Herbst-Zeitlose Ausgabe 4-2008 (52 Seiten; 3
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Nicht schutzlos ausgeliefert!<br />
Wie sich ältere Mitbürger gegen<br />
schlechte Pflegeleistungen des<br />
Personals zur Wehr setzten können.<br />
Von Rechtsanwalt Gerhard Meyer,<br />
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt<br />
für Erbrecht<br />
Viele ältere Bürger sind nach einem<br />
arbeitsreichen Leben wegen gesundheitlichen<br />
Beschwerden auf<br />
Pflege angewiesen. Aufgrund der<br />
angespannten finanziellen Situation<br />
im Gesundheitswesen kommt es<br />
jedoch immer wieder vor, dass die<br />
benötigten Pflegeleistungen durch<br />
das Pflegepersonal nur unzureichend<br />
ausgeführt werden. In Einzelfällen<br />
wird dringend erforderliche<br />
Pflege überhaupt nicht geleistet.<br />
Kommt es zu solchen Missständen,<br />
sind die Betroffenen, der schlechten<br />
Behandlung durch das Pflegepersonal<br />
nicht schutzlos ausgeliefert.<br />
Die Pflegebedürftigen müssen jedoch<br />
den Mut aufbringen, die<br />
Schlechtleistungen anzusprechen<br />
und dürfen sich dabei keinesfalls<br />
einschüchtern lassen. In jedem Fall<br />
sollten nahestehende Personen wie<br />
Angehörige oder Betreuer informiert<br />
werden. Ferner ist es ratsam,<br />
schlechte Pflegeleistungen mit<br />
Datum und<br />
Beschreibung<br />
zu dokumentieren,<br />
um diese<br />
belegen zu<br />
können. Um<br />
die Schlechtleistungenabzustellen,empfiehlt<br />
es sich<br />
dann stufenweise<br />
vorzugehen.<br />
Zunächst sollte das Pflegepersonal<br />
direkt angesprochen werden. Oftmals<br />
genügt dies bereits für eine<br />
Rückbesinnung auf die Pflichten<br />
hinsichtlich der Pflege.<br />
Tritt jedoch keine Besserung der<br />
Pflegeleistung ein, oder wird sogar<br />
der Versuch unternommen den<br />
Pflegebedürftigen einzuschüchtern,<br />
sollte dies umgehend dem Arbeitgeber<br />
des Pflegepersonals angezeigt<br />
werden. Da unter Umständen<br />
der Arbeitgeber für das Verhalten<br />
seines Personals in Haftung<br />
genommen werden kann, ist es in<br />
dessen Interesse, gegen das Fehlverhalten<br />
vorzugehen.<br />
Kümmert sich der Arbeitgeber<br />
nicht ausreichend, sollte man die<br />
Situation der Krankenversicherung<br />
bzw. dem Sozialversicherungsträger<br />
melden. Gewinnen diese den<br />
Eindruck, dass Pflegeleistungen<br />
<strong>Ausgabe</strong> 4/08 45