<br />

wenn sich das Vorliegen oder Fehlen eines Tatbestandsmerkmals nicht klären lässt.<br />

In der Praxis häufig,<br />

in den Klausuren sehr selten.<br />

2. Fiktion<br />

1.) Aussage eines Rechtssatzes, die nicht wahr sein kann. Die Fiktion ist immer falsch.<br />

2.) Beispiele:<br />

a. Eigentumsfiktionen §§ 932, 892<br />

b. Gemäß § 857 geht der Besitz auf den Erben über, gerade auch dann,<br />

wenn der Erbe nicht die tatsächliche Sachherrschaft gemäß § 854 hat.<br />

Kapitel 2. Subjektives Recht / objektives Recht<br />

1. Subjektives Recht<br />

„Die vom objektiven Recht einem Rechtssubjekt in dessen Interesse verliehene Herrschaftsmacht“,<br />

u.a.<br />

1.) Herrschaftsrechte, „räumen dem Inhaber eine absolute und unmittelbare Herrschaftsmacht<br />

über einen bestimmten Gegenstand ein“,<br />

- an Sachen, § 90,<br />

- an Rechten (Nießbrauch u Pfandrecht),<br />

- an geistigen Schöpfungen = Immaterialgüterrechte.<br />

Gerade die <strong>Sachenrecht</strong>e wie Eigentum, Pfandrecht, Hypothek<br />

und Grundschuld sind subjektive Rechte.<br />

Die meisten Herrschaftsrechte, so die dinglichen Rechte, sind absolute Rechte.<br />

17 Lesenswert: Baur, <strong>Sachenrecht</strong>, 17. Aufl., § 5.

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