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Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute

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<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />

m Der Transport von Material der Sicherheitsstufe 2 muß in besonderen<br />

Transportbehältern mit der Kennzeichnung „S2, Biogefährdung” (DIN 58 956, Teil<br />

10) erfolgen.<br />

m Hinweise <strong>für</strong> Erste Hilfe bei Unfällen mit humanpathogenen Erregern müssen im<br />

Arbeitsbereich sofort greifbar sein. Unfälle sind dem zuständigen Vorgesetzten<br />

sofort zu melden.<br />

m Wird mit humanpathogenen Erregern gearbeitet, gegen die ein wirksamer Impfstoff<br />

zur Verfügung steht, können alle Beschäftigten, soweit sie nicht bereits immun sind,<br />

geimpft und der Immunstatus in geeigneter Weise regelmäßig überprüft werden.<br />

5.4 Umgang mit kanzerogenen und mutagenen Stoffen<br />

m Kanzerogene und mutagene Stoffe befinden sich soweit möglich im Giftschrank<br />

(Raum N1.07), Behältnisse <strong>für</strong> dieses Material sind mit dem entsprechenden Schild<br />

(“Krebserzeugend”, “Fortpflanzungsgefährdend” bzw. “Erbgutverändernd”) zu<br />

kennzeichnen.<br />

m Flaschen, die Lösungen kanzerogener oder mutagener Substanzen enthalten,<br />

dürfen nur in verschließbaren Kunststoffbehältern transportiert werden und sind<br />

entsprechend zu kennzeichnen.<br />

m Arbeiten mit diesen Stoffen (z. B. Acrylamid, Cobaltverbindungen, Formaldehyd,<br />

Dimethylformamid, Chloroform, Ethidiumbromid) sollen möglichst unter dem Abzug<br />

durchgeführt werden.<br />

m Schutzkleidung und Handschuhe sind unbedingt anzuziehen.<br />

m Beim Umgang mit Acrylamid sollten Latexhandschuhe spätestens nach 20 Minuten<br />

gewechselt werden.<br />

m Verunreinigte Kleidung ist so zu reinigen, daß kein Kontakt mit den Substanzen<br />

erfolgt und diese nicht in die Umwelt gelangen könen. Ggf. ist die Kleidung in einem<br />

Plastikbeutel der Sondermüllverbrennung zuzuführen.<br />

m Die <strong>Betriebsanweisung</strong> „CHEMISCHE GEFAHRSTOFFE“ ist zu beachten (vgl. 8.1).<br />

6 Störfälle, Notfälle, Erste Hilfe<br />

6.1 Allgemeine Regeln<br />

m Ruhe bewahren.<br />

m Überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden.<br />

m Personenschutz geht vor Sachschutz.<br />

m Feststellen des Ausmaßes.<br />

m Erste Hilfe Maßnahmen einleiten.<br />

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