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Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute

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<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />

4.3.3 Notduschen, Augenduschen<br />

m Not-und Augenduschen sind an den Eingängen zu den Laboren bzw. an den<br />

Waschbecken installiert.<br />

m Notduschen / Augenduschen sind in regelmäßigen Abständen auf ihre<br />

Funktionsfähigkeit zu prüfen. Dies geschieht durch den Hausmeister.<br />

m Die Durchführung aller Prüfungen ist zu dokumentieren.<br />

4.3.4 Feuerlöscheinrichtungen<br />

Tabelle 4-1: Standorte der Feuerlöscheinrichtungen<br />

Standort Einsatz <strong>für</strong> zuständig <strong>für</strong> Kontrolle<br />

: Name, Tel.<br />

CO2-Feuerlöscher in jedem Labor Flüssigkeiten und<br />

flüssig werdende<br />

Feststoffe (evtl.<br />

auch Geräte etc.)<br />

Schaum-<br />

Feuerlöscher<br />

an den Flur-<br />

enden<br />

Feststoffe und<br />

Geräte<br />

R. Balzer / 497<br />

R. Balzer / 497<br />

Löschdecken in jedem Labor Personen R. Balzer / 497<br />

m Benutzte Feuerlöscher dürfen erst wieder aufgehängt werden, wenn sie fachgerecht<br />

gefüllt oder erneuert wurden (In solchen Fällen ist Herr Balzer oder Herr Meyer zu<br />

informieren).<br />

4.3.5 Verbandskästen<br />

m Verbandskästen befinden sich in den Labors N1.06 und N1.07, sowie am Begin des<br />

Laborgangs neben dem Treppenhauszugang.<br />

m Der Inhalt der Verbandskästen ist regelmäßig (ca. alle drei Monate) auf<br />

Vollständigkeit zu überprüfen und entsprechend zu ergänzen.<br />

m Aus den Verbandskästen entnommenes Material muß ersetzt werden, bevor die<br />

Vorräte zur Neige gehen.<br />

m Zuständig <strong>für</strong> die Kontrolle der Verbandskästen ist B. Laube (Tel. 237/261).<br />

4.4 Laborordnung:<br />

Schreib- und Arbeitsplätze, Vorratshaltung<br />

4.4.1 Allgemeine Laborordnung<br />

m JEDER BESCHÄFTIGTE MUß IMMER BEMÜHT SEIN, SICH UND ANDERE NICHT<br />

ZU GEFÄHRDEN.<br />

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