Wirtschaftsplan 2014 - Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
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1.4 Umsatzerlöse und Erstattungen Friedhöfe<br />
70 60 00<br />
Veränderungen:<br />
Ist 2012 WP 2013 NT 2013 WP <strong>2014</strong> absolut in %<br />
T€ T€ T€ T€ T€ T€<br />
a) Friedhofsgebühren (Direkterlös) 225 203 215 289 74 34,4%<br />
b) Auflösung Nutzungsrechte 191 189 191 193 2 1,0%<br />
c) Erstattung Betriebszweige 30 60 60 60 0 0,0%<br />
d) Landeszuweisung Ehrenfriedhof 28 13 13 13 0 0,0%<br />
e) Landeszuweisung Judenfriedhof 1 1 1 1 0 0,0%<br />
f) sonstige Erlöse 2 0 2 0 -2 -100,0%<br />
Ges<strong>am</strong>tsumme: 477 466 482 556 74 15,4%<br />
Tabelle II-15 Umsatzerlöse Friedhöfe<br />
Die in den letzten Jahren aufgelaufenen Defizite, machten es erforderlich, dass eine<br />
Gebührenanpassung für das Jahr <strong>2014</strong> vorgenommen werden musste.<br />
zu a)<br />
zu b)<br />
Unter diesem Gliederungspunkt ist der Anteil an den Friedhofsgebühren zus<strong>am</strong>mengefasst,<br />
der von den <strong>Kommunalbetriebe</strong>n für getätigte Dienstleistungen<br />
direkt im betreffendem Jahr vereinnahmt wird. Die Veranlagung der<br />
Friedhofsgebühren erfolgt ab dem 1.September 2011 direkt über die Friedhofsverwaltung<br />
der KBE.<br />
Nach den handelsrechtlichen Bestimmungen sind Einnahmen, die für mehrere<br />
Jahre zufließen, bilanziell abzugrenzen. Für die Einnahmen aus der Erteilung<br />
der Liegerechte wird bei der kaufmännischen Buchführung ein Sonderposten<br />
gebildet, der anteilig je nach Dauer der Nutzung aufgelöst wird.<br />
Auf diese Weise wirken sich jedoch Gebührenanpassungen nicht unmittelbar<br />
sofort auf die Einnahmeseite aus. Die Beträge sind jeweils über die Jahre<br />
betrachtet sehr konstant.<br />
zu c)<br />
Seit 2006 gewährt die Stadt <strong>Emmerich</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> einen allgemeinen Zuschuss<br />
für den so genannten „grünpolitischen Wert“ der Friedhofsanlagen.<br />
Die Zahlen für diesen Allgemeinanteil sind auf politischem Wunsch hin 2012<br />
neu ermittelt worden. Danach ist dieser Ansatz ab 2013 auf 60 T€ angehoben<br />
worden.<br />
Dieser Betrag ist im Ges<strong>am</strong>tbetriebskostenzuschuss der Stadt ( vgl. Tabelle<br />
II 19 ) enthalten. Im Rahmen der inneren Verrechnung wird hier dieser Zuschuss<br />
aus dem Betriebszweig Grünflächenunterhaltung übertragen.<br />
zu d)<br />
Die Veränderungen bei den Landeszuweisungen resultieren aus der Durchführung<br />
von verschiedenen Maßnahmen auf den Ehrenfriedhöfen, die zusätzlich<br />
zu dem jährlichen Regelzuschuss in Höhe von 13 T€ gefördert werden.<br />
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