02.12.2014 Aufrufe

Protokoll vom 10.02.2011 (285 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

Protokoll vom 10.02.2011 (285 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

Protokoll vom 10.02.2011 (285 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 18 -<br />

befristete Neufestsetzung des Elternbeitrages für jeweils drei Monate während des<br />

laufenden K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenjahres beantragt werden, die im darauf folgenden Monat ab<br />

Antragstellung Berücksichtigung f<strong>in</strong>det.<br />

(4) Weisen die Eltern ihr Familiene<strong>in</strong>kommen nicht bis spätestens zu Beg<strong>in</strong>n des Besuchs<br />

des K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartens nach, ist <strong>der</strong> Höchstbeitrag zu leisten.<br />

(5) Bei (Krisen-)Pflegeeltern bemisst sich <strong>der</strong> Elternbeitrag ausschließlich nach <strong>der</strong> Höhe<br />

des Pflegegeldes gemäß § 27 Oö.JWG 1991, sofern nicht das Gericht den (Krisen-)<br />

Pflegeeltern das Erziehungsrecht übertragen hat.<br />

§ 2<br />

Elternbeitrag<br />

(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag <strong>der</strong> Eltern (Elternbeitrag) s<strong>in</strong>d alle<br />

Leistungen <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung abgedeckt. Ausgenommen s<strong>in</strong>d<br />

a) e<strong>in</strong>e allenfalls verabreichte Verpflegung<br />

b) e<strong>in</strong> möglicher Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Transport zur bzw. von <strong>der</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung und<br />

c) Materialbeiträge (Werkbeiträge) o<strong>der</strong> Veranstaltungsbeiträge.<br />

(2) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich <strong>in</strong>klusive<br />

Umsatzsteuer.<br />

(3) Der Elternbeitrag ist monatlich jeweils am 20. zur Zahlung fällig und wird mittels<br />

Banke<strong>in</strong>zug 11 Mal pro Jahr e<strong>in</strong>gehoben. Für den Monat Juli wird <strong>der</strong> Elternbeitrag<br />

entsprechend den geöffneten Wochen aliquotiert.<br />

(4) Ab e<strong>in</strong>er Krankheitsdauer von zwei Wochen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er <strong>vom</strong> SV-Träger bewilligten Kur<br />

o<strong>der</strong> Erholung erfolgt gegen Vorlage <strong>der</strong> ärztlichen Bestätigung die anteilige<br />

Rückerstattung des Elternbeitrages.<br />

§ 3<br />

M<strong>in</strong>destbeitrag<br />

(1) Der monatliche M<strong>in</strong>destbeitrag beträgt:<br />

a) für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter drei Jahren 45 Euro und<br />

b) im Fall von Kostenpflicht für K<strong>in</strong><strong>der</strong> über drei Jahren 38 Euro.<br />

(2) Der M<strong>in</strong>destbeitrag gemäß § 3 (1) kann <strong>vom</strong> Geme<strong>in</strong>devorstand auf Antrag aus<br />

beson<strong>der</strong>s berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten o<strong>der</strong> gänzlich<br />

nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-, E<strong>in</strong>kommens- und Familienverhältnisse<br />

Bedacht zu nehmen ist.<br />

Der monatliche Höchstbetrag beträgt:<br />

a) für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter drei Jahren 160 Euro<br />

b) für K<strong>in</strong><strong>der</strong> über drei Jahren 100 Euro.<br />

§ 4<br />

Höchstbeitrag

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!