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Herbst-Zeitlose Ausgabe 4-2008 (52 Seiten; 3

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Außerdem wurde ein komplizierter Verteilungsschlüssel entwickelt, durch<br />

den die Krankenkassen für kranke Versicherte mehr Geld bekommen sollen<br />

als für gesunde. Insgesamt wurden 80 Krankheiten festgelegt, für die<br />

es Zuschläge zur Pauschale gibt. Weitere Zu- und Abschläge hängen vom<br />

Alter und Geschlecht der Versicherten ab. Man spricht hierbei vom so genannten<br />

morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (kurz Morbi-RSA).<br />

Zusatzbeitrag oder Prämie möglich<br />

Reicht das über den Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, kann<br />

die Kasse von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Diesen muss<br />

der Versicherte allein übernehmen.<br />

Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages<br />

Erhebt eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen,<br />

haben alle Mitglieder dieser Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht. Normalerweis<br />

können sie weiterhin erst nach einer 18-monatigen Mitgliedschaft<br />

wechseln.<br />

Wahltarife<br />

Die gesetzlichen Kassen haben im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung<br />

des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)<br />

erstmals auch zahlreiche neue Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten<br />

deutlich voneinander abweichende differenzierte Tarifangebote zu unterbreiten.<br />

Sie können sogenannte Wahltarife anbieten. Vorsicht ist insbesondere<br />

bei den freiwilligen Wahltarifen angebracht. Wer sich für einen der zahlreichen<br />

freiwilligen Wahltarife der Kassen entscheidet, kann sein Sonderkündigungsrecht<br />

nicht in Anspruch nehmen. Jeder Versicherte bindet sich mit<br />

der Wahl dieser Tarife für drei Jahre an seine Kasse. Empfehlenswert ist daher<br />

sicherlich auch eine unabhängige Beratung - etwa in einer Beratungsstelle<br />

der Verbraucherzentralen.<br />

Quelle: Auszug aus Dokument der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Stand 07.10.<strong>2008</strong> ste<br />

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<strong>Ausgabe</strong> 4/08 39

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