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Richtlinien für den Bau von Altersheimen der Stadt Zürich

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Da die Altersheime <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Zürich keine Standardmöbel<br />

<strong>der</strong> Immobilien-Bewirtschaftung einsetzen, wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Planen<strong>den</strong><br />

in diesem Werk lediglich die Anzahl und Art des<br />

Mobiliars sowie dringend relevante Materialeigenschaften<br />

dokumentiert. Die Masse sind als Beispiele angegeben.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl des Mobiliars sind generell Möbel aus dem<br />

Lieferprogramm <strong>der</strong> jeweiligen Hersteller vorzuschlagen.<br />

Son<strong>der</strong>anfertigungen wer<strong>den</strong> nur in Ausnahmefällen akzeptiert.<br />

Bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Möbel sind die Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />

Betriebs massgebend, daher sind bei <strong>der</strong> Auswahl des<br />

Mobiliars durch die Planen<strong>den</strong> unbedingt mehrere reelle<br />

Varianten vorzulegen.<br />

Altersergonomie<br />

Bei Einbauten und Mobiliar ist bei <strong>der</strong> Planung und Realisierung<br />

<strong>von</strong> <strong>Altersheimen</strong> eine altersgerechte Ergonomie<br />

zwingend. Dies gilt auch für feste Einbauten, welche durch<br />

die Planen<strong>den</strong> selbst im Rahmen ihrer Projektierung und<br />

Realisierung gestaltet wer<strong>den</strong>. Die wichtigsten Schlüsselpunkte<br />

sind hier angegeben:<br />

Montagehöhen Bedienungselemente und Beschläge<br />

Elektroschalter und Bedienungselemente sind zwischen<br />

+ 0,85 und + 1,10 m über fertig Bo<strong>den</strong> zu montieren.<br />

Steckdosen sind im Sockelbereich zu montieren, mit Ausnahme<br />

<strong>von</strong> Stellen, wo sie in Verbindung mit Schaltern anzubringen<br />

sind. Die Bedienungsbeschläge für Fenster,<br />

Schränke und Türen dürfen maximal + 1,10 m über OK fertig<br />

Bo<strong>den</strong> liegen und müssen in Bezug auf Bedienbarkeit<br />

altersgerecht sein.<br />

Siehe: SN 521 000 sowie Merkblätter <strong>der</strong> Schweiz. Fachstelle<br />

für behin<strong>der</strong>tengerechtes <strong>Bau</strong>en<br />

Handläufe<br />

Handläufe sind in <strong>Altersheimen</strong> nicht nur in <strong>den</strong> Treppenhäusern,<br />

son<strong>der</strong>n auch entlang <strong>der</strong> Korridorwände und in<br />

<strong>den</strong> Liftkabinen notwendig. Handläufe haben einen minimalen<br />

Durchmesser <strong>von</strong> 5 cm aufzuweisen. Sie sind in min.<br />

5 cm Abstand <strong>von</strong> <strong>der</strong> Wand durchgehend (auch entlang<br />

<strong>der</strong> Podeste) zu realisieren und sind min. 30 cm über <strong>den</strong><br />

Anfang <strong>der</strong> Treppe zu führen.<br />

44<br />

Altersheime |<br />

Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen

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