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AKTUELLES<br />

Überschwemmungsgebiet<br />

der Schwalm<br />

wird festgesetzt<br />

Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet<br />

der Schwalm durch eine ordnungsbehördliche<br />

Verordnung festzusetzen. Hiervon ist auch die<br />

Gemeinde Brüggen betroffen. Welche Flächen und Grundstücke<br />

im Einzelnen berührt sind, ist in mehreren Überschwemmungsgebietskarten<br />

zeichnerisch dargestellt. Diese<br />

können noch bis zum 5. Oktober beim Bauamt der Gemeindeverwaltung<br />

(Rathaus Brüggen, Klosterstraße 38, Zimmer<br />

306) während der üblichen Offenlegungszeiten eingesehen<br />

werden (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von<br />

13.30 bis 16.00, Uhr außer freitags nachmittags).<br />

Zudem besteht bis zum 19. Oktober die Möglichkeit, Einwendungen<br />

zu äußern. Dies kann schriftlich unter Angabe<br />

des Aktenzeichens (54.03.02 - Schwalm) oder mündlich zur<br />

Niederschrift beim Bauamt der Gemeindeverwaltung oder<br />

unmittelbar bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat<br />

54, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) erfolgen. Die Eingaben<br />

werden durch die Bezirksregierung bearbeitet.<br />

Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten handelt<br />

es sich um die Umsetzung rechtlicher Vorgaben des<br />

Wasserhaushaltsgesetzes und des nordrhein-westfälischen<br />

Landeswassergesetzes. Hiernach sind an wesentlichen Gewässern<br />

durch hydrologische Untersuchungen und Auswertung<br />

von Pegelaufzeichnungen die Flächen zu ermitteln,<br />

die statistisch alle 100 Jahre überschwemmt werden<br />

können. Die Wasserfachleute sprechen dabei vom sogenannten<br />

HQ100.<br />

In den vergangenen Jahren wurden die Abflussmengen<br />

an der Schwalm ermittelt und die sich daraus ergebenden<br />

möglichen Überschwemmungsbereiche kartographisch<br />

erfasst. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass durch<br />

die Verordnung keinerlei bauliche Veränderungen an den<br />

Gewässern festgesetzt werden sollen. Ebenso wenig sind die<br />

in den Karten kenntlich gemachten Überschwemmungsflächen<br />

auf durchgeführte oder geplante wasserbauliche Veränderungen<br />

zurückzuführen. Vielmehr handelt sich um<br />

die Darstellung der bestehenden Situation. Mit der Verordnung<br />

sollen die städtischen Planer ebenso wie die betroffenen<br />

Grundstückseigentümer auf die vorhandene Hochwassersituation<br />

aufmerksam gemacht und darüber aufgeklärt<br />

werden, welches Hochwasserrisiko an der Schwalm besteht.<br />

Gleichzeitig unterliegen die betroffenen Flächen besonderen<br />

Verbots- und Genehmigungsvorschriften, die sich im<br />

Einzelnen aus der Verordnung und den gesetzlichen Regelungen<br />

ergeben.<br />

Brüggener Reisebüro Richter GmbH<br />

Borner Str. 1, 41379 Brüggen<br />

Tel.: 02163-5021, Fax: 02163-5022<br />

Brueggen1@tui-reisecenter.de<br />

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