22.11.2014 Aufrufe

CIV NRW - Cochlear Implant Verband Nordrhein-Westfalen e.V.

CIV NRW - Cochlear Implant Verband Nordrhein-Westfalen e.V.

CIV NRW - Cochlear Implant Verband Nordrhein-Westfalen e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Recht<br />

fen, dass z. B. keine schwerbehinderten Menschen<br />

von der ARGE vermittelt werden. Nach Gesetzesvorschrift<br />

gibt es daher keine Möglichkeit zum Erlassen<br />

oder zur Ermäßigung der Ausgleichsabgabe.<br />

Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass jeder<br />

Arbeitgeber verpflichtet sein soll, einen Beitrag<br />

zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben<br />

zu leisten.<br />

Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird von den Arbeitgebern<br />

selbst auf der Grundlage der durchschnittlichen<br />

jährlichen Beschäftigungsquote ermittelt<br />

und jährlich im Nachhinein bestimmt. Es ist<br />

eine Selbstveranlagungspflicht der Arbeitgeber und<br />

bis zum 31. März des Folgejahres zu zahlen. Eine<br />

gesonderte Zahlungsaufforderung durch das zuständige<br />

Integrationsamt erfolgt nicht. Die Integrationsämter<br />

erhalten die Daten der Arbeitgeber über<br />

die Agentur für Arbeit. Dorthin senden die Arbeitgeber<br />

jährlich Ihre Aufstellungen für das vorangegangene<br />

Kalenderjahr. Für rückständige Beiträge aus<br />

der Ausgleichsabgabe erhebt das Integrationsamt<br />

einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 % für jeden<br />

angefangenen Monat nach der Fälligkeit. Gerät der<br />

Arbeitgeber mit der Überweisung der Ausgleichsabgabe<br />

mehr als drei Monate in Verzug, erstellt das<br />

Integrationsamt über die rückständigen Beträge<br />

einen Feststellungsbescheid und leitet, falls dieser<br />

unberücksichtigt bleibt, die Beitreibung ein.<br />

Arbeitgeber, die anerkannten Werkstätten für behinderte<br />

Menschen Aufträge erteilen, können gemäß<br />

SGB IX (§ 140) 50 % des Gesamtrechnungsbetrages<br />

abzüglich der Materialkosten auf die zu zahlende<br />

Ausgleichsabgabe anrechnen.<br />

Die Ausgleichsabgabe soll einen Ausgleich gegenüber<br />

den Arbeitgebern schaffen, die ihre Beschäftigungspflicht<br />

erfüllen und denen daraus, z. B.<br />

durch den gesetzlichen Zusatzurlaub und die behindertengerechte<br />

Ausstattung des Arbeitsplatzes,<br />

erhöhte Kosten entstehen. Darüber hinaus soll die<br />

Ausgleichsabgabe Arbeitgeber anhalten, ihre Beschäftigungspflicht<br />

zu erfüllen.<br />

schwerbehinderten Menschen höhere Kosten entstehen, finanziert.<br />

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung<br />

schwerbehinderter Menschen nicht auf.<br />

Hier ein paar Zahlen:<br />

Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt momentan je unbesetztem<br />

Pflichtarbeitsplatz<br />

• 115 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %<br />

• 200 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %<br />

• 290 Euro bei einer Beschäftigungsquote weniger als 2 %<br />

Rücksichtnahmen und Erleichterungen für kleinere Betriebe / Dienststellen:<br />

Arbeitgeber mit<br />

• jahresdurchschnittlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen<br />

schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 115<br />

Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.<br />

• jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2<br />

Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 115 Euro, wenn sie weniger als<br />

2 Pflichtarbeitsplätze besetzen und 200 Euro, wenn weniger als 1<br />

Pflichtarbeitsplatz besetzt ist<br />

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe belaufen sich auf etwa 500<br />

Mio. Euro im Jahr (Info Stand 2012). Davon erhalten 80 Prozent die Integrationsämter<br />

der Länder und 16 Prozent die Bundesagentur für Arbeit,<br />

die damit jeweils ihre besonderen Leistungen für schwerbehinderte<br />

Menschen finanzieren. Vier Prozent gehen an den Ausgleichsfonds beim<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der daraus z. B. innovative<br />

Modellprojekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben<br />

unterstützt.<br />

Eigene Überlegung:<br />

Wird die Summe 500 Mio. Euro durch den Höchstbetrag bei Nichtbelegung<br />

des Arbeitsplatzes mit einem Schwerbehinderten geteilt, so ergibt<br />

das über 1,7 Mio. Arbeitsplätze, die nicht mit Behinderten besetzt sind<br />

und wohl auch nicht besetzt werden.<br />

Die Gründe? Na, … Ein Schelm der meint, dass die Ausgleichsabgabe<br />

ein Ablasshandel ist.<br />

Quellen: http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/<br />

Ausgleichsabgabe/ausgleichsabgabe_node.html<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsabgabe<br />

http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/<br />

Ausgleichsabgabe/77c350i1p/<br />

Aus der Ausgleichsabgabe, die an das Integrationsamt<br />

gezahlt wird, werden hauptsächlich Hilfen für<br />

schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz und<br />

Arbeitgeber, denen durch die Beschäftigung eines<br />

Christine Schiffer<br />

stoßen | bis über beide Ohren... erröten |bis über beide Ohren in Arbeit stecken | bis über beide Ohren verliebt sein |bis über beide Ohren ver-<br />

<strong>CIV</strong> <strong>NRW</strong> News | Ausgabe 2/2013| 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!