Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute
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<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />
m Der Transport von Material der Sicherheitsstufe 2 muß in besonderen<br />
Transportbehältern mit der Kennzeichnung „S2, Biogefährdung” (DIN 58 956, Teil<br />
10) erfolgen.<br />
m Hinweise <strong>für</strong> Erste Hilfe bei Unfällen mit humanpathogenen Erregern müssen im<br />
Arbeitsbereich sofort greifbar sein. Unfälle sind dem zuständigen Vorgesetzten<br />
sofort zu melden.<br />
m Wird mit humanpathogenen Erregern gearbeitet, gegen die ein wirksamer Impfstoff<br />
zur Verfügung steht, können alle Beschäftigten, soweit sie nicht bereits immun sind,<br />
geimpft und der Immunstatus in geeigneter Weise regelmäßig überprüft werden.<br />
5.4 Umgang mit kanzerogenen und mutagenen Stoffen<br />
m Kanzerogene und mutagene Stoffe befinden sich soweit möglich im Giftschrank<br />
(Raum N1.07), Behältnisse <strong>für</strong> dieses Material sind mit dem entsprechenden Schild<br />
(“Krebserzeugend”, “Fortpflanzungsgefährdend” bzw. “Erbgutverändernd”) zu<br />
kennzeichnen.<br />
m Flaschen, die Lösungen kanzerogener oder mutagener Substanzen enthalten,<br />
dürfen nur in verschließbaren Kunststoffbehältern transportiert werden und sind<br />
entsprechend zu kennzeichnen.<br />
m Arbeiten mit diesen Stoffen (z. B. Acrylamid, Cobaltverbindungen, Formaldehyd,<br />
Dimethylformamid, Chloroform, Ethidiumbromid) sollen möglichst unter dem Abzug<br />
durchgeführt werden.<br />
m Schutzkleidung und Handschuhe sind unbedingt anzuziehen.<br />
m Beim Umgang mit Acrylamid sollten Latexhandschuhe spätestens nach 20 Minuten<br />
gewechselt werden.<br />
m Verunreinigte Kleidung ist so zu reinigen, daß kein Kontakt mit den Substanzen<br />
erfolgt und diese nicht in die Umwelt gelangen könen. Ggf. ist die Kleidung in einem<br />
Plastikbeutel der Sondermüllverbrennung zuzuführen.<br />
m Die <strong>Betriebsanweisung</strong> „CHEMISCHE GEFAHRSTOFFE“ ist zu beachten (vgl. 8.1).<br />
6 Störfälle, Notfälle, Erste Hilfe<br />
6.1 Allgemeine Regeln<br />
m Ruhe bewahren.<br />
m Überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden.<br />
m Personenschutz geht vor Sachschutz.<br />
m Feststellen des Ausmaßes.<br />
m Erste Hilfe Maßnahmen einleiten.<br />
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