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Betriebsanweisung / Organisationsplan für ... - Max Planck Institute

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<strong>Betriebsanweisung</strong> Allgemeines<br />

Berechtigung / Genehmigung / erforderliche Voraussetzung <strong>für</strong> den Umgang mit<br />

dem zugesandten biologischen Material besitzt.<br />

5 Regeln <strong>für</strong> sicheres Arbeiten<br />

m Türen und Fenster müssen während der Arbeiten geschlossen bleiben.<br />

m Die Desinfektion kontaminierter Arbeitsflächen muß sofort mit 2% Essigsäure<br />

(Viren), 70% Ethanol oder desinfizierenden Lösungen aus der Liste der DGHM<br />

vorgenommen werden.<br />

m Glasgeräte wie Glaskolben und Pipetten, die mit infektiösem Material in Kontakt<br />

gebracht wurden, müssen in Wannen gesammelt und anschließend sterilisiert<br />

werden (s. 4.6 Entsorgung / Inaktivierung). Kontaminierte Arbeitsgeräte wie<br />

Zentrifugen müssen sofort nach dem Arbeiten durch Abwischen mit 2% Essigsäure,<br />

70% Ethanol oder ähnliche geeignete Maßnahmen desinfiziert werden.<br />

m Nach Beendigung der Arbeiten müssen die Organismen sachgerecht (z.B. in<br />

Kryoröhrchen bei -70 o C) und mit aussagekräftiger Kennzeichnung aufbewahrt<br />

werden oder durch Autoklavieren beseitigt werden.<br />

m Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten ist vom Laborpersonal sicherzustellen, daß<br />

keine Gefährdung <strong>für</strong> Handwerker und Mitarbeiter von Fremdfirmen besteht.<br />

Insbesondere sind alle Kontaminationsquellen zu beseitigen; alle Fermenter bw.<br />

Filtergehäuse müssen drucklos sein.<br />

m Die Entsorgung von biologischem Material bzw. Laborgeräten und -materialien<br />

erfolgt nach den in Abschnitt 4.6 Entsorgung / Inaktivierung gegebenen Richtlinien<br />

zur Abfallentsorgung.<br />

m Die Laborjournale sind Eigentum des Lehrstuhls und verbleiben dort nach Abschluß<br />

der Arbeit<br />

5.1 Personen-spezifische Hygieneregeln<br />

m Beim Arbeiten im Labor / beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen mit<br />

Gefährdungspotential ist immer ein geschlossener, die Knie bedeckender,<br />

kochfester Laborkittel zu tragen, dessen Ärmel nicht über die Handgelenke<br />

hochgestreift und hochgekrempelt werden dürfen. Alle ständig in den oben<br />

genannten S2-Labors beschäftigten Mitarbeiter des Lehrstuhls und des <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<br />

<strong>Institute</strong>s müssen geeignete Schutzkleidung (Labormantel, festes Schuhwerk)<br />

tragen, die zur Unterscheidung mit der normaler Laborkleidung farbig<br />

gekennzeichnet ist.<br />

m Die Labormäntel müssen beim Verlassen des S2-Labors im Labor bleiben und<br />

dürfen nicht außerhalb der Laborräume wie Sozialraum oder Büros getragen<br />

werden.<br />

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