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Wirtschaftlicher Nutzen des neuen Personalausweises

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3 Begriffsklärung<br />

<strong>Wirtschaftlicher</strong> <strong>Nutzen</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Personalausweises</strong><br />

Zum besseren Verständnis der Terminologie in dieser Arbeit, werden im Folgenden<br />

einige Begriffe noch einmal kurz erläutert, die für das weitere Verständnis von<br />

Bedeutung sind.<br />

3.1 Signatur<br />

Es gibt zwei Arten von Signaturbegriffen, die in diesem Kontext unterschieden werden<br />

müssen: die digitale Signatur, ein Begriff aus der Kryptografie, und die elektronische<br />

Signatur, ein Begriff aus dem Rechtswesen.<br />

Eine digitale Signatur ist ein kryptografisches Verfahren, mit dem die Integrität (Daten<br />

sind vollständig und unverändert) und Authentizität (Daten stammen aus der<br />

vorgegebenen Quelle) von Daten überprüft werden kann. Grundlage einer digitalen<br />

Signatur ist ein asymmetrisches Kryptosystem. In der Regel wird zum Berechnen der<br />

Signatur der Hashwert der zu signierenden Daten berechnet und dieser mit dem<br />

privaten Schlüssel <strong>des</strong> genutzten Kryptosystems verschlüsselt. Mit dem öffentlichen<br />

Schlüssel lässt sich die Signatur dann verifizieren.<br />

Die elektronische Signatur erfüllt denselben Zweck auf einem elektronischen<br />

Dokument wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument. Es<br />

existieren diverse Rechtsnormen, die die elektronische Signatur regeln:<br />

- im europäischen Recht die Signaturrichtlinie (EG-Richtlinie 1999/93/EG)<br />

- im deutschen Recht<br />

o die Signaturverordnung (SigV)<br />

o das Signaturgesetz (SigG)<br />

o Teile <strong>des</strong> Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)<br />

o Teile <strong>des</strong> Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)<br />

Das Signaturgesetz unterscheidet zwischen drei Formen der elektronischen Signatur:<br />

- allgemeine elektronische Signatur<br />

- fortgeschrittene elektronische Signatur<br />

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