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Wirtschaftlicher Nutzen des neuen Personalausweises

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4.2 eGovernment<br />

<strong>Wirtschaftlicher</strong> <strong>Nutzen</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Personalausweises</strong><br />

Unter dem Begriff eGovernment verbirgt sich die Interaktion <strong>des</strong> Bürgers mit<br />

staatlichen oder kommunalen Organen auf dem elektronischen Weg. Oder genauer:<br />

„Electronic Government ist eine Organisationsform <strong>des</strong> Staates, welche die<br />

Interaktionen und Wechselbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern,<br />

privaten Unternehmungen, Kunden und öffentlichen Institutionen<br />

durch den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

(IKT) integriert.“ 20<br />

Folglich sind die Einsatzmöglichkeiten auch ähnlich vielfältig, wie die Leistungen, die<br />

ein Bürger in Anspruch nehmen kann oder muss. Schedler [Sch00] unterscheidet<br />

eGovernment in drei Felder:<br />

- Electronic Democracy and Participation (eDP)<br />

- Electronic Production Networks (ePN)<br />

- Electronic Public Services (ePS)<br />

Unter eDP umfasst die „elektronische Abwicklung demokratisch legitimierender<br />

Entscheidungsverfahren“, insbesondere also Wahlen, die auf dem elektronischen Weg<br />

durchgeführt werden. Es ist leicht nachvollziehbar, dass der nPA hier zum Einsatz<br />

kommen kann. Politische Wahlen bauen unter anderem darauf auf, dass jede Stimme<br />

das gleiche Gewicht hat. Mit dem nPA kann bei Wahlen über das Internet analog zum<br />

Register in jedem Wahllokal sichergestellt werden, dass jeder nur eine Stimme hat und<br />

auch nur seine Stimme und nicht die anderer abgegeben kann.<br />

In den Bereich ePN fallen Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen<br />

untereinander oder mit privatwirtschaftlichen Einrichtungen. Dies ist unter dem<br />

Gesichtspunkt der Anwendungsbereiche <strong>des</strong> nPA weniger relevant.<br />

Unter ePS fallen alle Leistungen, die eine öffentliche Stelle schließlich erbringt. Die<br />

Vielzahl von Möglichkeiten lässt sich schon aus Tabelle XX erahnen. So gut wie alle<br />

Leistungen, die von öffentlichen Stellen erbracht werden, lassen sich online zumin<strong>des</strong>t<br />

20 Quelle: [Sch00]<br />

25

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