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Herbst-Zeitlose Ausgabe 4-2008 (52 Seiten; 3

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Nicht schutzlos ausgeliefert!<br />

Wie sich ältere Mitbürger gegen<br />

schlechte Pflegeleistungen des<br />

Personals zur Wehr setzten können.<br />

Von Rechtsanwalt Gerhard Meyer,<br />

Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt<br />

für Erbrecht<br />

Viele ältere Bürger sind nach einem<br />

arbeitsreichen Leben wegen gesundheitlichen<br />

Beschwerden auf<br />

Pflege angewiesen. Aufgrund der<br />

angespannten finanziellen Situation<br />

im Gesundheitswesen kommt es<br />

jedoch immer wieder vor, dass die<br />

benötigten Pflegeleistungen durch<br />

das Pflegepersonal nur unzureichend<br />

ausgeführt werden. In Einzelfällen<br />

wird dringend erforderliche<br />

Pflege überhaupt nicht geleistet.<br />

Kommt es zu solchen Missständen,<br />

sind die Betroffenen, der schlechten<br />

Behandlung durch das Pflegepersonal<br />

nicht schutzlos ausgeliefert.<br />

Die Pflegebedürftigen müssen jedoch<br />

den Mut aufbringen, die<br />

Schlechtleistungen anzusprechen<br />

und dürfen sich dabei keinesfalls<br />

einschüchtern lassen. In jedem Fall<br />

sollten nahestehende Personen wie<br />

Angehörige oder Betreuer informiert<br />

werden. Ferner ist es ratsam,<br />

schlechte Pflegeleistungen mit<br />

Datum und<br />

Beschreibung<br />

zu dokumentieren,<br />

um diese<br />

belegen zu<br />

können. Um<br />

die Schlechtleistungenabzustellen,empfiehlt<br />

es sich<br />

dann stufenweise<br />

vorzugehen.<br />

Zunächst sollte das Pflegepersonal<br />

direkt angesprochen werden. Oftmals<br />

genügt dies bereits für eine<br />

Rückbesinnung auf die Pflichten<br />

hinsichtlich der Pflege.<br />

Tritt jedoch keine Besserung der<br />

Pflegeleistung ein, oder wird sogar<br />

der Versuch unternommen den<br />

Pflegebedürftigen einzuschüchtern,<br />

sollte dies umgehend dem Arbeitgeber<br />

des Pflegepersonals angezeigt<br />

werden. Da unter Umständen<br />

der Arbeitgeber für das Verhalten<br />

seines Personals in Haftung<br />

genommen werden kann, ist es in<br />

dessen Interesse, gegen das Fehlverhalten<br />

vorzugehen.<br />

Kümmert sich der Arbeitgeber<br />

nicht ausreichend, sollte man die<br />

Situation der Krankenversicherung<br />

bzw. dem Sozialversicherungsträger<br />

melden. Gewinnen diese den<br />

Eindruck, dass Pflegeleistungen<br />

<strong>Ausgabe</strong> 4/08 45

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