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Stahlbau Nachrichten - Verlagsgruppe Wiederspahn

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<strong>Stahlbau</strong>-<strong>Nachrichten</strong> Technik 19<br />

Einführung im kommenden Jahr<br />

Europäische Normen für den <strong>Stahlbau</strong><br />

Während die Vorbereitungen für die Einführung der<br />

Eurocodes noch etwas Zeit in Anspruch nehmen,<br />

da die nationalen Anhänge in Deutschland in<br />

vielen Fällen erst im Entwurfsstadium sind, ist die<br />

europäi sche Ausführungsnorm für den <strong>Stahlbau</strong>,<br />

die DIN EN 1090, Teil 1 und Teil 2, zwischenzeitlich<br />

fertiggestellt.<br />

Voraussichtlich im Frühjahr 2009 wird die<br />

DIN EN 1090-1 »Ausführung von Stahltragwerken<br />

und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren<br />

für tragende Bauteile« veröffentlicht.<br />

Die DIN EN 1090, Teil 2 »Ausführung von<br />

Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2:<br />

Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken«,<br />

wird im Dezember 2008 neu erscheinen.<br />

Die DIN EN 1090, Teil 3 »Ausführung von<br />

Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 3:<br />

Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken«,<br />

wurde in Deutschland bereits mit<br />

Ausgabedatum September 2008 veröffentlicht.<br />

Der harmonisierte Teil der Norm, die EN 1090,<br />

Teil 1, wird wahrscheinlich auch im Frühjahr 2009<br />

im europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden.<br />

Diese Norm soll dann in Deutschland in die Bauregelliste<br />

B aufgenommen und auch in vielen anderen<br />

europäischen Ländern für die bauaufsichtliche<br />

Anwendung eingeführt werden. Dies bedingt, dass<br />

für Deutschland Anwendungsrandbedingungen für<br />

diese Norm, zusammen mit dem Teil 2 der DIN EN<br />

1090 »Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken<br />

– Teil 2: Technische Regeln für die<br />

Ausführung von Stahltragwerken«, erarbeitet werden<br />

müssen. An diesen Arbeiten beteiligen sich zurzeit<br />

der DSTV und der DASt intensiv. Weiterhin muss<br />

die »Umbenennung« der bisherigen anerkannten<br />

Stellen für die Erteilung der Herstellerqualifi kation<br />

hin zu Notifi ed Bodies erfolgen. Diese müssen die<br />

<strong>Stahlbau</strong>fi rmen dahingehend zertifi zieren, dass sie<br />

in Zukunft ihre Produkte mit CE-Kennzeichen im europäischen<br />

Raum vertreiben und einsetzen können.<br />

Der Zeitdruck für diese Anerkennung ist relativ hoch,<br />

da in vielen europäischen Nachbarländern schon<br />

bald nach Veröffentlichung der Norm diese als<br />

Grundlage für die CE-Kennzeichnung der Produkte<br />

genutzt werden soll und hierfür eine Überprüfung<br />

der Firmen durch Notifi ed Bodies erfolgen muss.<br />

Dieser Sachverhalt gilt auch, wenn deutsche Firmen<br />

ins europäische Nachbarausland liefern wollen und<br />

diese Länder, wie z. B. Österreich, die Niederlande<br />

und andere, die EN 1090, Teil 1, bereits eingeführt<br />

haben.<br />

Sobald die Randbedingungen für den Übergang<br />

von der DIN 18800-7 »<strong>Stahlbau</strong>ten – Teil 7: Ausführung<br />

und Herstellerqualifi kation« zur DIN EN<br />

1090-1 und -2 »Ausführung von Stahltragwerken<br />

und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren<br />

für tragende Bauteile« und<br />

»Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von<br />

Stahltragwerken« sowie die Zertifi zierung der Firmen<br />

nach dem neuen System weiter geklärt sind,<br />

wird der DSTV seine Mitgliedsunternehmen über<br />

den aktuellen Stand informieren.<br />

Für viele Praktiker wird die kurzfristige Folge der<br />

Neuausgabe der Normenreihe DIN 18800 und der<br />

DIN EN 1090 irritierend sein. Dies hat jedoch den<br />

Hintergrund, dass auch für die deutsche Ausführungsnorm<br />

für den <strong>Stahlbau</strong>, die DIN 18800-7, die<br />

gleichzeitig auch Grundlage für die Ü-Kennzeichnung<br />

ist, und die europäische Ausführungsnorm für<br />

den <strong>Stahlbau</strong>, die DIN EN 1090, die auch Grundlage<br />

für die Vergabe des europäischen CE-Zeichens ist,<br />

eine Koexistenzperiode bevorsteht. Die genaue<br />

Dauer der Koexistenzperiode liegt zurzeit noch nicht<br />

fest, es ist jedoch mit mehreren Jahren zu rechnen.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass eine Anwendung<br />

der DIN EN 1090, Teil 1 und 2, für den <strong>Stahlbau</strong> nur<br />

vollständig sinnvoll und richtig in Verbindung mit<br />

den Eurocodes, hier besonders dem Eurocode 3, erfolgen<br />

kann. Die Einführung der Eurocodes und hier<br />

auch des Eurocodes 3 wird allerdings noch einige<br />

Monate auf sich warten lassen.<br />

Volker Hüller<br />

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