Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute
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<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />
4.3.3 Notduschen, Augenduschen<br />
m Not-und Augenduschen sind an den Eingängen zu den Laboren bzw. an den<br />
Waschbecken installiert.<br />
m Notduschen / Augenduschen sind in regelmäßigen Abständen auf ihre<br />
Funktionsfähigkeit zu prüfen. Dies geschieht durch den Hausmeister.<br />
m Die Durchführung aller Prüfungen ist zu dokumentieren.<br />
4.3.4 Feuerlöscheinrichtungen<br />
Tabelle 4-1: Standorte der Feuerlöscheinrichtungen<br />
Standort Einsatz <strong>für</strong> zuständig <strong>für</strong> Kontrolle<br />
: Name, Tel.<br />
CO2-Feuerlöscher in jedem Labor Flüssigkeiten und<br />
flüssig werdende<br />
Feststoffe (evtl.<br />
auch Geräte etc.)<br />
Schaum-<br />
Feuerlöscher<br />
an den Flur-<br />
enden<br />
Feststoffe und<br />
Geräte<br />
R. Balzer / 497<br />
R. Balzer / 497<br />
Löschdecken in jedem Labor Personen R. Balzer / 497<br />
m Benutzte Feuerlöscher dürfen erst wieder aufgehängt werden, wenn sie fachgerecht<br />
gefüllt oder erneuert wurden (In solchen Fällen ist Herr Balzer oder Herr Meyer zu<br />
informieren).<br />
4.3.5 Verbandskästen<br />
m Verbandskästen befinden sich in den Labors N1.06 und N1.07, sowie am Begin des<br />
Laborgangs neben dem Treppenhauszugang.<br />
m Der Inhalt der Verbandskästen ist regelmäßig (ca. alle drei Monate) auf<br />
Vollständigkeit zu überprüfen und entsprechend zu ergänzen.<br />
m Aus den Verbandskästen entnommenes Material muß ersetzt werden, bevor die<br />
Vorräte zur Neige gehen.<br />
m Zuständig <strong>für</strong> die Kontrolle der Verbandskästen ist B. Laube (Tel. 237/261).<br />
4.4 Laborordnung:<br />
Schreib- und Arbeitsplätze, Vorratshaltung<br />
4.4.1 Allgemeine Laborordnung<br />
m JEDER BESCHÄFTIGTE MUß IMMER BEMÜHT SEIN, SICH UND ANDERE NICHT<br />
ZU GEFÄHRDEN.<br />
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