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Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute

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<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />

m Bei der Aufzeichnung ist das Formblatt Z zu verwenden. Die Form zusätzlicher/<br />

ergänzender Aufzeichnungen ist frei, es empfiehlt sich jedoch auch hier die<br />

Formblätter zu nutzen. Formblätter sind auf dem Bioverzeichnis (file:/home/bio)<br />

unter dem Verzeichnis Gentechnik abgelegt.<br />

m Aufzeichnungen über dauerhaft verwendete GVO werden zentral gesammelt. Der<br />

Ordner Gentechnik/ GVO-Aufzeichnungen befindet sich in Büro N1.09 beim<br />

Projektleiter und dem Beauftragten <strong>für</strong> Biologische Sicherheit (Büro N1.08).<br />

m Die Aufzeichnungen sind nach Abschluß der Arbeiten mindestens 10 Jahre<br />

aufzubewahren. Sie müssen den Überwachungsbehörden auf Verlangen<br />

zugänglich gemacht werden.<br />

S2 In den Aufzeichnungen von Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 müssen auch alle zu<br />

diesen Arbeiten berechtigten Mitarbeiter(innen) aufgeführt sein.<br />

S2 Über den Umgang mit humanpathogenen biologischen Arbeitsstoffen sind<br />

Aufzeichnungen zu führen, die mindestens folgende Angaben umfassen:<br />

Organismus, Art der Arbeiten, Zeitraum der Arbeiten, Ort der Arbeiten<br />

(Raumnummer), ggf. Aufbewahrung und Aufbewahrungsort, verantwortlicher<br />

Projektleiter.<br />

4.6 Entsorgung / Inaktivierung<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

m Gefährliche Abfälle sind zu vermeiden bzw. zu minimieren.<br />

m Restmengen sollten möglichst gering gehalten werden.<br />

m Es sollten möglichst wenig giftige / umweltschädigende Stoffe und Verfahren<br />

eingesetzt werden.<br />

4.6.1 Abfälle aus oder mit biologisch kontaminiertem (infektiösem)<br />

Material / Sicherheitsstufe 2<br />

m Feste infektiöse Abfälle sind in entsprechend beschrifteten Behältern (Bezeichnung<br />

„Biogefährdung“ entsprechend der DIN 58956, Teil 10 und DIN 30739) zu sammeln<br />

und vor der Entsorgung zu autoklavieren.<br />

m Flüssige Abfälle mit infektiösem Material sind in beschrifteten Behältern<br />

(Bezeichnung „Biogefährdung“ entsprechend der DIN 58956, Teil 10 und DIN<br />

30739) zu sammeln und vor der Entsorgung chemisch zu inaktivieren oder zu<br />

autoklavieren (gilt auch <strong>für</strong> Sporen-haltige alkoholische Lösungen).<br />

m Nach Abkühlen kann autoklavierter Abfall über den normalen Hausmüll entsorgt<br />

werden. Sterilisierte flüssige Abfälle können ins Abwassersystem eingeleitet<br />

werden.<br />

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