Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute
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<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />
m Bei der Aufzeichnung ist das Formblatt Z zu verwenden. Die Form zusätzlicher/<br />
ergänzender Aufzeichnungen ist frei, es empfiehlt sich jedoch auch hier die<br />
Formblätter zu nutzen. Formblätter sind auf dem Bioverzeichnis (file:/home/bio)<br />
unter dem Verzeichnis Gentechnik abgelegt.<br />
m Aufzeichnungen über dauerhaft verwendete GVO werden zentral gesammelt. Der<br />
Ordner Gentechnik/ GVO-Aufzeichnungen befindet sich in Büro N1.09 beim<br />
Projektleiter und dem Beauftragten <strong>für</strong> Biologische Sicherheit (Büro N1.08).<br />
m Die Aufzeichnungen sind nach Abschluß der Arbeiten mindestens 10 Jahre<br />
aufzubewahren. Sie müssen den Überwachungsbehörden auf Verlangen<br />
zugänglich gemacht werden.<br />
S2 In den Aufzeichnungen von Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 müssen auch alle zu<br />
diesen Arbeiten berechtigten Mitarbeiter(innen) aufgeführt sein.<br />
S2 Über den Umgang mit humanpathogenen biologischen Arbeitsstoffen sind<br />
Aufzeichnungen zu führen, die mindestens folgende Angaben umfassen:<br />
Organismus, Art der Arbeiten, Zeitraum der Arbeiten, Ort der Arbeiten<br />
(Raumnummer), ggf. Aufbewahrung und Aufbewahrungsort, verantwortlicher<br />
Projektleiter.<br />
4.6 Entsorgung / Inaktivierung<br />
Grundsätzlich gilt:<br />
m Gefährliche Abfälle sind zu vermeiden bzw. zu minimieren.<br />
m Restmengen sollten möglichst gering gehalten werden.<br />
m Es sollten möglichst wenig giftige / umweltschädigende Stoffe und Verfahren<br />
eingesetzt werden.<br />
4.6.1 Abfälle aus oder mit biologisch kontaminiertem (infektiösem)<br />
Material / Sicherheitsstufe 2<br />
m Feste infektiöse Abfälle sind in entsprechend beschrifteten Behältern (Bezeichnung<br />
„Biogefährdung“ entsprechend der DIN 58956, Teil 10 und DIN 30739) zu sammeln<br />
und vor der Entsorgung zu autoklavieren.<br />
m Flüssige Abfälle mit infektiösem Material sind in beschrifteten Behältern<br />
(Bezeichnung „Biogefährdung“ entsprechend der DIN 58956, Teil 10 und DIN<br />
30739) zu sammeln und vor der Entsorgung chemisch zu inaktivieren oder zu<br />
autoklavieren (gilt auch <strong>für</strong> Sporen-haltige alkoholische Lösungen).<br />
m Nach Abkühlen kann autoklavierter Abfall über den normalen Hausmüll entsorgt<br />
werden. Sterilisierte flüssige Abfälle können ins Abwassersystem eingeleitet<br />
werden.<br />
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