05.11.2012 Aufrufe

Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute

Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute

Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />

Körperoberflächen desinfizieren, ggf. duschen, bei Verletzungen den Arzt rufen und<br />

Wunden desinfizieren.<br />

6.5.2 Haut / Körperteile<br />

m Nach Hautkontakt mit biologischen Arbeitsstoffen der Sicherheitsklasse 2 sind die<br />

entsprechenden Stellen sorgfältig zu reinigen und evtl. zu desinfizieren.<br />

6.5.3 Augen<br />

m Nach Kontakt der Augen mit biologischen Arbeitsstoffen oder Chemikalien mit viel<br />

Wasser ausspülen. Augenduschen sind zu verwenden.<br />

m Augenätzungen mit weichem, umkippendem Wasserstrahl von der Nasenwurzel bei<br />

gespreizten Augenlied mindesten 10 Minuten spülen. Gesundes Auge schützen.<br />

m Der Verletzte liegt auf der Seite, auf dem sich das verätzte Auge befindet.<br />

m Schockgefahr beachten.<br />

m Ggf. Arzt aufsuchen.<br />

6.5.4 Schleimhäute<br />

m Nach Kontakt der Schleimhaut mit biologischen Arbeitsstoffen oder Chemikalien mit<br />

viel Wasser spülen.<br />

6.5.5 Flächen<br />

m Ausgetretenes oder verschüttetes Material mit saugfähigem Material aufnehmen<br />

und dieses anschließend autoklavieren.<br />

m Den kontaminierten Bereich anschließend desinfizieren, ggf. Glasbruchstücke vom<br />

Boden unter Verwendung geeigneten Werkzeuges entfernen.<br />

6.5.6 Geräte<br />

m Elektrische Geräte vor Dekontamination/Reinigung von der Stromversorgung<br />

trennen.<br />

m Ausgetretenes oder verschüttetes Material mit saugfähigem Material aufnehmen<br />

dieses anschließend autoklavieren.<br />

m Glasbruchstücke aus dem Gerät unter Verwendung geeigneten Werkzeuges<br />

entfernen.<br />

6.5.7 Sicherstellung von Gegenständen<br />

m Gegenstände, Arbeitsstoffe usw., die zu Verletzungen geführt haben, sicherstellen<br />

und dem behandelnden Arzt zeigen, bzw. vorlegen.<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!