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Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute

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<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />

1 Geltungsbereich<br />

1.1 Allgemein<br />

m Die <strong>Betriebsanweisung</strong> ist <strong>für</strong> die nachfolgend definierten Bereiche / Arbeitsbereiche<br />

verbindlich.<br />

m Die <strong>Betriebsanweisung</strong> gilt <strong>für</strong><br />

• <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Institut <strong>für</strong> Dynamik komlexer technischer Systeme &<br />

Lehrstuhl Bioprozeßtechnik, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg<br />

• Sandtorstrasse 1, 39106 Magdeburg<br />

• Nordflügel, 1. Stockwerk<br />

• Räume <strong>für</strong> gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe S2 nach dem<br />

Gentechnikrecht:<br />

- Labor S2: Raum N1.06 (Lehrstuhl Bioprozesstechnik)<br />

- Mikroskopie: Raum N1.12 (MPI, nur geringe Mengen)<br />

- Lager: Raum N1.10 (MPI, Kühlschrank –70°C)<br />

Für alle anderen Laborräume im 1. Stock, Nordflügel gilt die Sicherheitsstufe S1.<br />

1.2 Tätigkeiten<br />

m Die Gültigkeit dieser <strong>Betriebsanweisung</strong> erstreckt sich auf folgende Arbeiten, die mit<br />

biologischen Arbeitsstoffen / gentechnisch veränderten Organismen durchgeführt<br />

werden:<br />

• Herstellung und Verwendung gentechnischer veränderter und nicht veränderter<br />

Influenza-Viren<br />

• Vermehrung dieser Viren<br />

• Immunologische /metabolische /genetische/ mikroskopische Analysen<br />

• Lagerung / Vernichtung / Inaktivierung<br />

• Versand<br />

m Diese Arbeiten finden in der Schutzstufe 2 und Sicherheitsstufe 1 2 statt.<br />

m Allgemeines: Biologische Agenzien sind Viren und natürliche Organismen z. B. Bakterien,<br />

Pilze, Parasiten, sowie gentechnisch veränderte Organismen im Sinne des<br />

Gentechnikgesetzes und seiner Verordnungen. Biologische Agenzien mit<br />

Gefährdungspotential sind solche Agenzien, von denen erwiesen ist oder die in<br />

1 Die Biostoff-Verordnung verwendet den Begriff „Schutzstufe“, das Gentechnikrecht „Sicher-<br />

heitsstufe“<br />

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