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Wirtschaftsplan 2014 - Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein

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der Kläranlage sowie die einzuhaltenden staatlichen Grenzwerte weitestgehend<br />

unproblematisch, doch führen sie eben zu den oben genannten Schäden<br />

an den Betonbauwerken.<br />

In 2010 wurde daher mit drei Firmen, die besonders hohe Sulfatfrachten einleiten,<br />

ein Vertrag geschlossen, durch den diese Mehreinleiter sich verursachergerecht<br />

an den Sanierungskosten für die Betonkorrosion beteiligen.<br />

Diese Erlöse aus Sulfateinleitungen sind ausschließlich dem Klärwerk zuzuordnen.<br />

Die Verträge wurden mit Wirkung vom 1.7.2010 abgeschlossen<br />

und werden 2015 hinsichtlich ihrer Plausibilität überprüft werden.<br />

zu f)<br />

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Kanalnetzes sind nach den Bestimmungen<br />

des KAG Kanalbenutzungsgebühren zu entrichten.<br />

Die Gebührensätze sind für Normal- und Großeinleiter identisch.<br />

Wegen des Auslaufens des gemeins<strong>am</strong>en Vertrages über Abwasserbeseitigung<br />

mit einem Großeinleiter war für 2013 eine grundsätzliche Neukalkulation<br />

der Abwassergebühren vorzunehmen. Dabei wird der Gebührensatz<br />

maßgeblich durch das Einleitungsverhalten dieses Großeinleiters bestimmt.<br />

Durch technische Probleme konnte die prognostizierte Reduzierung der Abwassermengen<br />

nicht realisiert werden. Diese Mehrmengen führten zu einem<br />

erheblichen Überschuss in diesem Betriebszweig, so dass für das kommende<br />

Jahr eine Gebührensenkung vorgenommen werden kann. Für <strong>2014</strong> ergeben<br />

sich somit für den Betriebszweig Kanal folgende Gebührensätze:<br />

bisher<br />

für Schmutzwasser 2,14 €/cbm<br />

für Regenwasser 0,82 €/qm befestigte Fläche<br />

ab 1.1.<strong>2014</strong>:<br />

für Schmutzwasser 1,70 €/cbm<br />

für Regenwasser 0,47 €/qm befestigte Fläche<br />

Trotz der Anhebung der Kanalbenutzungsgebühr sinkt die ges<strong>am</strong>te Abwassergebühr<br />

für Normaleinleiter und beträgt somit:<br />

bisher<br />

ab 1.1.<strong>2014</strong>:<br />

für Schmutzwasser 2,91 €/cbm<br />

für Regenwasser 1,20 €/qm befestigte<br />

für Schmutzwasser 2,66 €/cbm<br />

für Regenwasser 0,88€/qm befestigte Fläche<br />

zu g)<br />

zu h)<br />

Gegenüber dem Vorjahr reduziert sich die Gebührenbelastung für den Musterhaushalt<br />

um 13,6 %.<br />

Ab dem 1.1.<strong>2014</strong> gehören die Hausanschlussleitungen für die einzelnen<br />

Grundstücke im öffentlichen Bereich zu der öffentlichen Abwasseranlage.<br />

D<strong>am</strong>it entfällt gegenüber den betroffenen Bürger zukünftig der Kostenersatzanspruch<br />

aus der Sanierung dieser Leitungen.<br />

Wegen aufgelaufener Überschüsse in der Gebührenausgleichsrücklage<br />

kann die Gebühr für die Fäkalienabfuhr ab dem 1.1.<strong>2014</strong> gesenkt werden.<br />

Es ergeben sich folgende Gebührensätze:<br />

ab dem 1.1.2010 bis 31.12.2013:<br />

23,40 €/cbm<br />

ab dem 1.1.<strong>2014</strong><br />

15,40 €/cbm<br />

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