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Einwendungen:<br />

273<br />

11/2001<br />

10. Grundverkauf Bürgermeister-Wiese<br />

Für die zu veräußernden Parzellen in der „Bürgermeisterwiese“ liegen zwei Angebote<br />

vor, wovon das Höhere auf eine Kaufsumme von 1,750.000,-- ATS lautet.<br />

Die Gesamtfläche der beiden Parzellen 780/17 und 780/29 beträgt 1.604 m².<br />

Der Vorsitzende ist der Ansicht, dass die Grundstücke, die bebaubar sind, auch<br />

als Bauland zu verkauft werden sollen, um die erhöhten Finanzierungskosten für<br />

die Aufschließung bestreiten zu können. Die geologischen Gutachten für zwei<br />

Bauparzellen sind vorhanden. Die Grundstücke wurden über die Zeitschrift Panorama,<br />

am Gemeindeamt und über die Real-Treuhand angeboten. Es gibt derzeit<br />

ein Angebot in der Höhe S 1.750.000,--. Dieses Angebot ist bis dato gültig.<br />

Herr GV Wolfgang Koblmüller erkundigt sich, seit wann diese Parzellen zum Verkauf<br />

angeboten wurden. Der Vorsitzende sagt dazu, dass diese Parzellen seit<br />

August angeboten werden. Herr Koblmüller möchte, dass die vereinbarte Frist<br />

bis 12.10.2001 verlängert werden sollte.<br />

Herr GR Diether Beckel ist der Meinung, den Verkauf heute zu beschließen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mit einem Zeichen mit<br />

der Hand einstimmig damit einverstanden, die Parzellen 780/17 und 780/29,<br />

zum Preis von S 1.750.000,-- an die Familie Mag. Liesbeth und Ing. Rudolf<br />

ROBL, wohnhaft in 4040 Linz, Wolfauerstraße 21, zu verkaufen. Der entsprechende<br />

Vertrag ist in Auftrag zu geben.<br />

Einwendungen:<br />

11. Stadler – Kaun – Holl<br />

Die Familien Stadler, Kaun und Holl möchten eine Teilfläche aus der Parzelle<br />

957/27 (Ortsraum) erwerben und bieten dafür 700,-- ATS bzw. Holl 450,-- ATS.<br />

Flächenaufstellung<br />

Holl 155,00 m² á 450,-- ATS = 69.750,-- ATS<br />

Stadler 125,37 m² á 700,-- ATS = 87.759,-- ATS<br />

Kaun 193,85 m² á 700,-- ATS = 135.695,-- ATS<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, da beim vorliegenden<br />

Grundteilungswunsch noch Fragen offen sind, die vorher geregelt werden<br />

müssen.<br />

273

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