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Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute

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<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />

• A: feste, glutbildende Stoffe,<br />

• B: flüssige oder flüssig werdende Stoffe,<br />

• C: gasförmige Stoffe, auch unter Druck.<br />

m CO2-Löscher nur <strong>für</strong> flüssige oder flüssig werdende Stoffe verwenden.<br />

m Löschdecke <strong>für</strong> brennende Kleider, ggf. auch Gegenstände.<br />

6.2 Erste Hilfe<br />

m Eine Liste mit Ersthelfern und ihren Telefonnummern hängt in den Labors aus.<br />

m Erste Hilfe Kästen sind in den Räumen N1.06 und N1.07 angebracht.<br />

m Kleinere Verletzungen sind in das Verbandbuch einzutragen.<br />

m Unfallmeldungen sind an den Laborleiter, den BBS und der Personalabteilung zu<br />

übermitteln, diese informiert den betriebsärztlichen Dienst.<br />

6.3 Unfälle und Verletzungen mit chemischen Agenzien<br />

m Schutzmaßnahmen sind gemäß den zutreffenden Sicherheitsdatenblättern oder<br />

spezifischen <strong>Betriebsanweisung</strong>en durchzuführen.<br />

m Verschüttete Flüssigkeiten (Chemikalien) können mit einem Absorptionsmittel (z B.<br />

Chemizorb) gebunden werden. Das Absorptionsmittel befindet sich im Raum N1.15.<br />

m Bei Augenverätzungen: Augendusche verwenden. Augenduschen befinden sich in<br />

den Laboren an den Eingangstüren bzw. den Waschbecken.<br />

m Eine Notdusche befindet sich an den Eingangstüren zu den Laboren.<br />

6.4 Stör- und Unfälle mit biologischen Arbeitsstoffen<br />

6.4.1 Allgemeine Hinweise / Laborbereich<br />

S2 Beim Austreten biologischer Agenzien in größeren Mengen ist der gefährdete<br />

Bereich zu räumen und abzusperren, sowie die betroffene Umgebung zu warnen.<br />

S2 Der zuständige Laborleiter / Projektleiter / BBS ist unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

Telefonnummern siehe Tabelle 6-2.<br />

S2 Die Beseitigung von Kontaminationen darf nur von autorisierten eingewiesenen<br />

Personen unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen erfolgen.<br />

- Besteht die Gefahr, daß Kleidung durch infektiöses Material bzw. gentechnisch<br />

verändertes Material kontaminiert wurde, so ist das entsprechende Kleidungsstück<br />

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