CIV NRW - Cochlear Implant Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
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Recht<br />
fen, dass z. B. keine schwerbehinderten Menschen<br />
von der ARGE vermittelt werden. Nach Gesetzesvorschrift<br />
gibt es daher keine Möglichkeit zum Erlassen<br />
oder zur Ermäßigung der Ausgleichsabgabe.<br />
Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass jeder<br />
Arbeitgeber verpflichtet sein soll, einen Beitrag<br />
zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben<br />
zu leisten.<br />
Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird von den Arbeitgebern<br />
selbst auf der Grundlage der durchschnittlichen<br />
jährlichen Beschäftigungsquote ermittelt<br />
und jährlich im Nachhinein bestimmt. Es ist<br />
eine Selbstveranlagungspflicht der Arbeitgeber und<br />
bis zum 31. März des Folgejahres zu zahlen. Eine<br />
gesonderte Zahlungsaufforderung durch das zuständige<br />
Integrationsamt erfolgt nicht. Die Integrationsämter<br />
erhalten die Daten der Arbeitgeber über<br />
die Agentur für Arbeit. Dorthin senden die Arbeitgeber<br />
jährlich Ihre Aufstellungen für das vorangegangene<br />
Kalenderjahr. Für rückständige Beiträge aus<br />
der Ausgleichsabgabe erhebt das Integrationsamt<br />
einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 % für jeden<br />
angefangenen Monat nach der Fälligkeit. Gerät der<br />
Arbeitgeber mit der Überweisung der Ausgleichsabgabe<br />
mehr als drei Monate in Verzug, erstellt das<br />
Integrationsamt über die rückständigen Beträge<br />
einen Feststellungsbescheid und leitet, falls dieser<br />
unberücksichtigt bleibt, die Beitreibung ein.<br />
Arbeitgeber, die anerkannten Werkstätten für behinderte<br />
Menschen Aufträge erteilen, können gemäß<br />
SGB IX (§ 140) 50 % des Gesamtrechnungsbetrages<br />
abzüglich der Materialkosten auf die zu zahlende<br />
Ausgleichsabgabe anrechnen.<br />
Die Ausgleichsabgabe soll einen Ausgleich gegenüber<br />
den Arbeitgebern schaffen, die ihre Beschäftigungspflicht<br />
erfüllen und denen daraus, z. B.<br />
durch den gesetzlichen Zusatzurlaub und die behindertengerechte<br />
Ausstattung des Arbeitsplatzes,<br />
erhöhte Kosten entstehen. Darüber hinaus soll die<br />
Ausgleichsabgabe Arbeitgeber anhalten, ihre Beschäftigungspflicht<br />
zu erfüllen.<br />
schwerbehinderten Menschen höhere Kosten entstehen, finanziert.<br />
Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung<br />
schwerbehinderter Menschen nicht auf.<br />
Hier ein paar Zahlen:<br />
Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt momentan je unbesetztem<br />
Pflichtarbeitsplatz<br />
• 115 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %<br />
• 200 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %<br />
• 290 Euro bei einer Beschäftigungsquote weniger als 2 %<br />
Rücksichtnahmen und Erleichterungen für kleinere Betriebe / Dienststellen:<br />
Arbeitgeber mit<br />
• jahresdurchschnittlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen<br />
schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 115<br />
Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.<br />
• jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2<br />
Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 115 Euro, wenn sie weniger als<br />
2 Pflichtarbeitsplätze besetzen und 200 Euro, wenn weniger als 1<br />
Pflichtarbeitsplatz besetzt ist<br />
Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe belaufen sich auf etwa 500<br />
Mio. Euro im Jahr (Info Stand 2012). Davon erhalten 80 Prozent die Integrationsämter<br />
der Länder und 16 Prozent die Bundesagentur für Arbeit,<br />
die damit jeweils ihre besonderen Leistungen für schwerbehinderte<br />
Menschen finanzieren. Vier Prozent gehen an den Ausgleichsfonds beim<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der daraus z. B. innovative<br />
Modellprojekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben<br />
unterstützt.<br />
Eigene Überlegung:<br />
Wird die Summe 500 Mio. Euro durch den Höchstbetrag bei Nichtbelegung<br />
des Arbeitsplatzes mit einem Schwerbehinderten geteilt, so ergibt<br />
das über 1,7 Mio. Arbeitsplätze, die nicht mit Behinderten besetzt sind<br />
und wohl auch nicht besetzt werden.<br />
Die Gründe? Na, … Ein Schelm der meint, dass die Ausgleichsabgabe<br />
ein Ablasshandel ist.<br />
Quellen: http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/<br />
Ausgleichsabgabe/ausgleichsabgabe_node.html<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsabgabe<br />
http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/<br />
Ausgleichsabgabe/77c350i1p/<br />
Aus der Ausgleichsabgabe, die an das Integrationsamt<br />
gezahlt wird, werden hauptsächlich Hilfen für<br />
schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz und<br />
Arbeitgeber, denen durch die Beschäftigung eines<br />
Christine Schiffer<br />
stoßen | bis über beide Ohren... erröten |bis über beide Ohren in Arbeit stecken | bis über beide Ohren verliebt sein |bis über beide Ohren ver-<br />
<strong>CIV</strong> <strong>NRW</strong> News | Ausgabe 2/2013| 27