12.11.2014 Aufrufe

Sachenrecht - Prof. Dr. Hans-Peter Benöhr - Humboldt-Universität ...

Sachenrecht - Prof. Dr. Hans-Peter Benöhr - Humboldt-Universität ...

Sachenrecht - Prof. Dr. Hans-Peter Benöhr - Humboldt-Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2<br />

Vorbemerkung<br />

Das <strong>Sachenrecht</strong> regelt, genau gesagt, die Beziehung des Menschen zu anderen Menschen in Bezug<br />

auf eine einzelne Sache, verkürzt: die Herrschaft des Menschen über eine Sache. Das <strong>Sachenrecht</strong><br />

ist vor allem wegen der Herrschaft über Grundstücke und bewegliche Sachen, wegen des Realkredits<br />

und wegen der Haftung des Eigentümers für Immissionen für Praxis und Prüfung wichtig. Im<br />

<strong>Sachenrecht</strong> zeigt sich besonders, dass die Juristen mit Begriffen rechnen (Savigny). Daher stellt es<br />

erhöhte Anforderungen an die Studierenden.<br />

Die Vorlesung wird sich auf das 3. Buch des BGB konzentrieren, daher mit dem 5. Teil dieser Begleitblätter<br />

einsetzen, und in der Reihenfolge der einzelnen Kapitel fortfahren.<br />

Die Begleitblätter wurden gezielt für die Vorlesung Bürgerliches Recht, Grundkurs BGB III, <strong>Sachenrecht</strong>,<br />

hergestellt. Sie sind ein Hilfsmittel für die Vorbereitung, die Begleitung und das Nacharbeiten<br />

der Vorlesung sowie der Arbeitsgemeinschaften und für die Vorbereitung auf Hausarbeiten<br />

und Klausuren. Deswegen werden immer wieder Beispielsfälle sowie Aufbauhinweise und Gliederungsvorschläge<br />

für Klausuren gebracht.<br />

Der philosophisch, historisch oder politisch Uninteressierte mag vielleicht versuchen, das <strong>Sachenrecht</strong><br />

ohne seine eigentlichen Grundlagen zu verstehen.<br />

Tödlich jedoch wäre es, die Verknüpfungen des <strong>Sachenrecht</strong>s mit den anderen Teilen des BGB und<br />

überhaupt der Rechtsordnung außer acht zu lassen. Deswegen werden in diesen Begleitblättern die<br />

historischen und dogmatischen Grundlagen kurz, die sachenrechtlich relevanten Regelungen außerhalb<br />

des 3. Buchs des BGB ausführlich dargestellt. Es kann nicht genügend betont werden, dass Sie<br />

jetzt, für das <strong>Sachenrecht</strong>, unbedingt eine gute Basis im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht brauchen<br />

und notfalls schon jetzt diese Materien nachholen, wiederholen und vertiefen müssen.<br />

Die Begleitblätter sehen weitgehend von den allseits beliebten „Theorien“ und Streitfragen ab, denn<br />

in den zivilrechtlichen Examensklausuren kommt es auf diese so gut wie nie an. Manches, was, jedenfalls<br />

beim ersten Durcharbeiten des <strong>Sachenrecht</strong>s, weniger wichtig ist, wird in einer kleineren<br />

<strong>Dr</strong>ucktype präsentiert.<br />

Diese Begleitblätter wurden mehrmals überarbeitet.<br />

Und dennoch: Vorsicht, diese Begleitblätter ersetzen nichts, weder die Vorlesung oder Arbeitsgemeinschaft,<br />

noch ein Lehrbuch, auch nicht das Gesetz und am allerwenigsten das eigene Studium.<br />

Die Begleitblätter sind auch im übrigen nicht vollständig und sind leider auch nicht frei von Fehlern.<br />

Viel Erfolg!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!