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Protokoll vom 10.02.2011 (285 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

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die K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung zu br<strong>in</strong>gen und von diesen wie<strong>der</strong> abzuholen. Dem<br />

Personal <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung obliegt die Pflicht zur Beaufsichtigung <strong>der</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> während des Besuchs <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung. Die Aufsichtspflicht <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung beg<strong>in</strong>nt bei noch nicht schulpflichtigen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit<br />

<strong>der</strong> Übernahme des K<strong>in</strong>des; bei Schülern mit dem E<strong>in</strong>lass <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> die K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung.<br />

Sie endet bei noch nicht schulpflichtigen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit dem<br />

Zeitpunkt, <strong>in</strong> dem die K<strong>in</strong><strong>der</strong> den Eltern / Erziehungsberechtigten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Beauftragten übergeben werden, bei Schülern mit dem Verlassen <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung.<br />

Außerhalb <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung besteht die<br />

Aufsichtspflicht nur während <strong>der</strong> Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des<br />

Besuches <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung, wie z.B. Spaziergänge und Ausflüge.<br />

10.8. Eltern / Erziehungsberechtigte, <strong>der</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit dem von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de organisierten<br />

Bustransport beför<strong>der</strong>t werden, s<strong>in</strong>d verpflichtet, ihr K<strong>in</strong>d zu den<br />

Halte(Sammel)stellen zu begleiten bzw. durch e<strong>in</strong>e zur Übernahme <strong>der</strong> Aufsicht<br />

geeignete Person begleiten zu lassen, das K<strong>in</strong>d an die Begleitperson im<br />

Beför<strong>der</strong>ungsmittel zu übergeben und von den Haltestellen zum vere<strong>in</strong>barten<br />

Zeitpunkt wie<strong>der</strong> abzuholen bzw. von e<strong>in</strong>er zur Übernahme <strong>der</strong> Aufsicht geeigneten<br />

Peron abholen zu lassen.<br />

Unter 3- jährige K<strong>in</strong><strong>der</strong> können am von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de organisierten Transport nicht<br />

teilnehmen, da diese Transportform so jungen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n nicht zumutbar ist und dem<br />

K<strong>in</strong>deswohl wi<strong>der</strong>spricht.<br />

11. Pflichten des Rechtsträgers<br />

11.1. Der Rechtsträger hat sicher zu stellen, dass die K<strong>in</strong><strong>der</strong> e<strong>in</strong>mal jährlich ärztlich untersucht<br />

werden.<br />

Die Eltern / Erziehungsberechtigten s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>er jährlichen ärztlichen Untersuchung<br />

des K<strong>in</strong>des im K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten e<strong>in</strong>verstanden bzw. werden Bestätigungen über amts-,<br />

haus- o<strong>der</strong> k<strong>in</strong><strong>der</strong>ärztliche Untersuchungen als ausreichen<strong>der</strong> Nachweis anerkannt.<br />

11.2. Der Rechtsträger hat weiters sicherzustellen, dass den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n während des<br />

Besuchs <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung ärztliche Hilfe geleistet werden kann.<br />

11.3. Die Eltern / Erziehungsberechtigten von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die den K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten besuchen,<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>verstanden, dass 1 x jährlich logopädische Reihenuntersuchungen durchgeführt<br />

werden und sich die gruppenführende Pädagog<strong>in</strong> mit <strong>der</strong> Logopäd<strong>in</strong> über die<br />

Diagnose des K<strong>in</strong>des austauscht.<br />

12. Rechtswirksamkeit<br />

Die K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtungsordnung tritt mit 01.03.2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Mit dem Inkrafttreten dieser K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtungsordnung treten alle<br />

früheren K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenordnungen außer Kraft.“<br />

Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Abstimmungsergebnis/Beschluss:<br />

Der Antrag des Geme<strong>in</strong>devorstandes wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen. Die Abstimmung<br />

erfolgte durch Erheben <strong>der</strong> Hand.

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