Wirtschaftsplan 2014 - Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Wirtschaftsplan 2014 - Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
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der Kläranlage sowie die einzuhaltenden staatlichen Grenzwerte weitestgehend<br />
unproblematisch, doch führen sie eben zu den oben genannten Schäden<br />
an den Betonbauwerken.<br />
In 2010 wurde daher mit drei Firmen, die besonders hohe Sulfatfrachten einleiten,<br />
ein Vertrag geschlossen, durch den diese Mehreinleiter sich verursachergerecht<br />
an den Sanierungskosten für die Betonkorrosion beteiligen.<br />
Diese Erlöse aus Sulfateinleitungen sind ausschließlich dem Klärwerk zuzuordnen.<br />
Die Verträge wurden mit Wirkung vom 1.7.2010 abgeschlossen<br />
und werden 2015 hinsichtlich ihrer Plausibilität überprüft werden.<br />
zu f)<br />
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Kanalnetzes sind nach den Bestimmungen<br />
des KAG Kanalbenutzungsgebühren zu entrichten.<br />
Die Gebührensätze sind für Normal- und Großeinleiter identisch.<br />
Wegen des Auslaufens des gemeins<strong>am</strong>en Vertrages über Abwasserbeseitigung<br />
mit einem Großeinleiter war für 2013 eine grundsätzliche Neukalkulation<br />
der Abwassergebühren vorzunehmen. Dabei wird der Gebührensatz<br />
maßgeblich durch das Einleitungsverhalten dieses Großeinleiters bestimmt.<br />
Durch technische Probleme konnte die prognostizierte Reduzierung der Abwassermengen<br />
nicht realisiert werden. Diese Mehrmengen führten zu einem<br />
erheblichen Überschuss in diesem Betriebszweig, so dass für das kommende<br />
Jahr eine Gebührensenkung vorgenommen werden kann. Für <strong>2014</strong> ergeben<br />
sich somit für den Betriebszweig Kanal folgende Gebührensätze:<br />
bisher<br />
für Schmutzwasser 2,14 €/cbm<br />
für Regenwasser 0,82 €/qm befestigte Fläche<br />
ab 1.1.<strong>2014</strong>:<br />
für Schmutzwasser 1,70 €/cbm<br />
für Regenwasser 0,47 €/qm befestigte Fläche<br />
Trotz der Anhebung der Kanalbenutzungsgebühr sinkt die ges<strong>am</strong>te Abwassergebühr<br />
für Normaleinleiter und beträgt somit:<br />
bisher<br />
ab 1.1.<strong>2014</strong>:<br />
für Schmutzwasser 2,91 €/cbm<br />
für Regenwasser 1,20 €/qm befestigte<br />
für Schmutzwasser 2,66 €/cbm<br />
für Regenwasser 0,88€/qm befestigte Fläche<br />
zu g)<br />
zu h)<br />
Gegenüber dem Vorjahr reduziert sich die Gebührenbelastung für den Musterhaushalt<br />
um 13,6 %.<br />
Ab dem 1.1.<strong>2014</strong> gehören die Hausanschlussleitungen für die einzelnen<br />
Grundstücke im öffentlichen Bereich zu der öffentlichen Abwasseranlage.<br />
D<strong>am</strong>it entfällt gegenüber den betroffenen Bürger zukünftig der Kostenersatzanspruch<br />
aus der Sanierung dieser Leitungen.<br />
Wegen aufgelaufener Überschüsse in der Gebührenausgleichsrücklage<br />
kann die Gebühr für die Fäkalienabfuhr ab dem 1.1.<strong>2014</strong> gesenkt werden.<br />
Es ergeben sich folgende Gebührensätze:<br />
ab dem 1.1.2010 bis 31.12.2013:<br />
23,40 €/cbm<br />
ab dem 1.1.<strong>2014</strong><br />
15,40 €/cbm<br />
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