Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute
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<strong>Betriebsanweisung</strong> Sonstige Arbeitsanweisungen / betriebsspezifische Regeln<br />
7.2 Sicherheitswerkbank<br />
7.2.1 Allgemeines<br />
m Alle Beschäftigten müssen vor den Arbeiten an Sicherheitswerkbänken über<br />
mögliche Gefahren beim Umgang mit biologischen Agenzien und der richtigen<br />
Arbeitsweise in der Werkbank unterrichtet werden.<br />
m Die Betriebsanleitung des Herstellers ist umzusetzen.<br />
m Eine Kurzfassung der Arbeitsanweisung ist an den betreffenden<br />
Sicherheitswerkbänken angebracht (Beispiel siehe Anhang 11.2).<br />
m Die Sicherheitswerkbank ist mindestens 30 min vor Benutzung einzuschalten.<br />
m Alle Geräte, die in die Sicherheitswerkbank gebracht werden, sind vorher zu<br />
reinigen und desinfizieren.<br />
m Die Luftschlitze der Sicherheitswerkbank müssen frei gehalten werden.<br />
m Die Sterilbank ist kein Abstellplatz; Geräte und Materialien, die zum Arbeiten<br />
benötigt werden sollen nach Gebrauch wieder aus der Sicherheitsbank entfernt<br />
werden (Turbulenzvermeidung).<br />
m Eine Beschädigung der Hochleistungs-Schwebstoffilter ist zu vermeiden.<br />
m Die Arbeitsfläche der Sicherheitswerkbank ist nach Beendigung der Arbeiten zu<br />
säubern und mit 70% Ethanol oder einem anderen geeigneten Desinfektionsmittel<br />
auszuwischen. Zur Sterilisation, ggf. UV-Licht <strong>für</strong> eine Stunde einschalten.<br />
S2 Arbeiten der Sicherheitsstufe 2, bei denen Aerosole entstehen können, müssen in<br />
einer Sicherheitswerkbank der Klasse 2 mit Hochleistungsschwebstoff-Filter<br />
durchgeführt werden.<br />
S2 Sicherheitswerkbänke, in denen Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 durchgeführt<br />
werden, sind mit den Warnzeichen „Biogefährdung ” (DIN 58 956, Teil 10 und DIN<br />
12 950, Teil 1) zu markieren.<br />
7.2.2 Betriebsstörungen der Sicherheitswerkbank<br />
m Sobald der laminare Luftstrom nicht mehr gewährleistet ist, der Druck abfällt oder<br />
bei Stromausfall ertönt das Alarmsignal. Der Verantwortliche <strong>für</strong> die<br />
Sicherheitswerkbank ist zu benachrichtigen (siehe Tabelle 10-1).<br />
m Ggf. sind Filterwechsel oder Reparaturarbeiten zu veranlassen.<br />
7.2.3 Instandhaltung<br />
m Vor Instandhaltungsarbeiten oder Filterwechsel ist sicherzustellen, daß alle von den<br />
verwendeten Arbeitsstoffen herrührenden Gefahren beseitigt sind.<br />
m Wartungspersonal ist vom Verantwortlichen über die eventuellen bestehenden<br />
Gefahren und Risiken zu unterrichten und einzuweisen. Dies kann auch im Rahmen<br />
eines Dauerauftrages erfolgen.<br />
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